Schon mehrere Male hatte die FDP Änderungen in den Vorgaben zu den Prüfverfahren, und damit auch den Preisen von medizinischem Cannabis angeregt. Unter der Federführung vom drogenpolitischen Sprecher der FDP, Dr. Wieland Schinnenburg, forderten die Liberalen dazu auf, die Regelungen in den Bundesländern zu vereinheitlichen und den Prüfungsaufwand für Cannabis-Arzneimittel zu reduzieren.
Auch wären größere Verpackungseinheiten hilfreich zur Reduzierung des Prüfaufwands und der Kosten. Ein weiterer Vorschlag der Liberalen ist die Vorgabe an die Apotheken, die Cannabis-Blüten in Zukunft als Fertigarzneimittel abzugeben.
Einstufung der Medikamente in Rezeptur- oder Fertigarznei ist Ländersache
Die Forderungen formulierte die FDP-Bundestagsfraktion in einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung. Wenig konkret oder hilfreich fiel die Antwort darauf aus. Eine wirkliche Ablehnung der Vorschläge der Liberalen stellte sie allerdings auch nicht dar.
Die Einstufung als Rezeptur- oder Fertigarznei sei Sache der Behörden der Bundesländer. Dies äußerte Sabine Weiss, die parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Gesundheit, in ihrer Antwort. Die Bundesregierung sei gar nicht über die einzelnen Einstufungen der Länder informiert und auch nicht in diese involviert.
Lässt sich der Prüfaufwand für Cannabis-Medikamente reduzieren?
Bei der Frage nach Möglichkeiten, den Prüfungsaufwand zu verringern, ist die Antwort der Regierung wieder schwammig. In der Definition von Rezeptur und Fertigarzneien gilt Cannabis als sogenannter Rezeptur-Ausgangsstoff. Der Apotheker müsse auch bei Ausgangsstoffen, die bereits geprüft worden sind, die Identität feststellen und überprüfen. Dies müsse nach anerkannten pharmazeutischen Regeln geschehen. Aber die Apotheker müssen nicht immer zwingend die Methoden anwenden, die das Deutsche Arzneibuch beschreibt. Diese Aussage bedeutet für die Patienten, die auf Erleichterung des Zugangs zu medizinischem Cannabis warten, keine Verbesserung. Die Regierung plant jedenfalls keine Änderungen in den Vorgaben für Apotheker, wie und ob Cannabisblüten zu überprüfen sind.
Cannabis-Patienten müssen auf Kostensenkungen warten
Aus den Bemühungen der FDP resultieren demzufolge leider keine Erfolge für die Cannabis-Patienten, die ihre Arzneimittel selbst bezahlen müssen. Auch für die Entscheidung zugunsten einer Kostenerstattung seitens der Krankenkassen wäre eine Preisreduktion dringend notwendig. Aber ein wenig Hoffnung auf günstigere Preise verbleibt.
In der Anfrage hakte die FDP auch allgemein nach, ob und wie die Regierung eine Kostenreduzierung für Medizinalhanf erreichen wolle. Die Bundesregierung verwies hier auf einen Gesetzentwurf, der die Regelung der Apothekenzuschläge in die Hände der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die Apothekerverbände die Preise für die Abgabe von Cannabis unter sich verhandeln sollen. Bisher ist dies jedoch nur eine Vorlage. Wann diese zur Abstimmung dem Parlament vorliegen wird, ist derzeit bisher nicht bekannt.