Am 1. Juli 2024 ist es so weit. Ab diesem Datum sollen die geplanten und im Aufbau befindlichen Cannabis-Anbauvereinigungen ihre Anträge einreichen und anschließend die Arbeit aufnehmen können. Während in NRW wohl bald bis zu 300 solcher sogenannten Cannabis Social Clubs (CSCs) erlaubt werden sollen, hadert man in Berlin noch mit der dafür notwendigen Rechtsverordnung, sodass dort mit Verzögerungen zu rechnen ist.
Entschieden wurde nun aber in NRW bereits, dass nicht die jeweiligen Kommunen, sondern entsprechende Institutionen des Bundeslandes für die Überprüfung der ansässigen CSCs verantwortlich sein werden. Für die Einhaltung der Regeln wurden die Bezirksregierungen, das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) sowie die Landwirtschaftskammern ausgewählt.
Die Aufgaben der drei Ausgewählten
Schon im Vorfeld des Starts der kommenden Anbauvereinigungen lehnten die Kommunen es ab, für die Kontrollen der CSCs verantwortlich sein zu müssen. Da man diesen Wunsch wahrnahm, wurde ein Verordnungsentwurf für den Gesundheitsausschuss ausgearbeitet, der jetzt die Verantwortlichkeit bezüglich der Kontrollen beim Lanuv, den Landwirtschaftskammern und den Bezirksregierungen sieht. Dabei teilen sich die drei Institutionen die Arbeit und sind jeweils für unterschiedliche Bereiche zuständig.
Wie die Rheinische Post meldet, sollen die Bezirksregierungen sicherstellen, dass Jugendliche und Kinder nicht über die Vereinigungen an Cannabis und Hanfsamen gelangen können, während das Lanuv die „stofflichen Anforderungen des in Anbauvereinigungen vorhandenen Cannabis und Vermehrungsmaterials“ überprüft. Bei Letzterem geht es auch darum, inwieweit Dünger und Pflanzenschutzmittel verwendet werden und aus welchem Material die Verpackungen der ausgegebenen Waren gemacht sind.
Die Landwirtschaftskammern hingegen müssen sich um die anderen anfallenden Dinge des Anbaus kümmern, worunter beispielsweise auch die hygienischen Zustände, die fachgerechte Trocknung des geernteten Cannabis, dessen Lagerung sowie der vorhandene Wassergehalt des angebauten Cannabis oder dessen Vermehrungsmaterials fallen.
Ablehnende Kommunen sind erleichtert
Man sei erleichtert, dass nun wie gefordert das Land und nicht die Kommunen die Überprüfung der CSCs übernehmen wird, sagt der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds NRW Christof Sommer. Aus Sicht der Kommunen sei es nur gut, dass das Land die Kontrollen der Cannabisvereine übernehme. So hätte man es immer gefordert. Für die Umsetzung der Regeln brauche es schließlich Personal und Expertise, wozu die Städte und Gemeinden kaum in der Lage gewesen wären.
Die Ordnungsbehörden hätten auch Sicht Sommers mit den Kontrollen im öffentlichen Raum nämlich schon genug zusätzlichen Aufwand, nach dem Inkrafttreten des CanG. Da jetzt die Bezirksregierungen und das Land die Kontrollen der Anbauvereinigungen übernehmen werden, verhindere dies eine weitere Belastung der Kommunen durch das Cannabisgesetz, bestätigt auch der Geschäftsführer des Städtetags NRW Helmut Dedy. Man hätte stets darauf gedrungen, dass die Städte diese Arbeit nicht auch noch zu übernehmen haben. Somit sei die Entscheidung eine gute Nachricht für die Städte.
Doch auch hier Kritik
So wie in Berlin seitens Vasili Franco, dem innenpolitischen Sprecher der Berliner Grünen, die Verzögerungen stark kritisiert werden, da er hier durch das Land Berlin am 01.07. einen Bruch des Gesetzes erkennt, wird auch in NRW die „verspätete Verordnung“ als ein eindeutiges Zeichen einer Verzögerungstaktik wahrgenommen. Susanne Schneider, die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, hält die Landesregierung und die persönliche Meinung von Minister Laumann für verantwortlich. Sie halte es für ein „Unding“, dass das Inkrafttreten dieses Gesetzes deutlich verzögert würde.
Durch diese Herangehensweise an den Umgang mit CSCs, die sie als Ignoranz bezeichnet, würden bereitstehende Investoren schlichtweg ausgebremst. Wie rp-online ebenfalls meldete, müssen in NRW erst noch zusätzlichen Stellen geschaffen werden, die die Genehmigungsverfahren der bis zu 3000 Clubs abarbeiten sollen. Diese neuen Angestellten sollen laut dem dortigen Gesundheitsministerium von den Gebühren der Vereine bezahlt werden.
Wirklich gute Nachrichten für künftige Anbauvereinigungen gibt es jedoch aus Brandenburg, wo der Antrag auf Gründung eines Cannabis-Clubs ab dem 1. Juli beim zuständigen Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gestellt werden kann. Dass diese Behörde für die Umsetzung des Cannabisgesetzes und auch die Kontrollen der CSCs zuständig sein wird, wurde am 18. Juni vom Brandenburger Kabinett in Potsdam beschlossen.