Nachdem der oberste Gerichtshof, also das Verfassungsgericht von Südafrika, schon 2018 das Verbot von Cannabis für verfassungswidrig erklärt hat, scheint es nun endlich so, als ob ein ausgearbeiteter Gesetzestext vorliegt, der künftig den Umgang mit der Pflanze regeln könnte. Der Justizminister Ronald Lamola hatte den Entwurf kürzlich veröffentlicht, der dem Urteil des südafrikanischen Verfassungsgerichts gerecht werden soll.
Verfassungsgericht hat entschieden, dass Cannabiskonsum nicht strafbar sein darf
Seit nunmehr zwei Jahren hängt Südafrikas Cannabispolitik in der Luft. Das Verfassungsgericht hatte in einem Urteil festgehalten, dass der Konsum von Cannabis sowohl für den privaten Gebrauch als auch aus medizinischen Gründen legal sein muss. Danach jedoch ist nicht viel passiert. Der Gesetzgeber hat sich extrem viel Zeit gelassen, um endlich damit zu beginnen, den Umgang mit Cannabis neu zu regeln. Der Konsum außerhalb der eigenen vier Wände sowie der Kauf und Verkauf kann bis heute noch bestraft werden. Im neuen Gesetzentwurf sind neben den Regulierungen für die Konsumenten auch Vorschriften zur Regelung des Anbaus von Cannabispflanzen enthalten. Außerdem sollen auch einige Reformen umgesetzt werden, die Menschen betreffen, die aufgrund bestimmter Delikte im Zusammenhang mit Cannabis mit den Behörden in Konflikt geraten sind.
Im Folgenden nun ein Überblick über die neue Gesetzeslage, wenn der Entwurf in seiner jetzigen Form vom Gesetzgeber verabschiedet wird:
Für erwachsene Personen soll es erlaubt sein:
- Eine bestimmte Menge Cannabis für den persönlichen Bedarf zu besitzen und diese auch in der Öffentlichkeit mit sich zu führen.
- Eine bestimmte Anzahl an Pflanzen auf privatem Gelände, Indoor oder Outdoor zu kultivieren.
- Einer anderen erwachsenen Person ohne Vergütung eine für den eigenen Verbrauch geeignete Menge Cannabis oder auch ganze Pflanzen zum selbst Kultivieren zur Verfügung zu stellen.
Die Mengen, die im Gesetzentwurf als legal festgelegt sind, sind beachtlich. Wer allein lebt, darf zu Hause ganze 600 Gramm Cannabis lagern, ab zwei erwachsenen Bewohnern darf man sogar 1200 Gramm besitzen. In Bezug auf den Anbau darf der Alleinlebende vier Pflanzen haben, ab zwei Personen können acht Pflanzen im Haushalt kultiviert werden. An öffentlichen Orten darf man dann immerhin stolze 100 Gramm mit sich führen.
Strafbare Handlungen in Bezug auf Cannabis
Um Rücksicht auf nicht konsumierende Mitmenschen zu nehmen, gibt es dennoch einige Handlungen im Zusammenhang mit Cannabis, die auch künftig noch unter Strafe stehen sollen. Neben dem Überschreiten der erlaubten Mengenangaben gehört der Konsum in der Öffentlichkeit oder in Gegenwart eines Kindes oder einer erwachsenen Person, die dem Konsum nicht zustimmt, dazu. Außerdem darf Cannabis nicht in Fahrzeugen konsumiert werden.
Cannabisdelikte werden aus Strafregistern gelöscht
Für einige, die in der Vergangenheit wegen Cannabisdelikten verurteilt worden sind, dürfte der Gesetzentwurf auf jeden Fall positive Auswirkungen haben. Vorstrafen, die durch Vergehen entstanden sind, die nach dem neuen Gesetz nicht mehr strafbar sind, können aus den Strafregistern entfernt werden. Sollte eine Löschung aus technischen oder administrativen Gründen nicht automatisch gelöscht werden, kann die Löschung durch den Betroffenen bei den Behörden beantragt werden.
Südafrika könnte mit dieser Reformierung der Cannabispolitik eine der freiesten und fortschrittlichsten Regelungen weltweit erhalten, wenn das Gesetz verabschiedet wird. Daher werden viele Cannabiskonsumenten darauf hoffen, dass die Reform durchgeführt wird und das Beispiel international Schule macht.