Wer in Deutschland als Patient Cannabis zu medizinischen Zwecken nutzen möchte, der hat zunächst enorm große Hürden zu überwinden. Politik, Industrie und Wissenschaft wollen scheinbar mit allen Mitteln die positive Nutzung von Cannabis verhindern und behindern Cannabis-Forschungen so gut es eben geht. Die Angst vor einer vollständigen Legalisierung für jedermann kann vielleicht noch in einigen Aspekten nachvollzogen werden, die Anwendung im medizinischen Bereich zu verbieten und zu boykottieren nicht wirklich. Da möchte man krebskranken Patienten, welche vielleicht noch zwei Jahre Lebenserwartung haben, erzählen, dass Rauchen zu Lungenkrebs führen kann. Man verstehe die Ironie hinter solchen Argumenten.
Welche Wege führen in Deutschland zu medizinischem Cannabis
Deutschlandweit gibt es rund 500 „Sonderpatienten“, denen der Cannabiskonsum gestattet ist. Patienten, welche medizinisches Cannabis konsumieren möchten, müssen sich eine Ausnahmegenehmigung bei der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, kurz BfArM, einholen. Nur mit einer solchen Ausnahmegenehmigung zur Selbsttherapie sind Patienten berechtigt, Cannabis legal in der Apotheke zu kaufen. Selbstverständlich gibt es noch keine Krankenkasse, welche die Kosten hierfür tragen würde. Und auch der viel kostengünstigere Eigenanbau wird vom BfArM pauschal und grundlegend abgelehnt. Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.
Patienten haben gegen dieses Urteil geklagt und das Kölner Gericht entschieden, dass es nicht sein kann, wirksame Medikamente für Patienten unzugänglich zu machen. Gegen diese Auflage wurde allerdings schnellstens Berufung eingelegt, immerhin könne ein Patient die Dosierung beim Eigenanbau nicht kontrollieren, die Rauschwirkungen schränken die Patienten ein und überhaupt ist Rauchen ungesund. Es stellt sich hierbei natürlich die Frage, ob es bereits ernste Fälle oder gar Todesfälle aufgrund einer Überdosierung mit Cannabis gegeben hat, was diese Aussagen rechtfertigen könnte? Wir wagen uns einmal weit aus dem Fenster und behaupten – Nein! Krebspatienten zu erzählen, dass Rauchen ungesund sei und womöglich Krebs auslösen kann, ist ohnehin eine fragwürdige Vorgehensweise im Umgang mit Krebspatienten.
Doch was benötigen Patienten überhaupt, damit diese generell eine Chance auf eine solche Ausnahmebescheinigung bekommen? Grundsätzlich benötigen Patienten hierfür eine ärztliche Bescheinigung darüber, dass nichts anderes geholfen hat. Alles, was die Schulmedizin-Palette zu bieten hat, dürfe demnach nicht gewirkt haben. Nun, es stellt sich wiederum die Frage, welche Herangehensweise die gesündere für den Patienten ist?
Und warum zahlt die Krankenkasse die Cannabismedikamente nicht, die Kosten für meist teurere andere Medikamente hingegen schon? Auch hier können wir nur spekulieren und andere Gründe als nur rein medizinische hinter diesem Fakt vermuten.
Kann eine neu gegründete Cannabis-Agentur das Verfahren vereinfachen?
Die strengen Auflagen für die Verordnung von medizinischem Cannabis sollen gelockert werden und den Patienten ein leichterer Zugang zu diesem möglich machen. Der Anbau und Vertrieb soll laut einem Bericht der ARD nun von einer neu gegründeten Cannabis-Agentur übernommen werden. Außerdem soll die Agentur unter landwirtschaftlichen Betrieben angesiedelt werden, die Qualität des Cannabis müsse qualitätssichernd überwacht und kontrolliert werden und auch die Sicherstellung ausreichender Mengen müsse gewährleistet sein.
Ein großes Vorhaben, welches jedoch schwer kranken Patienten, mit beispielsweise Multipler Sklerose oder Krebs, einiges erleichtern würde. Die Verordnung selbst soll künftig daher auch in die Verantwortung von Ärzten direkt gegeben werden, allerdings nur dann, wenn andere Behandlungsmöglichkeiten erfolglos bleiben. Und was ist mit der Übernahme der Kosten von den Krankenkassen? Die soll es natürlich auch geben, allerdings nur dann, wenn sich der Betroffene für die Forschung zur Verfügung stellt.
Generell sei dieses Vorhaben zu begrüßen, immerhin sollen Schmerzpatienten künftig davon profitieren können und auch im Hinblick auf Forschung ist dies natürlich ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung.