Die FDP-Fraktion des Bundestags hat in einer kleinen Anfrage Kritik geübt an den ablehnenden Bescheiden, mit welchen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wiederholt auf verschiedene Anträge für Modellversuche zur kontrollierten Cannabis-Abgabe reagierte, die zum Beispiel in Berlin (Kreuzberg, 2015) und Münster gestellt wurden.
Auch Initiativen der Bundesländer Thüringen und Bremen waren auf Ablehnung des BfArM gestoßen, andere Versuchsmodelle sind noch in Planung und auch ihnen droht natürlich ein negativer Bescheid durch das Bundesinstitut.
In einer kleinen Anfrage werden durch Parlamentarier oder Fraktionen die Vorgehensweisen der Bundesregierung hinterfragt und kontrolliert. Die Regierung hat eine begrenzte Zeit, in der die Anfrage beantwortet werden muss. Oft wird dieses Instrument der Demokratie von den Parteien dazu verwendet, öffentlichkeitswirksam darzustellen, dass man seine Wahlversprechen einlöst oder einfach um Wähler zu gewinnen, für die der Inhalt der kleinen Anfrage sehr relevant ist. Direkte rechtliche Auswirkungen hat die Anfrage nicht. Dennoch begrüßen wir, dass die FDP an diesem Thema dranbleibt, gerade weil die eher wirtschaftlich fokussierte Partei das Thema Cannabis weniger zu ihren Kerninteressen zählt, daher ist dies ein erfreulicher Zug, egal welchem Zweck er für die FDP dienen soll.
Die Liberalen wollen also nun nach den Ablehnungen von der Regierung wissen, wie ein Modellprojekt aussehen müsste, dass es genehmigungsfähig sei. Diese Frage kann, je nachdem, wie sie beantwortet wird, wegweisend sein für künftige Anträge.
Ferner wird erneut die Argumentation hinter der restriktiven Drogenpolitik hinterfragt und die Gründe Cannabis weiterhin zu verbieten, während Tabak und Alkohol legal sind.
Und da die FDP ohne diesen Aspekt nicht die FDP wäre, wird selbstverständlich auch die Wirtschaftlichkeit der Hanf-Prohibition infrage gestellt, sowie nach den möglichen Mehreinnahmen für den Staat im Falle eine kontrollierten Freigabe würde man Hanf ähnlich wie Tabak und Alkohol besteuern.
In ihrer Forderung nach einer kontrollierten Cannabis-Abgabe werden die frei werdenden Kapazitäten im Strafverfolgungsapparat genauso erwähnt wie die verringerten Gesundheitsrisiken durch schlechte oder verschnittene Ware.
Was letztlich mit der Anfrage erreicht werden kann, ist schwer einzuschätzen, große Erwartungen sollten daran nicht geknüpft werden. Aber sicher ist dies doch ein weiterer guter Schritt in die richtige Richtung.
In der Regel müsste die Bundesregierung die Anfrage innerhalb von 14 Tagen beantworten, falls keine Fristverlängerung verlangt wird. Wir dürfen also davon ausgehen, dass es hierzu bald wieder etwas Neues zu berichten gibt.
Foto: © Caitlin Hardee