Zum besseren Verständnis: Die Bundesopiumstelle entscheidet innerhalb vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, kurz BfArM, über Ausnahmegenehmigungen für den Umgang mit nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln. Welche dieser Betäubungsmittel verkehrsfähig oder nicht verkehrsfähig sind, entscheidet jedoch der Gesetzgeber.
Erwartungsgemäß die Ablehnung durch die BfArM
Um es vorweg zu nehmen: Natürlich wurde der Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für ein Coffeeshop Modellprojekt in Friedrichshain-Kreuzberg, Berlin, erst einmal abgelehnt. Kaum einer wird etwas anderes erwartet haben. Lockerungsänderungen im Umgang mit dem angeblichen „Rauschgift“ Cannabis, welches keine toxischen Wirkungen aufweist und demnach kein Gift ist, wurden noch immer durch Richter erzwungen. Deswegen wird Friedrichshain-Kreuzberg jetzt vermutlich die Widerruffrist von 30 Tagen ab Anfang Oktober wahren und nach einer weiteren zu erwartenden Ablehnung klagen.
Dennoch ist dieses Ablehnungsschreiben sehr wichtig für alle anderen Modellprojektbaustellen. Damit die Bundesopiumstelle eine Ausnahmegenehmigung erteilen kann, wäre es Grundvoraussetzung, dass alle beteiligten Personen vom Anbau, Verarbeitung, Vertrieb und eben auch die Abnehmer über eine Ausnahmeerlaubnis nach §3 Absatz 2 BtMG verfügen. Der normalbürgerliche Kommunalpolitiker, der einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen will, weiß dieses nicht immer, was andere ruhig hätten sagen können.
Fazit ist jedoch, dass es laut der BfArM am Gesetzgeber liegt. Ohne Modellprojekte denken diese gerne an die Kinder und unsereins kann eben nicht beweisen, dass nur durch eine legal kontrollierte Cannabisabgabe ein Jugendschutz überhaupt erst möglich ist. Aber ohne Beweis denkt man in diesen Kreisen an genau diese Kinder und meint es immerhin gut oder behauptet dieses!
Coffeeshop Modellprojekt Hürden unter der Decke
Es soll halt nicht sein, muss aber theoretisch möglich bleiben und somit sind die Hürden derart hoch, dass sie nicht genommen werden können. Neben dem genannten Argument noch weitere BfArM Argumente, um das Coffeeshop Modellprojekt abzubügeln:
- Eine wissenschaftliche Forschung wäre nicht genauer erläutert worden
- Da der Schwarzmarkt auch über Jugendliche verdient, könne das Coffeeshop Modellprojekt doch diesen Schwarzmarkt nicht austrocknen, wenn es nicht an Jugendliche verkauft
- Eine Abgabe an Konsumenten wäre mit derzeitigen Gesetzen nicht konform
- Es gibt zwingende Versagensgründe (Vermutlich wird den teilnehmenden Konsumenten nicht getraut?)
- Es wäre die falsche Signalwirkung zur Suchtvermeidung usw.
- Man selber würde nur Gesetze und Regeln ohne jeglichen Handlungsspielraum befolgen und kann da gar nichts für!
Nicht nur das Coffeeshop Modellprojekt wäre vom Tisch, wenn wirklich jeder Teilnehmer eine eigene Ausnahmegenehmigung benötigen würde. Allein der Punkt, dass man sich zur Teilnahme registrieren lassen muss, ist bereits ein KO Kriterium für die Durchsetzung. Aber immerhin wüsste der Teilnehmer, dass er bis maximal 60 Gramm gutes Marihuana pro Monat dank dem Coffeeshop Modellprojekt erhalten könnte, welches jedoch teurer als am Schwarzmarkt sein solle, um einen Weiterverkauf zu unterbinden. Aber wenn das Coffeeshop Modellprojekt irgendwann eingestellt wird und alles verboten bleibt, gäbe es Daten, die möglicherweise auch an die Verfolger Behörden gingen oder diese würden einfach den Eingang filmen und ohne diese Daten dennoch alles für die Zeit nach dem Coffeeshop Modellprojekt sichern. (Wir sammeln in der heutigen Demokratie immerhin auch die Daten für die nächste Diktatur, oder nicht?)
Müssten sich die künftigen Teilnehmer für das Coffeeshop Modellprojekt oder ein anderes Modellprojekt schon vor Antragstellung bei der BfArM allesamt um eine eigene Ausnahmegenehmigung bemühen, die für Erzeuger, Verarbeiter, Händler sowie Konsumenten gewiss schon mal gar nicht erteilt würde, wäre das Interesse zur Mitwirkung bei exakt 0. Auch wenn das alles „diskret“ behandelt wird, traut dem doch keiner sowie sich diesen müßigen Papierkrieg keiner zumuten würde, wenn alles doch sehr ungewiss ist.
Selbst wenn: Wieviele Jahrzehnte soll das dauern, alle abgelehnten Anträge auf diese persönlichen Genehmigungen einzuklagen, um den eigentlichen Coffeee Shop Modellantrag stellen zu können? Wer soll das bezahlen?
Ist der Coffeeshop Modellantrag gescheitert?
Der Coffeeshop Modellantrag ist noch nicht gescheitert. Entweder wird er neu formuliert eingereicht, ein Widerruf wahrgenommen oder geklagt, wären die naheliegenden Vermutungen. Die Geschichte zeigt, dass praktisch jede auflockernde Änderung in der Cannabispolitik Deutschlands auf Gerichtsurteile zurückgeht, warum sollte das hier anders sein? Und wenn der Coffeee Shop Modellantrag in sich scheitert, so bringt es doch viel, die Ablehnungsgründe der BfArM bei künftigen Anträgen zu berücksichtigen. Noch mehr bringt es jedoch, das Thema in die Öffentlichkeit zu bringen, damit unsere Politiker vielleicht endlich mal nicht mehr an Kinder denken, sondern eine Gesetzesänderung zur kontrollierten Abgabe von Cannabis an Patienten und Konsumenten auszuarbeiten, mit der es einen Jugendschutz erst geben kann!
So wie es sich im Ablehnungsschreiben der Bundesopiumstelle zum Coffeeshop Modellantrag anhört, scheinen die Jugendlichen der wirtschaftliche Motor des Schwarzmarktes zu sein, der sich eben nicht mit einer kontrollierten Abgabe ab 18 Jahren austrocknen lässt. Unsere Jugendlichen sind schon jetzt bestens versorgt wobei die Produktqualität doch häufig mangelhaft ist, aber man sich durch den Handel immerhin noch seinen eigenen Konsum finanzieren kann!
Für was soll man es den Erwachsenen denn unter diesen Gesichtspunkten verbieten, wenn es um Jugendschutz geht? Eine wirklich dumme Signalwirkung, wenn Erwachsene für die Jugendpädagogik ihrer Freiheiten beraubt werden, in unserer schönen-heilen-freien-Welt-Kulisse!