CBD Cannabis Blüten sind aktuell das Grenzgebiet der Legalität für Hanf allgemein. Die Knospen des Nutzhanf haben kaum einen nennenswerten THC-Gehalt, sind somit für den Rausch nicht geeignet, dennoch werden sie teilweise sehr restriktiv behandelt, je nachdem, welche Staatsanwaltschaft sich mit ihnen befasst.
Die Geschichte der Hanfbar in Braunschweig ist derzeit das wohl prominenteste Beispiel für einen sinnlosen und Ressourcen-verschwendenden Kampf gegen ein Naturprodukt mit vielseitigem Nutz-, aber kaum Gefahren-Potenzial. Aber die Hanfbar war nicht das einzige Nutzhanf-bezogene Unternehmen, das mit den Behörden so seine Schwierigkeiten hatte. Wir denken da an Josef Bayer mit seinem Hanffeld zum leider-jetzt-doch-nicht-selber-pflücken, der nach sämtlichen Anstrengungen, unserer Bürokratie Rechnung zu tragen, immer noch seine Pläne nicht umsetzen darf, wir denken an die Berliner Spätis, denen die Blüten bei Razzien weggenommen wurden, wir denken An The Jeffrey in Heidelberg, die sich im Vorfeld der Eröffnung bei sämtlichen Behörden gemeldet haben, Gesundheitsamt und Polizei inklusive, die ihre Prüfberichte ans LKA geschickt haben, und dennoch ein Verkaufsverbot für CBD Hanfblüten von der Staatsanwaltschaft aufgedrückt bekommen haben. So bringen die Behörden junge, vielversprechende Unternehmen dazu, um ihre Existenz bangen zu müssen.
Das Hanf-Hin-und-Her von Hamm
Ja, und natürlich ist da noch Hanf-Zeit. Ein Head-Shop und Nutzhanf-Handel, dessen Betreiber mit Nutzhanf gehandelt und dafür in erster gerichtlichen Instanz verurteilt wurde, in der Zweiten mit seiner Revision Erfolg hatte, und dem das Oberlandesgericht (OLG) Hamm letztlich dann doch noch die Suppe versalzen sollte. Das letzte Wort in Sachen CBD-Blüten ist jedoch noch nicht gesprochen.
Nutzhanf hat die Grenzen eines Nischenprodukts längst passiert, und wenn in Berlin schon der Kiosk die Blüten verkaufen möchte, sollte auch den Behörden und Politikern langsam dämmen, dass hier gegen Windmühlen gekämpft wird, ohne Aussicht auf Erfolg und auch ohne einen wirklichen Nutzen für die Öffentlichkeit, die diesen Kampf bezahlt, anstatt von der neuen, wachsen wollenden Branche und den Steuereinnahmen der verkauften Blüten zu profitieren.
Die Hanf-Zeit Petition
Damit mit dem Unsinn endlich Schluss ist, möchte Hanf-Zeit der Politik ein weiteres Mal begründete Forderungen nach Legalisierung der in der EU zugelassenen Nutzhanf-Sorten zukommen lassen. Alle diese Industrie-Hanf-Sorten sollen aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ohne Vorbehalt gestrichen werden, damit ein normal geregelter Handel mit ihnen als Rohstoff und als Produkt ermöglicht werden kann. Die Branche um den Nutzhanf ist dazu geeignet, eine Menge für die Umwelt zu tun, aber auch wirtschaftlich interessant, weil sie Steuern einbringt und Arbeitsplätze schafft. Hierfür wurde eine Petition an den Deutschen Bundestag aufgesetzt, deren Unterschriftenlisten auch bereits in einigen Head- und CBD-Shops ausliegen. Aber auch Online könnt ihr euch den Text der Petition mit Begründung und auch die Unterschriftenlisten herunterladen, sie selbst ausdrucken und verbreiten.
Alles, was ihr benötigt, findet ihr auf: www.hanf-zeit.com/petition
Die Listen mit den Unterschriften schickt ihr bis zum 31. Januar 2019 an:
HANF-ZEIT, Lipper Tor 5, 32839 Steinheim (Kreis Höxter), Deutschland
Hier die Petition im Wortlaut:
Petition
Klare Unterscheidung zwischen gesetzlich zugelassenen Nutzhanfsorten nach EU-Liste und Betäubungsmitteln
Der Deutsche Bundestag möge eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) beschließen, damit EU-weit explizit zugelassene Nutzhanfsorten aus der Liste der Betäubungsmittel herausgenommen werden.
Begründung:
Seit der Reintegration von Nutzhanf im Jahr 1996 ist der Anbau von Hanfsorten nach dem Katalog der Bundesanstalt für Landwirtschaft auf landwirtschaftlichen Flächen erlaubt. Zu diesem Zweck müssen Sorte und Menge der Aussaat und Anbaufläche der Bundesanstalt für Landwirtschaft gemeldet werden. Es sind keine besonderen Vorkehrungen gegen möglichen Diebstahl zu treffen. Der gesetzlich vorgeschriebene geringe THC-Gehalt dieser Pflanzen von weniger als 0,2 % schließt den möglichen Missbrauch als Rauschmittel aus.
Erläuterung:
Die ursprüngliche Idee der Reintegration dieser alten Kulturpflanze bestand darin, das industrielle und wissenschaftliche Potenzial dieser Pflanze zu erschließen. In den letzten Jahren sahen wir uns jedoch durch den Vertrieb von reinen Nutzhanfprodukten an den Endkunden großen Problemen ausgesetzt. Nach mehreren Instanzen [Amtsgericht Höxter, Landgericht Paderborn, OLG Hamm] hat das Oberlandesgericht Hamm eine gerichtliche Entscheidung getroffen, die den Vertrieb von diesem Produkt an den Endverbraucher verbietet. Das Gericht ist der Ansicht, dass Pflanzenteile der Gattung Cannabis unabhängig vom THC-Gehalt unter das BtMG fallen und somit nicht verkehrsfähig sind. Der Vertrieb dieser Waren an Endkunden, obwohl legal produziert, gilt als Handel mit Suchtstoffen.
Nach dieser Rechtsprechung des OLG Hamm ist es daher nicht möglich, reine Nutzhanfprodukte wie Hanfblütentee in Deutschland in den Verkehr zu bringen. Der angebaute Nutzhanf soll ausschließlich verarbeitet werden in beispielsweise Produkte wie Seile, Isoliermaterialien, Kleidung usw. Seit dieser Gerichtsentscheidung ist der Verkauf reiner Nutzhanfprodukte an den Endverbraucher verboten. Dies bedeutet, dass legal produzierte Agrarrohstoffe wie Nutzhanfblüten und -blätter zu Unrecht als Betäubungsmittel eingestuft werden.
In vielen Ländern der EU ist der Vertrieb ohne Einschränkung möglich. Dies ist ein Wettbewerbsnachteil für Nutzhanfproduzenten in Deutschland. Es birgt auch die Gefahr, für etwas strafrechtlich verfolgt zu werden, das zwar gesetzlich nicht verboten ist, aber aus einem Widerspruch innerhalb des Gesetzes resultiert.
Eine Überarbeitung bzw. Korrektur des BtMG zwecks einer klaren Entscheidung zwischen industriellen Nutzhanfsorten und Betäubungsmitteln ist daher dringend erforderlich!
Stefan Nölker-Wunderwald
Steinheim, den 8. November 2018
Es kann sein, dass bei manchen Enttäuschung aufkommt, dass die Petition eine klare Trennung zwischen Industrie-Hanf und Rausch-fähigem Weed fordert, und sie nicht die vollständige Legalisierung von Cannabis verlangt. Doch einerseits laufen da schon Bemühungen von Parteien und dem Hanfverband, dessen Petition ja noch im Bundestag liegt, zweitens ist der Umgang mit dem CBD-Hanf teilweise ein anderes Thema, da der Nutzhanf ja schon im EU-Sortenkatalog als legal geführt wird, und drittens wird auch diese Petition den Druck auf die Regierung erhöhen in Sachen Cannabis generell progressiver zu werden. Je häufiger Hanf-Themen auf dem Tisch unserer Politik liegen, desto besser. Also auf jeden Fall mitmachen, und da die Listen Platz für mehr als nur eine Unterschrift bieten, am besten noch im Umfeld die Liste unterzeichnen lassen.