Der Frust der Community über das Cannabisgesetz (CanG) stieg zuletzt ins Unermessliche, als bekannt wurde, dass über den ohnehin extrem fehlerhaften und überregulierenden Gesetzentwurf nicht wie geplant Mitte November abgestimmt werden soll, sondern erst im Dezember, genau gesagt in der Kalenderwoche 50.
Beinahe genau so entmutigend wie die ständigen Verzögerungen war die Heimlichtuerei der Ampelregierung hinsichtlich der Details des Gesetzentwurfs, die man den Bürgern, für die das Gesetz bestimmt ist, aus unerfindlichen Gründen ständig vorenthalten möchte. Nun naht besagte KW 50 und damit der Termin für die Verabschiedung eines Gesetzes, das noch enorm viel Raum für Verbesserung lässt, und endlich wurden ein paar wenige Einzelheiten bekannt.
Verabschiedung der Entkriminalisierung in KW 50
In den vergangenen zwei Jahren mussten Legalisierungsbefürworter in Deutschland einen Gesetzgebungsprozess verfolgen, der bis heute meist mühsam und voller Enttäuschungen war. Weder inhaltlich noch den Zeitplan betreffend, konnte die Ampelregierung ihre Versprechen und Zusagen einhalten. Der Gesetzentwurf, der jetzt im parlamentarischen Prozess verabschiedet werden soll, ist alles andere als zufriedenstellend, doch er ist dennoch ein kleines Licht am Ende eines langen dunklen Tunnels der Jahre der Prohibition und Strafverfolgung.
Die Community hat ihre Erwartungen im Laufe der vielen Monate deutlich heruntergeschraubt und will inzwischen einfach erleben, wie das CanG endlich verabschiedet und umgesetzt wird. Längst steht fest, dass mit diesem Jahr das Verbot von Cannabis als Genussmittel nicht beendet wird, doch in einigen Tagen soll zumindest die Entscheidung im Bundestag fallen.
Als einer der maßgeblichen Gründe für die jüngste Verspätung der Entkriminalisierung wurde unter anderem die Vielzahl der durch die letzte Anhörung angestoßenen Änderungen im Gesetzentwurf genannt. Da der Entwurf in seiner finalen Form der Öffentlichkeit bislang nicht zugänglich gemacht wurde, fällt es noch schwer zu beurteilen, wie viel an dem aufwendigen Regelwerk für den Besitz, den Konsum und speziell dem Anbau und den Anbauvereinigungen von Cannabis noch nachgebessert wurde. Gesundheitsminister Karl Lauterbach ließ kürzlich zufrieden durchblicken, dass sich an zwei Punkten nichts ändern wird: Edibles sollen nach wie vor nicht erlaubt werden, und auch der Konsum innerhalb von Cannabis Clubs bleibt verboten.
Neue Details zum finalen CanG Entwurf
In einem Social Media Statement meldete sich nun die Grünen Politikerin Kirsten Kappert-Gonther zu Wort und kündigte den fertigen Gesetzentwurf des CanG an, der nach intensiven Verhandlungen erfolgreich fertiggestellt werden konnte. Ferner zeigt Kappert-Gonther sich erfreut über die Änderungen am Entwurf und gibt an dieser Stelle auch einige Einzelheiten preis:
- Die Konsumverbotszonen um diverse Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sowie um die Cannabis-Clubs wurden verkleinert und betragen anstelle von 200 Meter jetzt nur noch 100 Meter. Zwingende Mindestabstände zwischen Anbauvereinigungen wird es nicht geben.
- Die maximal erlaubten Besitzmengen für Cannabis wurden erhöht, von 25 auf 50 Gramm, zumindest zu Hause. Im öffentlichen Raum wird das Mitführen von bis zu 25 Gramm erlaubt bleiben. Auch beim Eigenanbau sollen die 50 Gramm gelten, diese sollen jedoch die getrocknete Ernte betreffen, nicht wie vorher auch frisch geerntetes Material.
- Bis zum Frühjahr 2024 soll eine Änderung in der Fahrerlaubnisverordnung die Grenzwerte für THC im Straßenverkehr neu regeln.
- Leichte Überschreitungen der erlaubten Besitzmengen von Cannabis sollen lediglich ordnungsrechtlich geahndet werden. So wird das Mitführen von zwischen 25 und 30 Gramm oder der Besitz von zwischen 50 und 60 Gramm lediglich eine Ordnungswidrigkeit sein und keine Straftat wie im alten CanG Entwurf.
- Der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken soll erleichtert werden. Diese Änderung wurde bisher jedoch nicht näher erläutert.
Sollte die Verabschiedung in KW 50 wirklich stattfinden, so kann das CanG zum Frühling in Kraft treten. Die Vorfreude über die Ankündigung ist verhalten, sowohl aus inhaltlicher Sicht als auch aus Vorsicht vor weiteren Enttäuschungen. Die positiven Änderungen sind definitiv erfreulich und zu begrüßen, dennoch bleibt das Gesetz restriktiv und voller bürokratischer Hürden und Fallstricke.
Noch ist außerdem unbekannt, ob sich an anderen wichtigen Punkten etwas getan hat oder nicht, vor allem auch für den medizinischen Nutzen von Cannabis. Ob Patienten von den Abstandsregeln ausgenommen sind, macht für viele Menschen einen großen Unterschied bezüglich ihrer alltäglichen Möglichkeiten. Hier fehlt noch jede Information, ob dies berücksichtigt wird.
Ebenso stellt sich die Frage nach der Situation von Patienten im Straßenverkehr. Werden sie nun aus der Schusslinie für behördliche Schikane genommen oder müssen sie weiter um ihre Fahrerlaubnis und gegebenenfalls um ihre Existenz bangen?
Fragen zu Änderungen im CanG lassen sich die SPD Bundestagsabgeordneten Dirk Heidenblut und Carmen Wegge in einem Insta Livestream am Montag, 27.11.2023 um 21:30 Uhr stellen.