In Baden-Württemberg soll der Besitz von bis zu zehn Gramm künftig als Eigenbedarf gewertet werden. Bislang lag die Grenze bei sechs Gramm.
In den Koalitionsverhandlungen hatten sich Grüne und CDU darauf geeinigt, die Grenze, wie viel Gramm Cannabis als geringe Menge gelten, nach oben zu korrigieren. Das bedeutet, dass der Besitz von bis zu zehn Gramm Cannabis künftig als Eigenbedarf gewertet werden soll und nicht strafrechtlich verfolgt werden muss. Die Landesstelle für Suchtfragen begrüßt die Entscheidung.
Anders hingegen sieht es die Drogenbeauftragte Daniela Ludwig. Der Kompromiss sei eine bittere Pille, sagt Ludwig gegenüber der dpa.
„Von der geplanten Erhöhung des Eigenbedarfs auf zehn Gramm halte ich gar nichts“, so die CSU-Politikerin. Mit zehn Gramm könne man sich 20 bis 30 Joints drehen. Das habe mit Eigenbedarf herzlich wenig zu tun.“
Daniela Ludwig
Ludwig kritisierte außerdem die Hintergründe der Entscheidung. Die Annahmen, die Justiz komme mit der Bearbeitung von Drogendelikten nicht hinterher und Cannabis sei vergleichsweise harmlos, seien falsch. Eine gute Mischung aus Prävention und Strafverfolgung führe zum Erfolg.
In Berlin und Bremen gilt der Besitz von 10 bis 15 Gramm als Eigenbedarf. In den meisten Bundesländern liegt die Obergrenze für den Eigenbedarf allerdings bei sechs Gramm. Dieser Wert wäre laut Ludwig eine ideale bundeseinheitliche Maximalgrenze.
In Sachen Legalisierung erklärte die Bundesdrogenbeauftragte erneut, dass Cannabis ihrer Meinung nach nicht freigegeben werden sollte. „Was passiert denn, wenn Cannabis legalisiert wird? Beispiel USA oder Kanada: Wir sehen, dass dort weder weniger gekifft noch der Schwarzmarkt ausgetrocknet wird.“
Deutschland habe bereits mit den Folgen zweier legaler Drogen, Alkohol und Tabak zu kämpfen.