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Die Bundestagswahl entschied, welche Kräfte in Deutschland künftig für die Gesetzgebung der Drogenpolitik und deren Umsetzung verantwortlich sein werden. Da die Union aus CDU/CSU als stärkste Partei aus dem demokratischen Prozess hervorgeht, bangen aktuell die Befürworter und Profiteure des Genusscannabisgesetzes.
Kanzlerkandidat Friedrich Merz und andere Mitglieder der Partei sind schließlich keine Freunde der Entkriminalisierung und wiederholen sich in öffentlichen Debatten gerne häufig dahingehend, dass sie das erst am 1. April 2024 in Kraft getretene Gesetz wieder abschaffen wollen. Dass dieser Schritt so einfach umzusetzen sein wird, lässt sich zwar alleine deshalb schon anzweifeln, weil dafür eine absolute Mehrheit oder zumindest einwilligende Koalitionspartner benötigt würden.
So wies unter anderem der Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbandes Georg Wurth auf die Tatsache hin, dass etwa die mit einer sieben Jahren gültigen Anbaulizenz ausgestatteten Cannabis Social Clubs das Recht auf Entschädigungszahlungen haben könnten. Notfalls wollten diese unter Umständen juristische Schritte einleiten. Unterstützung erhalten die Kritiker und möglichen Geschädigten des konservativen Rückschrittgedankens jetzt dazu von der Neuen Richtervereinigung (NRV), die sich für ein Festhalten am CanG ausspricht.
Erneutes Verbot gleicht Enteignung
Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland äußerte sich Simon Pschorr, Staatsanwalt und Sprecher der Fachgruppe Strafrecht der NRV dahingehend, dass hohe Entschädigungsansprüche aufseiten der Cannabisanbauvereinigungen entstünden. Man könne mit Kosten für den Staat in „nicht unerheblicher Höhe“ rechnen, sollte den mit einer sieben Jahre gültigen Lizenz versehenen Vereinen das Recht auf Cannabisproduktion und dessen Abgabe an Mitglieder nachträglich rechtlich verwehrt werden.
Die Investitionen für die Clubs wären hoch und das Recht auf Entschädigung wäre in diesem hoffentlich nicht eintretenden Fall gegeben. Es käme einer Enteignung gleich, wenn Anbau und Konsum von Cannabis wieder komplett untersagt werden würden, so Pschorr. Sollte die Union dennoch an ihren Plänen festhalten wollen und dafür sorgen, dass Cannabis wieder vollständig verboten wird, müssten Übergangsfristen gewährt werden. Man kann eine Gesetzesänderung mit den einhergehenden Folgen für die Nutzer von Cannabis nicht von heute auf morgen verlangen.
Für den schlimmsten Fall stellt sich Pschorr vor, dass den Cannabis Social Clubs und allen Privatpersonen, die Cannabis in den eigenen vier Wänden anbauen, eine Gelegenheit gewährt wird, die Pflanzen und Ernten legal entsorgen zu dürfen. Zudem könne eine erneute Strafbarkeit nicht rückwirkend eingeführt werden.
Gute Erfahrungen mit dem Gesetz
Der Sprecher der NRV spricht dazu von sehr guten Erfahrungen, die Richter und Staatsanwälte mit dem derzeitigen Cannabisgesetz gemacht haben. Auch wenn die Amnestieregelung und das Aufarbeiten alter Fälle mit gewissen Herausforderungen verbunden gewesen wären, sei die Entlastung für die Justiz „nicht unerheblich“.
Würde man die Zeit zurück in die Prohibition von Cannabis drehen, würde dies bedeuten, dass erneut die kleinen Konsumenten in großem Maße von der Justiz verfolgt werden müssten. Dies hätte dann auch negative Auswirkungen im Kampf gegen die organisierte Kriminalität. Die Zeit würde schlicht und ergreifend fehlen, gegen das größere Übel entsprechend vorgehen zu können.
Da alle potenziellen Koalitionspartner der Union diese Wahrheit glücklicherweise verstanden haben, darf man somit weiterhin darauf hoffen, dass die Geschichte des CanG erst am Anfang und nicht bereits am Ende ist. Daraus folgt, dass alle in Entstehung befindlichen CSCs noch mindestens sieben Jahre lang erfolgreich anpflanzen dürfen. Die Neue Richtervereinigung – ein Zusammenschluss von Richtern und Staatsanwälten – ist jedenfalls dafür!