Die Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken befindet sich noch immer in der Planungsphase. Sicher ist, dass die Ampelkoalition die richtige Richtung einzuschlagen versucht und ein offenes Ohr für Experten aus aller Herren Ländern besitzt. Nach einem mehrtägigen Konsultationsprozess meldete sich auch der Gesundheitsminister Karl Lauterbach zu Wort und bekräftigte das Vorhaben, für das er bis Ende des Jahres einen Gesetzesentwurf vorzulegen hat.
Wichtig sei es für ihn und viele andere Beteiligte, dass die Sicherheit an erster Stelle stehe. Kinder und Jugendliche müssten bestmöglich geschützt werden und auch die erwachsenen Konsumenten müssten dank Qualitätskontrollen der verkauften Güter auf einer besser geschützten Seite sein. Da Züchtungen von potenten Cannabispflanzen aber immer stärkere Wirkstoffwerte aufzeigen, fordert nun der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkard Blienert, dass eine Debatte darüber zu führen sei, inwieweit der THC-Gehalt von legal gehandelten Cannabisprodukten einer Obergrenze zu entsprechen habe.
Kein Siebziger-Jahre-Gras mehr
Hochgezüchtete Cannabissorten haben selbstverständlich einen höheren THC-Gehalt als frühe Formen der Pflanzen, die beispielsweise noch von den Hippies während der Liebesrevolution in Joints geraucht wurden. Hersteller von Cannabissamen sind auch recht stolz auf ihre Errungenschaften, die auf entsprechenden Events seitens Juroren getestet und bewertet werden. Schwarzmarktgras kann unter den richtigen Umständen auch hervorragende Qualitätsmerkmale besitzen, doch in der Regel hat sich der THC-Gehalt von beschlagnahmten Blüten im großen Ganzen nicht gleich „verdreifacht“.
Davon spricht aber der Drogenbeauftragte der Bundesregierung und lenkt seine Überlegung bezüglich der Freigabe von Cannabis in Richtung THC-Obergrenzen. Es müsse laut Blienert ernsthaft darüber diskutiert werden, ob THC-Obergrenzen für den Cannabis-Freizeitkonsum im Zuge der Legalisierung einen Sinn ergeben würden. Er höre sich die auseinandergehenden Meinungen dazu an und würde die Argumente beider Seiten verstehen können. Befürworter verwiesen vorwiegend auf die gesundheitlichen Gefahren von potenten Cannabisprodukten, Gegner der Obergrenze sind sich dagegen sicher, dass man mit zu starken Beschränkungen den Schwarzmarkthandel nicht eindämmen können werde. Man würde sehen, wo man am Ende des Prozesses landen würde, so der Drogenbeauftragte.
In vino veritas
Auch wenn es selbstverständlich wichtig ist, die richtigen Regeln für die kommende Cannabislegalisierung vorab aufstellen zu wollen, so sollten gerade auf den anderen Genussmittelsektoren geeignete Antworten zu finden sein. So wie es beim Alkohol- und Spirituosengeschäft gängig ist, auf die richtigen Deklarierungen seitens der Hersteller achtzugeben, so könnte es auch beim Marihuanahandel funktionieren. Alkoholische Getränke existieren schließlich ebenfalls mit den unterschiedlichsten Wirkstoffgehalten und können von den Konsumenten regulär gut eingeschätzt werden. Whisky und Wodka werden kaum aus vollen Weingläsern getrunken, da ein nicht erwünschte Ergebnis vermieden werden will.
Eindeutig ist hier somit, dass stärkere Produkte in geringerer Menge genutzt werden, was auch beim Cannabiskonsum gewisse Gültigkeit besitzen müsste. Wenn der tatsächliche THC-Gehalt künftig noch vor dem Einkauf überprüft werden kann, sollte es seitens der Konsumenten möglich sein, vernunftbasierte Entscheidungen zu fällen und das richtige Maß der Dinge zu treffen. Wichtiger wäre es daher wohl, vor dem Mischkonsum mit Tabak zu warnen und Nutzern das wesentlich unschädlichere Vaporisieren ans Herz zu legen. So würde dann ebenfalls auf wesentlich geringere Mengen Cannabis zurückgegriffen.