Noch immer sind keine konkreten Informationen an die Öffentlichkeit gedrungen, wie die Bundesregierung sich den Weg in Richtung Cannabislegalisierung vorstellt. Weiterhin sind alle Befürworter und Gegner des Vorhabens darauf gespannt darauf, welche Regeln und welche Herangehensweise angepeilt werden.
Dies hält den Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) nicht davon ab, im Vorfeld die anstehende Gesetzesänderung scharf zu kritisieren und den Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) persönlich aufzufordern, die Freigabe zu Genusszwecken erwachsener Bürger im Vorfeld einzustellen. Nachdem sich Scholz vor wenigen Tagen bezüglich der potenziellen gesundheitlichen Gefahren geäußert hatte, sagt Holetschek nun, dass der Bundeskanzler „von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch machen und das Legalisierungsvorhaben auf Eis legen“ müsse.
Worte des Kanzlers
Während eines Bürgerdialoges in Magdeburg fragte ein junger Mann den Bundeskanzler, wann die Legalisierung von Cannabis in Deutschland zu erwarten wäre. Daraufhin äußerte sich Olaf Scholz dahin gehend, dass das Vorhaben, Marihuana zu Freizeitzwecken volljähriger Bewohner nicht länger verbieten zu wollen, noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werde. Er hätte sich selbst zwar erst überzeugen lassen müssen, da er nie gekifft hätte, aber auch, da er erkenne, dass der Konsum von Drogen stets Probleme mit sich bringen könne.
Man könne nicht davon sprechen, dass der Gebrauch von bestimmten Rauschmitteln gar keine Konsequenzen für die eigene Gesundheit habe. Es gäbe schließlich Personen, die den Konsum übertrieben hätten und sich auf diesem Weg „das Hirn weggekifft und psychische Schäden davongetragen haben.“ Da die allermeisten Konsumenten aber einen gesitteten Umgang mit Cannabis pflegten, würde man die Legalisierung anstreben.
Kritik aus Bayern
In Bayern, wo die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten bislang wohl am strengsten durchgeführt wird, stoßen die Äußerungen des Bundeskanzlers auf starke Kritik. Der dortige Gesundheitsminister, Klaus Holetschek, geht davon aus, dass wegen der auch Olaf Scholz bekannten potenziellen Gefahren des Konsums die Freigabe von Cannabis verhindert werden müsse. Mit der geplanten Beendigung der Prohibition des natürlichen Genussmittels würde die Hemmschwelle gesenkt werden, was nicht passieren dürfe. Wenn der Bundeskanzler schon über die Risiken informiert sei, müsse er seine Richtlinienkompetenz jetzt dazu einsetzen, das Vorhaben zu stoppen. Es wäre laut Holetschek unverantwortlich, die Gefahren des Cannabiskonsums zu verharmlosen – insbesondere für junge Leute.
Weiterhin übersehen scheinen vom bayrischen Gesundheitsminister hier jedoch die Tatsachen, dass das Verbot von Cannabis bislang zu keinem Rückgang des Gebrauchs geführt hat und „insbesondere“ junge Leute wenig Probleme dabei haben, sich auf dem Schwarzmarkt mit unbekannten und ungeprüften Produkten einzudecken. Auch dass in anderen Gefilden der Einsatz der ebenfalls medizinisch genutzten Wirkstoffe laut Forschung nicht zu einem Anstieg psychotischer Störungen führen soll, scheint übersehen. Welche Auswirkung dagegen einzig die ständige und berechtigte Verfolgungsangst bei Nutzern von Cannabis hat, kann wohl nur von Menschen nachvollzogen werden, die seit Jahren unter der aktuellen und prinzipiell wenig verändernden Gesetzeslage leiden. Besonders in Bayern.
Fotocredit: „Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege“