Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) sah neben der Teillegalisierung, die den Besitz und den privaten wie gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis regelte, auch eine zweite Säule vor, die etwas später umgesetzt werden soll. Hierbei handelt es sich um den geregelten Verkauf von geprüftem Cannabis in lizenzierten Abgabestellen, wobei eine wissenschaftliche Beobachtung in Modellprojekten angepeilt wird. Aufgrund geltenden EU-Rechts gibt es laut Regierung keine andere Option, als diesen Weg zu gehen.
Da man aktuell sieht, wie schwierig und langwierig die Versorgung von Cannabiskonsumenten über Anbauvereinigungen werden wird, ist es nötig, die zweite Säule des KCanG möglichst schnell in Kraft treten zu lassen. Andernfalls würde das Ziel, den illegalen Handel mit Haschisch und Marihuana zu bekämpfen, verfehlt.
Gerade einmal 113.000 Menschen in Deutschland könnten auf legalem Wege an ihr gewünschtes Genussmittel gelangen, sollten die bislang eingereichten Anträge aller Cannabis Social Clubs zeitnah genehmigt werden. Bei geschätzten 4,5 Millionen Konsumenten im Land, müssen daher neben Eigenanbau und CSCs weitere Möglichkeiten gegeben werden, Cannabis auf legalem Wege erwerben zu können.
25 Städte wünschen Modellprojekte
Auch Milena Löbcke, Gesundheitsdezernentin in Wiesbaden, sieht, dass die bisher erlaubten Optionen Cannabis betreffend nicht genügen, um den Schwarzmarkt einzudämmen. In einer unterzeichneten Absichtserklärung führt sie daher an:
„Der Aufbau einer zweiten Säule neben dem privaten Anbau und den Anbauvereinigungen ist essenziell, um den Schwarzmarkt zu marginalisieren und die Zielstellungen eines erfolgreichen Kinder-, Jugend- und Gesundheitsschutzes zu erreichen“.
Aus diesem Grund wolle die Stadt mit dem Verein „Cannabis Forschung Deutschland“ kooperieren, um den Verkauf von Cannabis in Apotheken zukünftig zu ermöglichen und zu testen. Der Verein werde zeitnah ein bundesweites Modellprojekt unter wissenschaftlicher Begleitung auf Bundesebene beantragen, wobei die Interdisziplinäre Suchtforschung Hamburg als Partner genannt wird.
Wie auf Hessenschau.de berichtet wird, interessieren sich 25 weitere Städte aus dem gesamten Bundesgebiet für eine Teilnahme, bei der überprüft werden soll, ob Geschäfte oder Apotheken die besseren Abgabestellen für Cannabis darstellen. Ein entsprechender Forschungsantrag soll bereits im Oktober beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eingereicht werden. Mehrere Apotheken zeigten im Vorfeld ihr Interesse an einer Teilnahme und es soll eine „Koordinierungsstelle Cannabis“ im Gesundheitsamt geschaffen werden, die Begleitung des Projekts übernimmt.
Beschränkungen betreffend des Verkaufs
Es könnte sein, dass die geplanten Modellprojekte tatsächlich schon im nächsten Jahr ihren Anfang nehmen, doch ist jetzt bereits klar, dass sie einigen Einschränkungen unterliegen werden. So werde nicht jeder den Zugang zu den Abgabestellen erhalten. Nur wer volljährig ist und am entsprechenden Ort wohnt, dürfe sich bei einer zuständigen Stelle registrieren, um anschließend die Erlaubnis erhalten zu können. Der Referent für Gesundheit im Dezernat IV in Wiesbaden, Thomas Völker, sagte auf Anfrage des Hessischen Rundfunks, dass die Abgabe genau kontrolliert werden müsse.
„Nicht jeder kann dann in der Apotheke etwas kaufen“ wird er zitiert. Wichtig scheint es in jedem Fall, dass das Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird, bevor ein möglicher Regierungswechsel dem wichtigen Fortschritt doch wieder einen Riegel vor die Tür schieben könnte. Dies betont auch Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband in den sich ausführlich mit diesem Thema beschäftigenden DHV-News #432 auf YouTube.