In der Plenarsitzung 95. Vom 20.03.2015 im Deutschen Bundestag konkretisiert Rudolf Henke nicht mit dem genauen Wortlaut, aber es zeichnet sich ab, wohin der Zug fahren wird: Nichtraucherschutzgesetze werden zu Tabakverbotsgesetzen! Das eigentliche Thema der Sitzung ist der Entwurf von Bündnis 90/Die Grünen zum sogenannten Cannabiskontrollgesetz, welches in den Medien allgegenwärtig ist und in vielen politischen Kreisen rege diskutiert oder leider mit den üblichen Stichpunkten von Jugendschutz, Einstiegsdrogen und Psychosen ignoriert wird.
Rudolf Henke packt aus: Tabakverbotsgesetze vermutlich in Planung!
Selbst die CDU und so auch Rudolf Henke kommen nicht darum herum, sich mit der Thematik zu befassen und bevor man übergangen wird und keinen Einfluss hat, macht man lieber mit und will sogar den Zugang von THC-haltiger Cannabismedizin erleichtern. Hier kann die reine Verzweiflung gesehen werden, aufgrund der eine öffentliche Mitwirkung erfolgt, um intern noch zu bremsen, was sich bremsen lässt. Ob solch ein „erleichterter Zugang zu Cannabismedizin“ für die wirkliche Zahl der Patienten mehr als ein „theoretisches Recht“ und „eine Verbesserung im Wortlaut auf dem Papier“ darstellen wird, ist demnach eine ganz andere Frage, die hier jedoch nicht debattiert wird, das ist nicht das Thema vom Cannabiskontrollgesetz.
Kein Cannabiskontrollgesetz, aber dafür Tabakverbotsgesetz
Rudolf Henke deutet es nur an, ohne es auszusprechen, aber das ist deutlich genug: Es geht darum, dem Bürger die zugesprochenen Rechte auf Freiheit, Selbstbestimmung und Eigenständigkeit eben nicht zuzugestehen. Ein Cannabiskontrollgesetz gehöre in den Bundestag, es ergibt Sinn, darüber zu diskutieren, um es wieder vom Tisch zu fegen. Es gehe darum, der Sucht und Abhängigkeit entgegenzuwirken, und demnach müsse man den Zugang zu Suchtmitteln nicht vereinfachen, um somit Jugend- und Verbraucherschutz sowie Produktqualität zu gewährleisten.
Der richtige Ansatz wäre, den derzeitigen Zugang zu legalen und allgegenwärtigen Suchtmitteln stärker einzuschränken. Tabak solle somit verschwinden und auch gegen starken Alkoholkonsum solle angegangen werden. Kernaussagen von Rudolf Henke: „Der repräsentative Ansatz, den wir haben, …, beiträgt zu der generalpräventiven Wirkung, die dazu führt, dass es nur 18 % in diesen Befragungen sind.“ (18 %, die Cannabis legalisieren wollen.) „Dass auch Cannabis zu den Stoffen gehört, die man nicht nutzt. Genauso wie ich einen solchen Konsens fürs Nikotin will.“ „Was können wir zusätzlich tun, um den missbräuchlichen Alkoholkonsum einzuschränken, und was können wir tun, um Tabakkonsum zurückzudrängen?“
Nichtraucherschutzgesetze werden zu Tabakverbotsgesetzen
Historisch belegt sind erste Rauchverbote seit 1642 1, die jedoch auf 1590 zurückgingen, in Kirchen durfte nicht geraucht werden. Der gesundheitliche Aspekt kam unter den Nazis auf, die zur Volksgesundheit erste Regelungen erstellten, um das Rauchen einzuschränken. Philip Morris scheiterte mit Kampagnen, Nichtraucherzonen mit Judenghettos zu vergleichen. Ab den 80er-Jahren führten viele Unternehmen in ihren Räumen Rauchverbote ein.
Das ist darauf zurückzuführen, dass aufgrund des Wohlstandes und der Tabakwerbung viel geraucht wurde und entsprechend viele Gesundheitsprobleme eintreten, die jetzt erst erforscht und somit publik wurden. Weltweit etablieren sich Nichtraucherschutzgesetze, mit denen teils nicht einmal mehr in der Öffentlichkeit geraucht werden darf, teils sind die Strafen drakonisch. Wirte verlieren ihre Konzessionen, es werden Geldstrafen verhängt, wer Tabak an Minderjährige gibt, zahlt häufig empfindliche Summen und verliert Lizenzen und Verkaufsgenehmigungen. Es ist vielen jedoch noch immer nicht bewusst, dass Nichtraucherschutzgesetze künftig zu Tabakverbotsgesetzen umgewandelt werden.
Bhutan im Himalaja 2 mit nur einem Prozent Rauchern hat Tabak eigentlich bereits 1729 verboten, dieses wird jedoch 2004 untermauert: Tabakverkauf ist noch verbotener und öffentliches Rauchen auch. Auch in anderen Ländern ist Tabak mehr oder weniger verboten. Neuseeland will bis 2025 rauchfrei werden 3, Nichtraucherschutzgesetze werden dann Tabakverbotsgesetze sein. Teils ist mit Google in deutscher Sprache auf Anhieb nicht einmal viel zu Totalverboten zu finden, da dieses vermutlich so sein soll. Ein Nichtraucherschutzgesetz zu unterstützen, leuchtet selbst Rauchern ein, ein Tabakverbotsgesetz würden aber selbst viele Nichtraucher nicht unterstützen. Deswegen spricht nicht nur Rudolf Henke das eigentliche Ziel nicht offen aus.
Dieses soll schrittweise erreicht werden und man geht immer nur so weit, wie die Öffentlichkeit es mit trägt, und vermutlich wird dieses für den Alkohol auch so verlaufen. Dass jedoch niemand zum Rauchen, Trinken oder Kiffen gezwungen wird, auch nicht durch ein Cannabiskontrollgesetz, jedoch viele leider direkt oder indirekt zur Einnahme von Medikamenten und dieses ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist, wäre unseren Gesundheitsmoralaposteln schlichtweg egal, sie werden das Cannabiskontrollgesetz kippen und versuchen, die medizinische Abgabe von Cannabis so stark wie möglich zu bremsen.
Nichtraucherschutzgesetz juhu, Tabakverbotsgesetz tabu
Beim Cannabiskontrollgesetz geht es vielen Befürwortern vermutlich eben um genau diesen Jugendschutz, Verbraucherschutz, Gesundheitsschutz und all das, womit auch die Gegner wie Rudolf Henke argumentieren: Wird legal gekifft, wird sicherer gekifft, wird mehr gekifft, wird weniger gesoffen und das ist somit gut für die Gesundheit und nicht nur gut im Straßenverkehr, dieses belegen Studien aus Colorado. Ein Cannabiskontrollgesetz sollte somit unbedingt verabschiedet werden, solange es sinnvoll formuliert wird. Auch ein internationales Nichtraucherschutzgesetz ist sinnvoll, solange es darum geht, Nichtraucher zu schützen.
Wenn jedoch ein Kneipier nicht einmal mehr einen Raucherraum oder einen Luftfilter einbauen kann, damit Raucher in der Gaststätte rauchen können, dann ist das und anderes eine untragbare Einschränkung der individuellen Freiheitsrechte der angeblich freien Bürger, die in ihrer freien Entwicklung und Persönlichkeitsfindung auch das Recht auf Selbstschädigung haben und sich nicht wie dumm bevormunden lassen müssen. Ein Tabakverbotsgesetz ist somit eine nicht hinnehmbare Freiheitseinschränkung angeblich freier Bürger und gesundheitliche Gründe vorzuschieben ist auch dann inakzeptabel. Nichtraucherschutzgesetze sind gut und sinnvoll, sie dürfen aber nicht zu Tabakverbotsgesetzen zwecks anmaßender Entmündigung der Bürger werden!
Fazit zu dem Maßkrug haltenden und rauchenden CDU/CSU Wählern
„Meine Eltern haben schon CDU gewählt“ und „Merkel hat einen tollen Hosenrock an“ sind keine guten Kriterien, um bei der Wahl die Entscheidung zu treffen, an welcher Stelle das Kreuzchen gemacht wird. Dass selbst empfindliche Einschnitte wie die sogenannten „Nichtraucherschutzgesetze“ nicht die Erleuchtung bringen, vielleicht die falsche Partei zu wählen, mag vielleicht an täglicher Verwendung des „Nahrungsmittels“ Bier liegen. Vom Saufen ist noch keiner intelligenter geworden, aber wenn bei den „Nichtraucherschutzgesetzen“ nicht einmal die Betroffenen mit Nachdenken anfangen und jetzt weiterhin gegen ein Cannabiskontrollgesetz und den „schlimmen Drogenkonsum“ wettern, sollte man sich nicht wundern, vielleicht als biertrinkende Raucher künftig selbst als krimineller Drogenabhängiger betitelt zu werden!
Quellen
3 zeit.de