Streckmittel in Cannabis stellen sind eine enorme Gesundheitsgefahr. Katharina Schule von den Grünen stellte dem Bayerischen Landtag in einer schriftlichen Anfrage mehrere Fragen zu Streckmittel in Cannabis und spricht auch eine mögliche Drogenprüftstation (sogenanntes Drug Checking) an. Die Bayerische Staatsregierung beruft sich in seinen Antworten auf das LKA. Teilwiese mit sehr überraschenden Ergebnissen.
Anfrage der Grünen
In den Jahren 2012–2016 analysierte das Landeskriminalamt den THC-Gehalt von mehreren Hundert Kilo beschlagnahmten Cannabisblüten. In der chemischen Analyse zeigte sich, dass der durchschnittliche THC-Gehalt von 10,0 % im Jahr 2012 auf ca. 11,9 % (Stand 2016) angestiegen ist. Laut Auskunft des LKA sind in keiner einzigen der getesteten Proben Streckmittel gefunden worden. Immerhin handelte es sich dabei um insgesamt fast 6.000 Proben Cannabisblüten. Auch in den 1.239 Haschischproben, die zwischen 2012 und 2016 untersucht wurden, konnten keine Streckmittel nachgewiesen werden. Diese Angaben stehen in eindeutigem Widerspruch zu den Meldungen, der DHV Ortsgruppe München. Dort gingen und gehen regelmäßig Meldungen über Brix, Dünger, Sand oder Talkum in gekauftem Cannabis ein.
Erstaunlicherweise heißt es in der Anfrage weiter, das LKA besitze keine Kenntnisse über die Herstellung von Haschisch. Die Kollegen der Ortsgruppe München waren daraufhin so freundlich und bieten dem LKA diesbezüglich gerne eine Schulung an.
Schutz der Konsumenten hat oberste Priorität
Hinsichtlich der Einschätzung des Gefahrenpotenzials von Streckmitteln äußerte sich die bayerische Regierung in gewohnt uneinsichtiger Manier. Man gehe im Übrigen davon aus, dass auch ungestrecktes Cannabis gesundheitsgefährdend sei, heißt es in der Antwort. Im Prinzip sind dem Bayerischen LKA nach eigener Aussage in den vergangenen fünf Jahren keine Streckmittel in Cannabis bekannt. Vor 2012 gab es wohl ein paar Proben, die mit Sand und Glas gestreckt wurden.
In Österreich gibt es das Projekt checkit! Ein Verein, der auf diversen Veranstaltungen Präsenz zeigt und sich für den sicheren Konsum von Drogen einsetzt. Auf manchen Partys oder Festivals haben Konsumenten die Möglichkeit, ihre Substanzen von dem ehrenamtlichen Team auf Reinheit überprüfen zu lassen. Ist das in diesem Fall eher für chemische Substanzen interessant, spricht Schulze in ihrer Anfrage die Möglichkeit des Drug Checking für Cannabis an. In ihrer Antwort lehnt die Regierung eine Analysemöglichkeit zur besseren Abschätzung möglicher Gefahren wenig überraschend strikt ab. Mit einem derartigen Verfahren würde einem primär illegalen Produkt der Status eines Arzneimittels zugewiesen, heißt es in der Begründung. „Das „Drug Checking“ setzt insgesamt weder an den Ursachen noch an den Symptomen des Konsums von illegalen Drogen an“, so der Bayerische Landtag.
Wie wenig das LKA für den Konsumentenschutz übrig hat, belegt die Schlussformulierung der Anfrage. Dort heißt es, dass – unabhängig von der Art des Rauschgifts – noch kein Streckmittel festgestellt wurde, dass toxischer als das jeweilige Rauschgift sei.
Wie kann es also sein, dass der DHV ständig Meldungen über gestrecktes Gras erhält, das Bayerische LKA aber nach eigenen Angaben keine Streckmittel finden kann? Tatsache ist, dass durch die unterschiedlichen Angaben und dem mangelnden Wissen seitens des LKA ein anständiger Konsumentenschutz beinahe unmöglich wird.