Spätestens seit dem Bekanntwerden der Legalisierungspläne seitens der Ampelkoalition und der Benennung eines gut informierten Drogenbeauftragten befindet sich die CDU/CSU-Fraktion unter Druck. Seit Jahrzehnten verfolgten die Christdemokraten eine harte Linie in der Drogenpolitik, die trotz kompletter Verfehlung der eigentlichen Prohibitionsziele mit harter Hand und immer gleichen Argumenten fortgeführt wurde.
Die beiden zuletzt im Amt beschäftigten Drogenbeauftragten der abgewählten Bundesregierung – Daniela Ludwig und Marlene Mortler – zogen regelmäßig mit wiedergekäuten Sprüchen und ausgesprochener Unwissenheit viel Spott auf sich, während in Deutschland trotz des bestehenden Verbotes von Cannabis die Konsumentenzahlen stiegen. Aufgrund fehlender Regulierung auf dem Schwarzmarkt natürlich auch unter Jugendlichen. Dass nun ein anderer Weg eingeschlagen werden soll, der jahrzehntelang unterdrückten und unter der Strafverfolgung leidenden Menschen endlich das Recht auf Selbstbestimmung und ein gewisses Maß an Freiheit zurückbringen wird, lässt bei der Union somit nun selbstverständlich die Verliererlaune anwachsen.
Unverantwortlich, gesundheitsschädlich und gegen EU- und Völkerrecht
Die Abgeordneten von CDU/CDU sticheln daher wohl in regelmäßigen Abständen gegen das Vorhaben, von dem nach neusten Umfragen aber mittlerweile sogar die Mehrheit der Bürger des nicht mehr von ihnen regierten Landes überzeugt sein soll. Weil man offensichtlich anstatt mit guten Ideen daherzukommen, eher mit schlechten Nachrichten für große Schlagzeilen sorgen kann, häuften sich in den letzten Tagen Berichterstattungen auf den unterschiedlichsten Portalen darüber, dass die Legalisierung von Cannabis nicht funktionieren könne, weil die Pläne gegen EU- und Völkerrecht verstoßen würden.
Der CDU-Politiker Stephan Pilsinger hatte ein Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages bestellt, das nach Erhalt diese (altbekannten) Informationen enthielt. Der noch 2021 in einem auch auf dem Hanf Magazin veröffentlichten Interview einzig auf die gesundheitlichen Gefahren und möglicherweise steigende Konsumentenzahlen hinweisende Gegner der Cannabisfreigabe, sieht sich somit in seiner vor wenigen Wochen getätigten Aussage bestätigt, dass die Legalisierung bereits gescheitert sei, bevor sie überhaupt stattgefunden habe.
Hindernisse der Umsetzung von Beginn an bekannt
Was in vielen eher auf Negativberichterstattung fokussierten Artikeln zum Thema aber oft vergessen scheint, ist die Tatsache, dass die Problematik der Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe von 1961, dem Übereinkommen über psychotrope Stoffe von 1971 und dem Übereinkommen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen aus dem Jahr 1988 den Verantwortlichen schon lange bekannt sind. Schon in einem Gesetzesentwurf der Grünen wurde daran gezweifelt, dass das EU-Recht einer Freigabe von Cannabis im Weg stehen könnte.
Der Rahmenbeschluss sehe schließlich vor, dass es bestimmte Berechtigungen geben könne, zu der man eine kontrollierte Abgabe unter Umständen zählen dürfte, geben die besser informierten Redakteure auf der Webpräsenz der Süddeutschen Zeitung wider. Es gäbe dazu genügende Zeit, das Recht anzupassen oder die Möglichkeit, zum richtigen Zeitpunkt aus den UN-Konventionen für einen begrenzten Zeitraum auszutreten, um anschließend unter Vorbehalt wieder einzutreten. Auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach zeigte sich schon Anfang August davon überzeugt, dass die von zwei „Korrespondenten“ der ZDF Heute-Show gestellte Frage bezüglich der Rechtsproblematik von den Mitarbeitern der Rechtsabteilung und mit internationaler Beratung gelöst werden würde.
„Das wird kommen, das wird“, so Lauterbach in dem erwähnten Gespräch. Auch das Gesundheitsministerium reagierte auf die jüngsten Einschüchterungsversuche und erklärte am Montag: „Die neuen Cannabis-Regelungen müssen rechtssicher sein, das ist keine Frage, und dafür suchen wir derzeit eine Lösung, die mit internationalem und auch mit EU-Recht vereinbar ist.“
Dass das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages auch noch bemerkte, dass die greifenden UN-Konventionen, welche die Staaten aktuell anhalten, „Anbau, Verkauf und Besitz von Cannabis unter Strafe zu stellen“, vielerorts nicht mehr als eine „zeitgemäß empfundene Drogenpolitik“ aufgefasst würden, dürfte den Gegnern der Cannabislegalisierung hoffentlich auch etwas länger in den Ohren nachhallen.