Cannabis als Arzneimittel in der Schweiz ist eine schwierige Sache. Erst mit der Annahme der Motion 14.4164 Kessler „Cannabis für Schwerkranke“ in der Bundesversammlung im Jahr 2015 wurden die Weichen in eine bessere Richtung gestellt. Nun wird sieben Jahre später das Betäubungsmittelgesetz im Land geändert, damit ein unkomplizierter Zugang zu medizinischen Cannabispräparaten ermöglicht werden soll.
Bislang waren dafür stets besondere Bewilligungen vom Staat vonnöten, was jedoch endlich von ärztlichem Fachpersonal übernommen werden soll, das die Naturmedizin jetzt wie Opiate verschreiben kann. Doch ob letztlich inzwischen alles für die geschätzten 100.000 Personen, die bereits auf Cannabis setzen, gut werden wird, lässt sich aktuell noch nicht einschätzen.
Viele offene Fragen – bei Patienten und Ärzten
Am 01. August soll das Betäubungsmittelgesetz in der Schweiz geändert werden. Ab diesem Zeitpunkt darf Cannabis als Medizin dann von Ärzten verschrieben werden. Doch es ist nur wenige Tage vor dem Termin noch vieles ungeklärt und ähnlich wie in Deutschland sind Ärzte rar, die sich mit der Thematik tatsächlich auskennen. Der Medical Cannabis Verein Schweiz – kurz MEDCAN – weiß, dass somit jetzt erst die wirkliche Aufklärungsarbeit beginnen wird. In einer Pressemitteilung vom 25. Juli bemängelt MEDCAN die vielen offenen Fragen, die mit der Freigabe als Medizin entstehen.
Dazu macht man darauf aufmerksam, dass die Preise der wenigen Schweizer Cannabismedikamente deutlich zu hoch angesiedelt sind. Es ist dazu noch nicht geklärt, ob und wie in Deutschland Cannabisblüten für Therapien zum Einsatz kommen dürfen. Etwas, dass viele Patienten bereits seit langer Zeit erfolgreich einsetzen. In erster Linie sieht man aber das Problem des fehlenden Interesses aufseiten der Mediziner, sodass es für Betroffene schwierig bis unmöglich werden könnte, auf legalem Weg an das natürliche Arzneimittel zu gelangen.
Kostenübernahme fraglich – und mehr
Um als Patient Cannabis als Medizin einsetzen zu dürfen, ist es auch in der Schweiz der Fall, dass alle anderen Therapieformen im Vorfeld ausprobiert und als nicht hilfreich eingeschätzt werden müssen. Erst dann bekommt man als Kranker den Zugang zu den bislang erhältlichen Cannabispräparaten, die in der Schweiz regulär besonders schwach dosiert und im Vergleich zum Ausland übermäßig teuer sind. Da die Kostenübernahme seitens der Krankenkassen eine Seltenheit darstellt, beklagt MEDCAN, dass Cannabis ein teures Medikament darstellt, das sich nur die reichen Bewohner des Landes leisten können werden. Somit stelle die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes nur einen Status quo her, anstatt wirklich etwas an der Situation zu ändern. Wichtig wäre den Patienten laut MEDCAN aber, dass auf dem Markt verschiedene Cannabissorten mit unterschiedlichen Inhaltsstoffen und Wirkungsweisen erscheinen und die Preise bezahlbar bleiben. Die Einnahmeform dürfe dazu nicht eingeschränkt werden.
Der Medical Cannabis Verein Schweiz weist ebenfalls darauf hin, dass künftig viel Geld mit den Patienten verdient werden will, weshalb deren Einwände und Wünsche wahrgenommen werden müssten. Erst wenn daher genügend wichtige Aufklärungsarbeit geleistet werden konnte und jede Patientin und jeder Patient mit einem vorhandenen Wunsch, Cannabis medizinisch einzusetzen, in diese Lage versetzt wird, wäre die Arbeit des Vereins erledigt.