Das Volksbegehren „Ja zur Legalisierung von Cannabis in Bayern“ ist der Obrigkeit gewiss unangenehm und somit hat das bayerische Innenministerium es schnell zum Bayerischen Verfassungsgericht weiter geschoben. Dieses sollte klären, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, Cannabis bei positiver Volksabstimmung in Bayern zu legalisieren, um das Bayerische Cannabisverbot zu kippen. Am 21.01.2016 fiel die Entscheidung, dass diese rechtliche Grundlage nicht besteht, da Bundesrecht Landesrecht bricht. Bayern kann selbst als Freistaat mit Sonderrechten nicht einfach innerhalb von Deutschland für sich selber Cannabis legalisieren.
Bayerisches Verfassungsgericht lehnt Cannabis Volksbegehren ab
Deswegen wird der Bayerische Cannabis Verband jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht eine Klage einleiten und parallel dazu ein weiteres Volksbegehren aufstellen. Das Bayerische Cannabisverbot soll gekippt werden, wenn nicht komplett, so doch für die Konsumentenebenen. Auch über weitere Projekte, wie ein Patientenbehandlungs- oder Patientenberatungscenter (wie auch immer es sich auch umsetzen lässt), wird nachgedacht.
Wird das Bayerische Cannabisverbot doch bald kippen?
Ob die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht aussichtsreich ist, sei dahin gestellt. Von den 9 Bayerischen Verfassungsrichtern war nur einer der Ansicht, das Volksbegehren nicht selber abzuschmettern, sondern es eben vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Dieses wird gewiss auch die Single Convention on Narcotic Drugs berücksichtigen müssen. Selbst wenn das Volksbegehren positiv abgestimmt wird und das Bayerische Cannabisverbot innerhalb der BRD kippt, so ist es in der Single Convention weiterhin von Bestand. Vertraglich hat sich die BRD dazu verpflichtet, dass auch Cannabis als illegale Droge verfolgt wird. Cannabis darf dann gar nicht legalisiert werden!
Einige US Bundesstaaten taten das dennoch. Die Single Convention ist sozusagen die Ausrede für alle deutschen Politiker, dass es nicht geht.
Es geht, aber sie wollen es nicht. Über die Gründe lässt sich streiten, ob sie von wirtschaftlicher oder ideologischer Natur sind oder die „Volksvertreter“ einfach nur große Bildungslücken und meterdicke Balken vorm Kopf haben. Mit Cannabisverboten erreicht man definitiv keine der öffentlich genannten Ziele, sondern eher das Gegenteil! Außerdem ist es sehr fraglich, ob man ein freier Mensch ist, wenn man für sich selber in seinem privaten Bereich nicht über sich selber entscheiden darf, weil man dazu als Erwachsener nicht mündig und intelligent genug ist.
Das Bayerische Cannabisverbot kann also nicht einfach so kippen. Es wäre als Formalakt die Kündigung oder Änderung der unterzeichneten Verträge (Single Convention on Narcotic Drugs) notwendig. Selbst die Kündigung und abgeänderte Neuzeichnung bleibt als Möglichkeit. Andere Länder haben das bereits gemacht.
Legalisiert die Bundesebene schneller?
Der Stein der Cannabislegalisierung ist ins Rollen gekommen und es geht immer schneller und nimmt immer größere Kreise an. Sollte sich der Rechtsstreit oder das neu Aufstellen eines weiteren Voksbegehrens in Bayern noch Jahre hinziehen, dann wäre es vielleicht schon überflüssig. Die Bündnis 90/Die Grünen haben einen Gesetzentwurf mit dem Titel „Cannabiskontrollgesetz“ auf den Weg gebracht. Hier lässt sich über die einzelnen Punkte streiten und bereits der Name „Kontroll“ scheint laut vieler Kritiker leider Programm zu sein. Wir wollen auf der Konsumenten- oder Selbstversorgerebene gar nicht kontrolliert werden. Eine kontrollierte Produktion für die Weitergabe an die Kunden und die kontrollierte Weitergabe, das sind sinnvolle Punkte.
Aber auch nur dann, wenn man es mit der Kontrolle nicht zu sehr übertreibt. Selbst vom Schwarzmarkt-Cannabis ist noch keiner gestorben, sondern höchstens an den enthaltenen Streckstoffen und Beimischungen. Aber auch hier ist kein Fall wirklich als „Cannabistoter“ bekannt. Wenn dann legal angebaut und auch etwas kontrolliert wird, gibt es doch statistisch eher weniger als mehr zu erwartende Todesfälle!
Dann sollte man es doch bei sinnvollen Kontrollen belassen und es nicht mit Bürokratie und Auflagen übertreiben!
Somit trägt der Bayerische Cannabis Verband gewiss zum Wandel der Wahrnehmung der Cannabispflanze in der Öffentlichkeit bei und hat das auch schon getan. Aber möglicherweise geht es mit der Cannabislegalisierung so schnell, dass die CSU blass wird! Es stellt sich jedoch die Frage, ob Bayern auf Landesebene dennoch Cannabis verbieten könnte, wenn es auf Bundesebene legal wäre. Im Bayerischen Freistaat würde man gewiss auch das nicht unversucht lassen, um die einstige Kulturpflanze Cannabis noch etwas länger ächten zu können, um erwachsene Menschen noch etwas länger für ihr Privatleben strafrechtlich, verkehrsrechtlich und aus dem Gesundheitswesen heraus stigmatisieren und verfolgen zu können!