Während sich die Nachrichten global wegen der Teillegalisierung in Deutschland überschlagen und die Entwicklung im Land in der gesamten Welt große Beachtung findet, wird hierzulande weiterhin gegen den dringend nötig gewordenen Paradigmenwechsel von verschiedensten Seiten gewettert.
Entweder sind es Politiker aus konservativen Kreisen, die mittels hanebüchener Vergleiche einen Ansturm von Kiffern aus dem Ausland befürchten oder es sind Beamte, denen ein kurzzeitiger Anstieg des Arbeitsaufwands wegen der Aufarbeitung vergangener Ungerechtigkeiten schlimmer vorkommt als der Wegfall von bis zu 15.000 monatlicher Strafverfahren. Im Land freut sich dagegen die Cannabis nutzende Bevölkerung außerordentlich und zelebrierte von Norden bis Süden sowie Osten und Westen den ersten Tag mit legalem Marihuana öffentlich wirksam.
Etwas, das bislang hinter den Vorhängen und unter der Oberfläche geschah, rückt also für den Moment in das Scheinwerferlicht, ohne dass Beteiligte ihre bislang stets präsenten Ängste weiter mit sich herumschleppen müssen. Doch dies wird leider bis jetzt nicht von Teilen der Allgemeinheit verstanden, wie auch beim Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB). Hier fordert man nun von den Ländern, Klarheit zu schaffen, wie die neue Gesetzeslage und die Vorschriften bezüglich Cannabis tatsächlich anzuwenden wären.
Einfach nur weniger Verbote
Wie man die genauen Regeln des CanG – Abstandsvorgaben, Anbaubeschränkungen, Besitzmengen usw. – jetzt überwachen solle, scheint nach Vorstellung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes derzeit ungeklärt. Laut dem Hauptgeschäftsführer André Berghegger würden die Kommunen von den Ländern erwarten, dass sie „umsetzbare Regeln für den Vollzug der Regeln vor Ort festlegen“. Es gäbe noch eine ganze Menge unbeantworteter Fragen aus kommunaler Sicht, so die Berichterstattung auf n-tv.de. Um etwa die Abstandsregeln zu Schulen, Sportstätten, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen zu wahren oder künftig die Anbauvereine bezüglich der Einhaltung ihrer Vorgaben zu überprüfen, wären Städte und Gemeinden vor Probleme gestellt.
Berghegger sagt dazu, dass es eindeutig sei, dass die kommunalen Ordnungsbehörden nicht überlastet werden dürften. Bereits jetzt fehle es vielerorts an Personal, so der Hauptgeschäftsführer des DstGB. Auch der Jugendschutz sei für ihn ein wichtiges Thema. Man sehe noch deutliche Defizite, doch es wäre für das Vertrauen in den Staat sehr wichtig, dass gesetzliche Regelungen stets so ausgestaltet würden, um sie kontrollierbar und nachvollziehbar zu machen. Die Frage, die sich bei diesen Aussagen aufgeschlossene Menschen jedoch eigentlich stellen müssten, wäre, wie alle diese Dinge vor dem 1. April 2024 geregelt wurden, als noch 4,5 Millionen friedliche Bewohner des Landes bei kleinsten Überschreitungen des Betäubungsmittelgesetzes betreffend Cannabis konsequent von der Staatsgewalt verfolgt werden mussten.
Daher auch weniger Probleme
So sieht daher wohl auch der Innenexperte der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Martin Matz, die Teillegalisierung wesentlich positiver als die vielen Schauergeschichtenerzähler. Matz erwarte laut Presseportal.de aufgrund der Teillegalisierung von Cannabis weniger Probleme, als andere befürchten. Es sei schließlich „etwas legalisiert worden, das in der Realität auch bisher schon stattgefunden habe“, sagte er am 2. April im rbb24 Inforadio. Viele nur wenig Sinn ergebende Strafanzeigen, welche bislang von der Polizei in jedem Fall ausgestellt werden mussten – „weil jemand mit deutlich weniger als 25 Gramm erwischt wurde“ – würden jetzt nämlich wegfallen. Weil die Beamten nun nicht länger den Besitz von geringen Mengen Cannabis zu ahnden hätten, würde auch die Arbeit der Polizei dank der Teillegalisierung einfacher werden.
Jetzt würden Kapazitäten frei, sich auf die kriminellen Strukturen konzentrieren zu können, die illegalen Handel betreiben. „In erster Linie soll eigentlich nur noch der Handel mit Cannabis unterbunden werden“ so der Innenexperte der SPD-Fraktion, was auch als ein wichtiger Hinweis für den sich nach Umsetzung der Regeln fragenden Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes verstanden werden dürfte. Wenn sich Erwachsene zukünftig mit selbst angebauten Cannabis versorgen, könne man schließlich darauf hoffen, dass die organisierte Kriminalität einen großen Kundenstamm verliert.
Anstatt den Arbeitsaufwand somit zu erhöhen, wird er mit der Teillegalisierung verringert. Denn auch schon vor dem Inkrafttreten des CanG in Deutschland war der Konsum, Besitz, Anbau und Handel hierzulande gängig, sodass eine gerechte Anpassung von dreien dieser Punkte wohl kaum zu Mehrarbeit aufseiten der Staatsmacht führen kann. Das sollte doch wohl wirklich klar sein …