Immer mehr Landwirte entdecken den Hanf wieder. Die Flächen, auf denen Nutzhanf angebaut wird, wachsen somit auch in Deutschland an. Doch die Vorgaben für die Verwendung von zertifiziertem Saatgut bieten einige Hürden für die Hanfbauern. Auch kann es hierzulande noch passieren, dass selbst genehmigte Hanffelder die Staatsmacht aufmarschieren und die Ernte beschlagnahmen lassen. Grund dafür ist oft die vermutete Missbrauchsgefahr zu Rauschzwecken, die bei dem aktuellen THC-Grenzwert jedoch nahezu ausgeschlossen werden kann.
Bislang lag der THC-Grenzwert in Deutschland bei 0,2 Prozent des Wirkstoffs. Doch nun hat man am 15.02.2023 seitens des Bundeskabinetts eine Erhöhung des betäubungsmittelrechtlich erlaubten Grenzwertes von Tetrahydrocannabinol in Nutzhanf verkündet, um sich hiermit dem Grenzwert auf nationaler Ebene nach den Vorgaben des EU-Rechts anzupassen. Schon am 24. November 2021 verabschiedete das EU-Parlament die sogenannte neue Gemeinsame Europäische Agrarpolitik, die dann auch eine Anhebung des maximal zulässigen THC-Gehalts für Nutzhanfpflanzen nach sich zog.
Indessen hat das Bundeskabinett also nachgezogen und den Weg frei für einen leicht erhöhten THC-Grenzwert gemacht. Anstatt zwingend auf die hier bislang mit einem THC-Wert von 0,2 Prozent limitierte Varietäten beschränkt zu sein, können im Nutzhanfsektor tätige Unternehmen fortan auch in Deutschland auf Saatgut zurückgreifen, dessen sich daraus entwickelnde Pflanzen einen THC-Gehalt von 0,3 Prozent produzieren.
Erhöhung von 0,1 Prozent wird begrüßt
Auch wenn es sich tatsächlich nur um einen winzigen Schritt handelt, der durch den Beschluss des Bundeskabinetts ermöglicht wird, sieht man aufseiten des Branchenverbandes der Cannabiswirtschaft (BvCW) eine zu begrüßende Entwicklung. Angestrebt wird von den Branchenteilnehmern auf lange Sicht aber dennoch, dass ein Grenzwert von 1,0 Prozent THC Einzug erhält. Diese Limitierung bei Nutzhanf ist in der Schweiz und in Tschechien schließlich bereits gängig. Zeitgleich setzt man sich weiterhin dafür ein, dass für alle Nutzhanfprodukte mit einem geringen THC-Gehalt auch die teils noch immer angewendete Strafbarkeit aufgrund der angeblichen Missbrauchsgefahr wegfällt. Um dies zu erreichen, müsste nur eine Empfehlung des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vom 15.03.2021 von der Bundesregierung umgesetzt werden, wie der BvCW in einer Nachricht mitteilte.
Nutzhanf mit 0,3 Prozent erst in Bälde
Noch ist der Mitte Februar 2022 gefällte Beschluss bezüglich der Erhöhung des THC-Grenzwertes um 0,1 Prozent nicht umgesetzt. Doch wenn dies geschehen ist, können Landwirte, die mit Hanf ihre Felder bestellen, etwas sicherer ihrer Arbeit nachgehen. Aufgrund des höheren Grenzwertes sind natürlich auftretende Schwankungen weniger bedeutungsvoll für die Betriebe, welche somit einen größeren Spielraum erhalten, den Hanf für die Weiterverarbeitung zu verwenden.
Sofern auch die weiteren Voraussetzungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) erfüllt werden, erhalten die landwirtschaftlichen Betriebe und Unternehmen nach der Umsetzung des Beschlusses die Option, auf den Anbau und eine spätere Vermarktung von neuen Hanfsorten zu setzen und Nutzhanf mit einem THC-Gehalt von 0,3 Prozent in Verkehr zu bringen. Ohne rechtliche Sorgen, solange man zumindest keine CBD-Blüten abgibt, die laut deutschen Gerichtsurteilen ja trotz des marginalen Anteils von THC unter obskur scheinenden Umständen doch zu Rauschzwecken missbraucht werden könnten.