Es geht auf das Jahr 2013 zurück, als der Deutsche Hanfverband alle Aktivisten in Deutschland mit einer unverbindlichen Vorlage dazu anregte, die Stadträte aufzufordern, einen Antrag an die BfArM auf das Cannabis Modellprojekt zu stellen. Überall im Land folgten die Aktivisten dieser Aufforderung. Monika Hermann von den Grünen wollte einen Modellversuch mit Abgabestellen in dem Berliner Bezirk Kreuzberg-Friedrichshain durchsetzen, scheiterte jedoch. Das BfArM lehnte 2015 ab.
Wer macht das Rennen um den Hanf?
Dass es im Rennen um den Hanf viele Versuche geben muss, bis der Erste realisiert werden kann, das sollte allen schon 2013 klar gewesen sein. Und wie sieht es in Berlin heute aus? Rot-Grün hat die Mehrheit im Landtag und hat sich in den Koalitionsvertrag geschrieben, dass ein Cannabis Modellprojekt stattfinden soll. Es gibt nicht nur den Weg allein über die BfArM, es kann auch im Bundesrat (Gesetzgebung) darüber abgestimmt werden, sowie auch richterliche Weisungen schon vieles erwirkten, z. B. die geringe Mengenregelung.
Die Textstelle aus dem rot-grünen Berliner Koalitionsvertrag, 16.11.2016, Seite 164
„Die Koalition wird die sogenannten Null Toleranz-Zonen für den Besitz von Cannabis in der Stadt abschaffen. Die Koalition wird ein Konzept für die Durchführung eines wissenschaftlich begleiteten Modellprojekts zur kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene erarbeiten und sich für dessen gesetzliche Absicherung einsetzen. Die Möglichkeiten für Behandlungen mit Cannabis-Produkten insbesondere für Schmerzpatienten sind auszuweiten.“ Hier das PDF.
Der Bundesrat und kiffen?
Und wie steht der Bundesrat dem Hanf gegenüber? Dieser hat Anfang Juli leider gerade den Antrag von Bremen und Thüringen auf ein Cannabis Modellprojekt abgelehnt. Warum genau ist noch nicht klar. Kritiker von Monika Hermann und ihrem Cannabis Modellprojekt Antrag an die BfArM erklären, dass dieser Antrag stümperhaft formuliert wurde. Es werden sogar Vorwürfe laut, dass diese Anträge alle mit Vorsatz so formuliert werden, dass sie abgelehnt werden müssen. Es wird immerhin bald wieder gewählt, so die Begründung, warum die Politiker sich die Arbeit machen, wenn sie es gar nicht schaffen wollen. Ob das Vorhaben von Bremen und Thüringen zu gewagt war, schlecht formuliert wurde oder die stimmberechtigten Personen im Bundesrat einfach mehrheitlich nicht wollen, kann hier nicht gesagt werden. Ob die Berliner sich im zweiten Anlauf jetzt geschickter anstellen, das wird die Zeit zeigen.
Was ist mit Düsseldorf und Münster?
Es wird inzwischen an so vielen Orten in Deutschland ernsthaft über ein Cannabis Modellprojekt nachgedacht, dass hier gewiss mehr Städte als Bremen, Berlin, Hamburg (scheint weiterhin in Arbeit zu sein), Düsseldorf oder Münster erwähnt werden müssten. Düsseldorf und Münster werden jedoch laufend in den Medien erwähnt, da hier wirklich mit guten Fortschritten an diesen Vorhaben weitergearbeitet wird. In Düsseldorf startete man erst nach Münster und muss das Konzept noch sinnvoll ausarbeiten. In Münster hat Oberbürgermeister Markus Lewe, CDU, einem der Münsteraner Aktivisten (Autor von diesem Artikel) am 05.07.2017 per Brief mit geteilt, dass dieser Cannabis Modellprojekt Antrag voraussichtlich innerhalb der nächsten Wochen an die BfArM gestellt wird. Es ist an dieser Stelle möglich, das voraussichtliche Konzept zu erläutern. Die Antragsteller oder die in Folge entstandenen Hanffreunde Münster e. V. haben hier jedoch keinen direkten, sondern eher indirekten Einfluss.
Hier wird das Schreiben veröffentlicht.
Es werden mehrere Tausend Münsteraner angerufen und gefragt, ob sie am Cannabis Modellprojekt teilnehmen möchten. Wer möchte, der wird erst auf seine Eignung geprüft und auf sichere Konsumformen oder die Folgen im Straßenverkehr hingewiesen. Auch wenn das Strafrecht nicht greift, wird das Straßenverkehrsrecht möglicherweise genauso hart wie bei den anderen Konsumenten greifen.
100 Probanden erhalten einen legalen Zugang zu Cannabis, 100 Probanden erhalten diesen nicht.
- Niemand wird zum Konsum oder zum Erwerb auf dem Schwarzmarkt aufgefordert. Nur, weil man einen legalen Zugang zu potentem Hanf hat, muss dieser also nicht konsumiert werden. Wer es möchte und sich in der richtigen Gruppe befindet, kann dieses jedoch machen.
- Wie viele der Probanden dann wirklich zum ersten Mal konsumieren oder immerhin legal konsumieren, wird anonym festgehalten.
- Es wird ausgewertet, ob sich die Gruppe mit legalem Zugang zu potenten Cannabisprodukten anders als die Kontrollgruppe entwickelt.
- Es wird ausgewertet, ob es sich um positive oder negative Entwicklungen handelt.
Das alles wird auch aus medizinischem Blickwinkel geprüft. Wer vielleicht an den Wochenenden nicht mehr zur Flasche, sondern zum Joint greift, hat nach einem Jahr Laufzeit vielleicht bessere Leberwerte?
Wird die BfArM ein Cannabis Modellprojekt genehmigen?
Die Erfahrung zeigt, dass die BfArM für ihre unangenehmen Entscheidungen gerne den letzten Tag einer bindenden Frist abpasst und Anträge auf Ausnahmegenehmigungen für den Anbau oder Konsum von potentem Hanf möglichst ablehnt. Wer sucht, der findet. Deswegen wird es vermutlich in jedem noch so gut formulierten Cannabis Modellprojekt Antrag Ablehnungsgründe geben. Das ist für die Antragsteller sehr wichtig, sich auf diese Ablehnungen vorzubereiten, um dann direkt einen sinnvollen Widerruf zu formulieren und diesen gegebenenfalls unter Einbeziehung von Anwälten vor Gericht gegen die Ablehnungsgründe der BfArM einzubringen. Monika Herrmann und ihre Mitstreiter gaben mit der Ablehnung einfach kampflos auf, haben jedoch dennoch etwas bewegt.
Weswegen sonst wollen Bremen-Thüringen oder jetzt Berlin an der BfArM vorbei eine positive Entscheidung über den Bundesrat erwirken? Auch in diesem wird es schwierig sein, eine Bewilligung für das Cannabis Modellprojekt zu erhalten. Und selbst wenn es noch so aussichtslos wäre, sollte man dennoch jeden erdenklichen und auch legalen Weg gehen, um das Thema einfach in die Öffentlichkeit zu bringen. Je mehr sich die Öffentlichkeit mit dem Hanf befasst, umso haltloser wird das jetzige Verbot.
Die Politik, und damit die Gesetzgebung, muss dann umso schneller ihre gescheiterte Verbotspolitik in sinnvolle Regulierungspolitik mit Jugendschutz, Verbraucherschutz und Patientenversorgung ändern. Würden wir Aktivisten nicht überall in diesem und anderen Ländern für den Hanf kämpfen, dann hätten wir hier in Deutschland nicht seit März die Möglichkeit, uns von Ärzten Marihuanablüten auf BtM Rezept verschreiben zu lassen. Vorher hatten rund 1000 Bürger eine Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2 BtMG. Der DHV vermutet, dass in nur diesen drei Monaten bis Juli doppelt so viele Menschen Marihuana aus den Apotheken beziehen, genaue Zahlen gibt es leider nicht.
Die Apotheken haben zumindest trotz größer werdender Bezugsmengen erneut schwere Lieferengpässe. Es geht also nicht alles von heute auf morgen und vieles muss man nach einem Durchbruch noch nachjustieren. Mit mehr Aktiven, die konstruktiv für den Hanf eintreten, wird es schneller gehen.