Das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ – kurz CanG – ist vergangenen Freitag durch den Bundestag gekommen und muss noch durch den Bundesrat, bevor es in Kraft treten kann. Doch weiterhin machen die Gegner des Vorhabens schlechte Stimmung.
Natürlich hagelt es insbesondere aus Bayern Kritik und die dortige CSU-Fraktion unter Ministerpräsident Markus Söder möchte nichts unversucht lassen, um die „Legalisierung Light“ in Deutschland doch noch zu verhindern. So prüft die Christlich-Soziale Union in Bayern nach Meldungen jetzt sogar rechtliche Schritte, ob das CanG nicht doch sogar im Bundesrat einer Zustimmungspflicht unterliegen könnte.
Zustimmung eigentlich nicht notwendig
Wie auf Zeit.de berichtet wird, sagte Markus Söder nach einer Sitzung des Parteivorstandes, dass man seitens der CSU prüfen möchte, „ob das Gesetz aufgrund seiner vielfältigen Auswirkungen auf die Bundesländer“ nicht, wie eigentlich angenommen, doch noch im Bundesrat einer Zustimmungspflicht unterläge. In jedem Falle plant man, die Regeln der Entkriminalisierung „extremst restriktiv anwenden“ zu wollen, falls das Gesetz in Bälde im gesamten Raum Deutschlands gelten sollte und circa 4,5 Millionen friedlichen Menschen ein gewaltiges Stück Freiheit zurückzuschenken vermag.
Es wäre aus Sicht der CSU juristisch zu untersuchen, ob Sicherheitsfragen, die das CanG betreffen, so bedeutsam seien könnten, dass eine Klage gegen die geplante Teillegalisierung von Erfolg gekrönt wäre. Laut Markus Söder wäre es aber sehr schwierig, eine derartige Prüfung durchzuführen. Man müsse es daher sehr sorgfältig abwägen, diese Schritte einzuleiten. Es gäbe, anders als bei anderen Gesetzen, keine deutlichen Aussichten auf einen Erfolg durch den Rechtsweg, teilte man mit. „Die Klageaussichten sind nicht so einfach“, so der bayerische Ministerpräsident.
Söder glaubt nicht an das Gesetz
Für Markus Söder ist das CanG, das künftig erwachsenen Bewohnern des Landes den Besitz und den Konsum von Cannabis in gewissem Maße erlauben würde, aufgrund damit einhergehender Probleme ein Dorn im Auge. Aus seiner Sicht wäre es schlicht und ergreifend nicht umsetzbar. Zudem würde die Legalisierung einen Schaden für junge Menschen bedeuten und wäre zudem eine „Gefährdung der Sicherheit für junge Leute und der Gesundheit“. So wären viele bedeutende Fragen auch nicht geklärt.
Beispielsweise, wer kontrollieren würde, ob die Konsumverbotszonen um Schulen und vergleichbare Institutionen eingehalten werden, oder wie mit laufenden Rechtsverfahren betreffend Cannabisverstößen fortan auch im Nachhinein umzugehen sei. Nicht erwähnt wird hingegen von den Kritikern des „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“, inwieweit die bislang durchgesetzte Verfolgungspolitik der Prohibition etwas am Konsumverhalten in der Bevölkerung hat ändern können und welcher Aufwand seit Jahrzehnten betrieben wurde, um derart wenig zu positiven Resultaten beizutragen.
Bereits auch jetzt ist Cannabis überall und nahezu für jedermann erhältlich. So müssen die Kontrollen aktuell in einem viel größeren Rahmen stattfinden als nach der Teilegalisierung für Erwachsene, die in Zukunft ihre Freiheiten mit großer Sicherheit respektvoll genießen werden, anstatt sich weiterhin noch möglichen Ärger einzufangen. Dennoch könnte das Gesetz laut Nachrichten vom Bundesrat bei der Sitzung am 22. März in den Vermittlungsausschuss geschickt werden, was die Umsetzung des Paradigmenwechsels in der Cannabispolitik mindestens noch einmal verzögern würde.