In Deutschlands Gesetzgebung zum Cannabis wird der Teufel ganz gezielt in Details versteckt, die Konsumenten von Cannabis möglichst umfassend gängeln sollen und ein Paradebeispiel für entsprechende Behördenwillkür ist der Umgang mit THC beim Autofahren. So haben in den vergangenen Jahren unzählige Studien nachgewiesen, dass die üblichen Drogentests von Speichel bis Urin praktisch null Aussagekraft besitzen und Cannabinoide ohnehin wochenlang nachweisbar bleiben – ohne dabei in einer Form die Fahrtüchtigkeit der User zu beeinträchtigen.
Die Bundesrepublik ignoriert Forschung über Hanfprodukte selbst mit einem offenbar nur theoretisch liberalen Justizminister von der FDP und jeden Tag werden mündige Bürger auf der Basis von völlig überholten Ansichten massiv schikaniert. Nun fordern immerhin die Grünen eine neue THC-Obergrenze im Straßenverkehr und faire, wissenschaftlich einwandfreie Grundlagen für mögliche Strafen – ob das klappen kann mit einer Regierung, die im Wahlkampf eine echte Cannabislegalisierung ankündigt und später im Amt auf einmal Blockaden im EU-Recht gegen dieses Vorhaben meint entdeckt zu haben?
Absurd unrealistische Toleranzwerte für Cannabinoide beim Autofahren
Klar kann sich Deutschland bei der rechtlichen Bewertung von Cannabis weiterhin in eine Reihe mit Staaten wie Saudi-Arabien stellen, wo für Cannabis rauchen, sogar die Todesstrafe droht und Politiker verkünden, Hanfprodukte seien gefährlich wie Heroin und sündhaft wie unverschleierte Frauen. In den Golfmonarchien gilt null Toleranz und bei uns im demokratischen Rechtsstaat eine THC-Obergrenze von 1,0 Nanogramm am Steuer – ist dieser winzige Abstand jetzt eine Art Gnade, die man den Bürgern mit maximaler Hinterlist versucht zu verkaufen, als großzügigen Akt gegenüber den brutalen Strafen für Cannabinoide? Warum orientiert sich die Bundesrepublik nicht an Partnern wie den USA und Kanada und der dort sehr erfolgreichen, exzellent erforschten Cannabisfreigabe?
Schon eine ganze Weile sind in Übersee die Experten im Labor mit dem THC beschäftigt und bekommen nun auch staatliche Mittel für Studien zum Straßenverkehr und Auto fahren nach dem Hanfkonsum. Klar und deutlich zeigt sich dabei schnell, was ohnehin jeder weiß oder zumindest als Politiker jederzeit einsehen, nachlesen, verstehen könnte – für wirkliche Fahruntüchtigkeit durch Cannabis braucht es deutlich höhere Werte, die zudem auf akuten Konsum hinweisen. Wer jedoch auf Grundlage vom geringstmöglichen Bruchteil der Daten zur Nachweisbarkeit von Cannabis jeden Tag Existenzen zerstört, ist in öffentlicher Verantwortung entweder vollkommen überfordert oder extrem fies eingestellt.
Der Lappen ist weg, wenn der letzte Joint vor einer Woche geraucht wurde oder vor ein paar Stunden – wie lässt sich eine solche strafrechtliche Bewertung im 21. Jahrhundert noch aufrechterhalten? Aufgrund der grotesk unrealistischen THC Werte winkt viel Gängelei, im Zweifel gerne gegen den Angeklagten. Erwachsene Konsumenten ohne Auffälligkeiten am Steuer werden zum gleichen, teuren Idiotentest gezwungen wie besoffene Autofahrer nach einem Verkehrsunfall mit Todesfolge. Geht dann der Job verloren, ist das den Verantwortlichen egal und so gehört die jüngste Forderung der Grünen nach neuen Grenzwerten für Cannabinoide im Straßenverkehr schon in den Maßnahmenkatalog für die angekündigte Legalisierung.
Straßenverkehrsordnung ist kein Ersatzstrafrecht für Hanfkonsum
Bei der Vorstellung von Plänen zur Cannabis-Freigabe durch Karl Lauterbach (SPD) und den grünen Cem Özdemir von den Ressorts Gesundheit und Landwirtschaft war ausgerechnet der für Regeln beim Autofahren zuständige Justizminister Marco Buschmann nicht anwesend – vor zwei Monaten angeblich wegen Krankheit, aber auf ein Statement warten wir bis heute vergeblich.
Müssen diesem Mann von der wohl nur theoretischen Freiheitspartei FDP ausgerechnet die grünen Koalitionspartner erklären, warum das „Straßenverkehrsrecht [nicht] länger als Ersatzstrafe für Cannabiskonsumierende herangezogen werden“ darf? Genau das ist die gerade empörende Praxis hinter einer Rechtsordnung, die bei Hanf „nur Handel, Besitz, Anbau“ sanktioniert, Konsum aber angeblich nicht straft – um bei der nächsten Gelegenheit Usern wenigstens den Führerschein wegzunehmen und dicke Bußgelder aufzudrücken
„Angemessen“ soll das Limit sein, im Blutserum nachweisbar und potenzielle Sanktionen müssen berücksichtigen, dass Cannabinoide nach ein paar Stunden nicht mehr effektiv wirken, im Gewebe allerdings viel langsamer abgebaut werden als Alkohol. Dessen Verheerungen auf den Straßen sind übrigens bestens dokumentiert, während die Forscher nach der Legalisierung von Cannabis keinen Anstieg von Verkehrsunfällen feststellen können.
Die Grünen nennen reale Risikofaktoren für das Führen vom KFZ wie Abhängigkeit und vor allem akuten Rausch und möchten sich für Änderungen beim Gesetzesentwurf für die nach dem Sommer angekündigte Legalisierung einsetzen. Ob der famos untätige Marco Buschmann dem Koalitionspartner beim THC-Test auf fairer Basis im Straßenverkehr mehr zuhört als sein Kollege Wissing beim Tempolimit, bleibt abzuwarten. Faktisch straft man in Deutschland beim Cannabis am Steuer bis zur Anpassung der Regeln an moderne Standards erst mal weiter mit fast der gleichen Willkür wie finsterste Diktaturen.