Die Pläne der Ampelkoalition bezüglich der Legalisierung von Cannabis in Deutschland umzusetzen, gestalten sich von Monat zu Monat offensichtlich schwieriger. Erst sickerte nach vielen Expertengesprächen ein Eckpunktepapier des Gesundheitsministeriums durch, dann gab es Dementi und eine offizielle Vorstellung der Legalisierungspläne. Anschließend gedachte Gesundheitsminister Karl Lauterbach erst den konkreten Gesetzesentwurf zu kreieren, nachdem die EU keine Einwände aussprechen würde, wozu er ein zusätzliches wissenschaftliches Gutachten einreichen wollte.
Dass diese Herangehensweise so aber nicht funktioniert, wurde erst kürzlich und mittlerweile häufiger angesprochen, da die EU-Kommission und die Mitglieder der EU nur über einen vorliegenden detaillierten Plan rechtlich und politisch entscheiden können. Da das gesamte Legalisierungsvorhaben somit jetzt bislang keinen Schritt weitergekommen ist und der Gesetzesentwurf erst im Frühjahr 2023 erwartet wird, zieht nun eine Strafe, der sich der Gesundheitsminister seit Mai dieses Jahres gegenübergestellt sah. Aufgrund des fehlenden Enthusiasmus muss das Gesundheitsministerium jetzt auf Mittel in Höhe von einer Million Euro verzichten, die für die Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums vorgesehen waren.
Erst gesperrt und nun verfallen
Drei für das Gesundheitsministerium zuständige Haushaltspolitiker aus SPD, FDP und Grünen sorgten im Mai 2022 dafür, dass spürbarer Druck auf den Gesundheitsminister Karl Lauterbach ausgeübt werden konnte, damit dieser sich sichtbarer für die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Cannabislegalisierung einsetzen würde. Man sperrte Haushaltsgelder in Höhe von einer Million Euro für die Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums, die verfallen würden, läge bis Ende des Jahres kein konkreter Gesetzesentwurf diesbezüglich vor.
Da dies aufgrund der mittlerweile als äußerst fehlerhaft zu verstehenden Herangehensweise des Gesundheitsministers nicht geschehen ist – erst auf eine Bestätigung seitens der EU zu warten, obwohl diese das unter den aktuellen Umständen gar nicht tun kann – sind die für die Öffentlichkeitsarbeit seines Ministeriums vorgesehenen Gelder nun endgültig verloren. Auch wenn Lauterbach offensichtlich mit etwas mehr Elan an der Ausarbeitung des sogenannten Eckpunktepapiers etwas Schwung in die Cannabisdebatte brachte, versäumte er schließlich, den Knackpunkt des Vorhabens voranzubringen: einen konkreten Gesetzesentwurf.
Druckmittel jetzt ebenfalls Vergangenheit
Auch wenn die für den Haushalt des Gesundheitsministeriums zuständige Grünen-Politikerin Paula Piechotta gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland nun mitteilte, dass man aufgrund des aufgebauten Drucks zu einer schnelleren Veröffentlichung der Eckpunkte des Cannabiskontrollgesetzes gekommen wäre, so hat man das Ziel dennoch insgesamt verfehlt. Weil Karl Lauterbach sich bislang in falschen Vorstellungen verloren hatte, darf jetzt schließlich frühestens mit einem auch für die EU-Kommission bedeutsamen Gesetzesentwurf erst Ende März 2023 gerechnet werden.
Erst nach dem Einreichen dieses wichtigen Papiers kann schließlich seitens der EU-Kommission und ihre Mitglieder darüber entschieden werden, ob es Deutschland erlaubt werden kann, Cannabis zu Genusszwecken erwachsener Bürger zu legalisieren. Da aber das zuvor noch bestehende Druckmittel in Form der Gelder für Öffentlichkeitsarbeit schon aufgebraucht worden ist, könnte es auch passieren, dass der jüngst genannte Termin für die Präsentation des Gesetzesentwurfes doch wieder ohne den notwendigen Enthusiasmus verstreichen wird. Mittwoch soll es aus dem Bundesgesundheitsministerium aber auch geheißen haben, dass an dem Entwurf jetzt geschrieben werde und ein Vergabeverfahren für das wissenschaftliche Gutachten im Gange sei. Skepsis über das gesamte Vorhaben ist mittlerweile wohl aber nicht mehr nur aufseiten der EU berechtigt …