Bislang lehnt die bayerische Staatsregierung das Vorhaben der Ampelkoalition kategorisch ab, Cannabis zu Genusszwecken Erwachsener zu legalisieren und die gescheiterte Verbotspolitik zu beenden. Gesundheits- und Jugendschutz dienen als Argumente, um weiterhin einen aktiven Schwarzmarkt dem regulierten und kontrollierten Handel vorzuziehen. Besonders der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek machte sich in der Vergangenheit stark dafür, gegen das Vorhaben zu werben.
Bereits auf EU-Ebene warb er Mitte November für ein Veto und wolle nach eigenen Aussagen „alle Register ziehen“, damit das noch in Entwicklung befindliche Gesetz verhindert werden könne. Jetzt hat Klaus Holetschek ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, dass die völker- und europarechtlichen Grenzen einer Cannabis-Legalisierung in Deutschland aufzeigen soll. Bernhard Wegener, der Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen, wurde damit beauftragt, das Gutachten auszuarbeiten.
Gründe für ein Gutachten
Laut Klaus Holetschek würde die Freigabe von Cannabis unter strengen Jugendschutzregeln die Bemühungen der Prävention und Aufklärung untergraben. Einzig ein streng überwachter Handel, der nur für die Verwendung im medizinischen oder wissenschaftlichen Bereich stattfände, sei mit dem Europarecht vereinbar. Deutschland wäre wie alle anderen EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, die Produktion, den Handel und die Abgabe von Suchtstoffen wie Cannabis unter Strafe zu stellen. Das nun in Auftrag gegebene Gutachten hätte das Ziel, jene und andere Aspekte des Legalisierungsvorhabens „objektiv auszuleuchten“, so der bayerische Gesundheitsminister.
Zeitgleich betont er aber seine subjektive Meinung, dass es nicht sein könne, Cannabis als sogenanntes Genussmittel zu verharmlosen. Schon vor dem tatsächlichen Gesetzesentwurf der Bundesregierung fordert er daher Grenzwerte betreffend der Verkaufsmengen und bezüglich des Wirkstoffgehaltes, um gesundheitliche Risiken einzuschränken. Gäbe es diese nicht, wäre die Gefahr gegeben, dass potente Produkte gehandelt würden, die eine stärkere Wirkung besäßen. Dies hätte für ihn dann nichts mehr mit Gesundheitsschutz zu tun.
Klare Meinung vor dem Ergebnis
Mit den Ergebnissen des für Ende Februar 2023 erwarteten Rechtsgutachtens solle die gesamte Debatte über die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken erwachsener Bewohner versachlicht werden. Das Erwachsenenalter scheint der Gesundheitsminister Bayerns jedoch etwa erst bei Mitte 20 zu erkennen, da sich das Gehirn jüngerer Personen in einem noch nicht vollständig ausgereiften Zustand befände. Früherer Cannabiskonsum könne somit erhebliche gesundheitliche Gefahren mit sich bringen und negative Langzeiteffekte auf eine altersgerechte Entwicklung haben. Ohne eine entsprechende Altersbegrenzung wäre eine Legalisierung aus seiner Sicht daher grob fahrlässig.
Ein neues Register gegen die Freigabe von Cannabis wird vom bayerischen Gesundheitsminister also erneut nach nicht einmal einem verstrichenen Monat gezogen.