Für günstiges Geld (circa 20 € für 10 Kilo) kann man Nutzhanfsamen kaufen. Diese dienen für die Vögel als leckeres Futter. Für Papageien ist es ideal, das Vogelfutter mit Sonnenblumenkernen noch unterzumischen, aus eigener Erfahrung weiß ich, Papageien mögen das besonders gerne, aber andere Vögel natürlich auch.
Denkbar wären auch Crackersticks. Hanfsamen sind für mittelgroße (z. B. Penantsittich) bis große Vögel (Papageien, Aras) geeignet. Es gibt ein Gerücht, das ich mit meinem Papagei aber noch nicht bestätigen konnte, dass nach dem Konsum der Hanfkörner die Vöglein besonders intensiv zwitschern und singen. Ich halte das aber aufgrund des gegen null tendierenden THC-Gehalts von Saatgut nur für ein Gerücht.
Hanfsamen finden auch beim Angeln Verwendung. Es wird damit Friedfisch angefüttert.
Als ganz normales Fischfutter für größere Fische ist es natürlich auch nutzbar.
Hanfsamen werden auch zu Pferdefutter verarbeitet, wie beim Menschen sind Nutzhanfsamen eine perfekte Nahrungsergänzung. Mann kann sogar mit Recht behaupten, dass sie Mangelerscheinungen beim Pferd vorbeugen.
Es mag auch schon Hanffanatiker gegeben haben, die nach einem Regen auf den Grünstreifen der Stadt die wild lebenden Vögel damit intensiv gefüttert haben. Daraus resultierte mitunter, dass das Gras von den Grünstreifen etwas höher als gerne gesehen wuchs.
Interessant an Vogelfutter aus 100 % Hanfkörnern ist übrigens auch, dass es keimfähig ist, in der Theorie ist es sogar so, dass der daraus keimende Nutzhanf, wenn man die Samen wieder verwendet, auch über die Generationen wieder wirkstoffhaltig wird.
Beim Anbau von Nutzhanf gilt aber: Der Anbau ist für Landwirte erlaubt, die im Sinne des § 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) ein Unternehmen der Landwirtschaft darstellen und Betriebsflächen unterhalten, die in § 1 Abs. 2 ALG genannte Mindestgrößen erreichen oder überschreiten. Zur Beachtung sei gesagt: Unternehmen der Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, der Fischzucht, der Teichwirtschaft, der Imkerei, der Binnenfischerei und der Wanderschäferei dürfen Hanf nicht anbauen.