Ende November hörte man von den Plänen Karl Lauterbachs, ein wissenschaftliches Gutachten erstellen lassen zu wollen, um damit vor der EU bezüglich seiner Legalisierungseckpunkte positive Resonanzen zu erhalten. Erst nach einer Billigung seitens der verantwortlichen Kommission wollte vom deutschen Gesundheitsminister ein Gesetzesentwurf erstellt werden, der zukünftig die rechtliche Handhabung von Genusscannabis festlegen würde. Nun musste Karl Lauterbach aber bereits im Vorfeld einen Fehler seiner Herangehensweise eingestehen, da „gemäß den europarechtlichen Vorgaben (…) nur konkrete Regelungsentwürfe notifiziert werden“ können.
Spott von der Union
Herausgekommen waren die neuen Erkenntnisse durch eine parlamentarische Anfrage des CSU-Politikers und bekennendem Legalisierungsgegners Stephan Pilsinger am vergangenen Samstag. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtete am Wochenende darüber, dass das Gesundheitsministerium einräumen musste, den eingeschlagenen Weg nicht bis zu Ende gehen zu können. Es wäre eben rechtlich gar nicht möglich, die vom Bundeskabinett im Oktober beschlossenen Eckpunkte von der EU-Kommission im Vorfeld erlauben zu lassen, um erst anschließend an dem konkreten Gesetzentwurf zu arbeiten.
Gegenüber dem Nachrichtenportal äußerte sich daraufhin Stephan Pilsinger dahingehen und ohne einen gewissen Spot zu verheimlichen, dass es für einen deutschen Gesundheitsminister „einfach peinlich“ wäre, wenn dieser eine Vorabprüfung vor der EU-Kommission anstrebe, diese aber von Anfang an gar nicht so möglich gewesen sei. Karl Lauterbach wäre vielleicht ein guter Theoretiker, jedoch ein „lausiger Praktiker“, so Pilsinger. Es würde nun deutlich erkennbar, dass der Gesundheitsminister nur noch als „reiner Ankündigungsminister“ verstanden werden müsse.
Am Gesetzentwurf wird gearbeitet
Noch als Karl Lauterbach im November davon sprach, ein Gutachten mit „sehr guten Argumenten“ anfertigen lassen zu wollen, sah er den Zeitplan der Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken in Deutschland nicht gefährdet. Laut dem Ministerium wird jetzt bereits an einem konkreten Gesetzesentwurf gearbeitet, welcher der Europäischen Kommission im Anschluss der Fertigstellung zur Prüfung vorgelegt werden soll.
Inwieweit die einst im Eckpunktepapier genannte Erwerbs- und Besitzerlaubnis von 30 Gramm Cannabis aufgrund des EU-Rahmenbeschlusses von 2004 sowie des Schengen-Protokolls umgesetzt werden kann und eine Erlaubnis zum Eigenanbau genehmigt wird sowie der Handel in lizenzierten Fachgeschäften stattfinden darf, muss also leider weiterhin mit Spannung abgewartet werden. Dabei klang die Umsetzung des Wahlversprechens seitens der Ampel-Koalition diesbezüglich doch wirklich schon so greifbar nah …