Gespannt wartet man in Deutschland weiterhin auf die konkreten Pläne der Bundesregierung bezüglich der Regeln der Cannabislegalisierung. Es wird damit gerechnet, dass Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) noch bis Ende Oktober sein Eckpunktepapier vorstellen könnte, aus welchem die künftige Gesetzgebung im Idealfall bis nächstes Jahr entstehen wird.
Finanzminister Christian Lindner (FDP) sagte schließlich erst kürzlich, dass „Bubatz“ doch schon 2023 legal sein dürfte. Jetzt haben die Freien Demokraten ein Konzeptpapier kreiert, welches der Südwest Presse exklusiv vorliegen soll und die Vorstellungen der FDP betreffend den Umgang mit der berauschend wirkenden Cannabispflanze beschreibt. Dabei zeigt sich die FDP recht zukunfts- und realitätsorientiert, was Befürworter der Legalisierung etwas Hoffnung schenken dürfte.
Prävention und Aufklärung entscheidende Schlüssel
Damit der äußerst wichtige und von Gegner des Vorhabens als essenziell gesehene Jugendschutz nach der Freigabe von Marihuana zu Genusszwecken Erwachsener funktioniert und nicht als Gegenargument genutzt werden kann, sieht die FDP hier Prävention und Aufklärung als entscheidende Schlüssel. In dem Positionspapier heißt es daher, dass neben der Kontrolle des Alters in lizenzierten Verkaufsstellen auch passende Aufklärungskampagnen für die Zielgruppen eine fachgerechte Umsetzung der Legalisierung begleiten müssten. Bezüglich der in den jeweiligen Verkaufsstellen – lizenzierte Fachgeschäfte, Apotheken und auch Onlinehändler – gehandelten Waren spricht sich die FDP dafür aus, dass neben Blüten auch Edibles oder Konzentrate zum Dampfen angeboten werden sollten.
Da man besonders bei zum Verzehr geeigneten Edibles den Jugendschutz im Auge hat, müssten sich derartige Produkte in ihrem Design klar von üblichen Süßigkeiten unterscheiden und als cannabishaltige Waren gekennzeichnet sein. Auch der Onlinehandel mit Cannabis wird innerhalb der Koalition skeptisch betrachtet, da dort Bedenken in Bezug auf den Jugendschutz vorhanden sind. Der Politikwissenschaftler Christian Adam von der Zeppelin-Universität in Friedrichshafen merkt aber in dem Bericht über das Konzeptpapier der FDP an, dass erst bei einer verbesserten flächendeckenden Verfügbarkeit von Cannabis der Schwarzmarkthandel in Kanada zurückgegangen sei. Etwas, worauf die Legalisierung in Deutschland schließlich abzielt.
Preis des Rauschmittels und Eigenanbau wichtige
Um gegen den Handel auf der Straße oder bei illegal agierenden Händlern überhaupt etwas unternehmen zu können, muss der Preis für Cannabis in einem angemessenen Segment angesiedelt sein. Das weiß auch die FDP und spricht sich für Kosten aus, die inklusive Steuern aus Gewicht und der Menge an Wirkstoffgehalten (CBD/THC) zusammengesetzt werden sollten und dabei mit den Schwarzmarktpreisen „kompetitiv“ blieben. Würde man hier zu hoch ansetzen, könnten die positiven Effekte der Legalisierung verpuffen, die auf einer gesicherten Qualität und geprüften Substanzen basierten.
Der Schwarzmarktpreis von circa zehn Euro pro Gramm dient hier wohl als Wegweiser. Bei einem Einkauf in den lizenzierten Abgabestellen dürften Käufer nach Vorstellungen der FDP dann jeweils bis zu 30 Gramm erwerben – dies sei ein „sinnvoller Richtwert“. Ebenfalls sprechen sich die Freien Demokraten für die Option des Eigenanbaus aus. Hier nennt man in dem Positionspapier Luxemburg als Vorbild und möchte wie dort einen regulierten Anbau von bis zu fünf Cannabispflanzen erlauben. Auch die gemeinschaftliche Produktion des zu Genusszwecken genutzten Pflanzenmaterials in Cannabis Social Clubs sieht die FDP nach einer Legalisierung als vorteilhaft an.
Werbung und THC-Obergrenze
Bezüglich der Frage, ob es in Zukunft für Cannabisprodukte Werbung geben sollte, sagt das Konzeptpapier laut Südwest Presse aus, dass die FDP hier den gleichen Weg wie derzeit bei anderen legal erhältlichen Drogen einzuschlagen gedenkt. Man spräche sich „für eine Einschränkung der Bewerbung von Cannabisprodukten analog bereits bestehender Regelungen für Alkohol und Tabak aus.“ Derartige Beschränkungen müssten dabei immer auf eine Gewährleistung des Jugend- und Verbraucherschutzes abzielen.
Deswegen gehörten CBD- und THC-haltige Waren auch immer unmissverständlich und leicht erkennbar gekennzeichnet. Inwieweit eine Obergrenze bei den Wirkstoffgehalten festgesetzt werden sollte, wird bislang nicht gesagt. Es wird aber wohl davon gesprochen, dass bei einer Einführung von Grenzwerten stets das jeweilige Produkt ins Auge gefasst gehöre. Dementsprechend könnte der Gehalt der beiden Cannabinoide festgelegt werden, was zu verstehen gibt, dass es Unterschiede zwischen Rohmaterial wie Blüten und Haschisch sowie anderen Konzentraten geben könnte.
Auf swp.de wird zum Abschluss der Nachricht über das Konzeptpapier der Freien Demokraten davon gesprochen, dass unter idealen Umständen und entsprechend der Vorstellung der Ampel-Koalition eine Möglichkeit bestünde, dass schon in er ersten Jahreshälfte 2023 das tatsächliche Gesetz nach einem „komplizierten Gesetzgebungsverfahren“ im Bundestag beschlossen werden könnte. Dann ist Cannabis in Deutschland legal!