Schlechte Nachrichten für alle Cannabispatienten mit Waffenschein: Einem bayerischen Jäger wurde der Waffenschein entzogen, er klagte daraufhin beim Verwaltungsgericht. Und heute kam das Ergebnis: Wer auf Rezept kifft, hat kein Recht auf einen Waffenschein.
Das lustigste ist: Die Begründung klingt gar nicht so weit hergeholt: Es gebe keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse, wonach sich die Wirkungsweisen des Rauschmittels bei medizinisch überwachtem Cannabiskonsum von dem bei normalen Kiffern unterscheide. Im Klartext: Wer auf Rezept kifft, kifft trotzdem!
Verständlich, aber…
Und ja, irgendwie muss man dem Verwaltungsgericht, da auch teilweise recht geben. Wie manche Patienten in der Öffentlichkeit mit ihrem Rezept umgehen ist, nun ja. Grenzwertig. Von Herzogs Video hin zu der gnadenlosen Selbstvermarktung von Patienten. Das „endlich-mal-legal-vor-der-Kamera-Kiffen“ hat auf jeden Fall Hochkonjunktur! Gefühlt hat jeder zweite Cannabis-Redakteur ein Rezept und ein damit zusammenhängenden YouTube Channel. War das der Sinn des Cannabis-Gesetzes? Eine Medikamenten-Lobby, die keine Lobeshymne auf das Allheilmittel auslässt? Wohl kaum! Insofern kann ich nachvollziehen, wenn das Verwaltungsgericht Probleme hat, einen Unterschied zwischen „Ich kiffe“ und „Ich konsumiere Cannabis“ zu finden.
…trotzdem bescheuert
Auf den zweiten Blick klingt die Begründung dann aber doch bescheuert: Natürlich verändert sich die Wirkung eines Stoffes nicht, egal ob man ihn missbraucht oder als Medikament einnimmt! Um genau diese Wirkung geht es doch! Viel wichtiger wäre doch herauszufinden, inwieweit sich der Konsum von Cannabis überhaupt auf das Verhalten der Patienten auswirkt, sei es im Straßenverkehr, beim Führen von Maschinen oder eben beim geregelten Umgang mit Waffen. Denn besonders über den Umgang mit Waffen gibt es definitiv keine Studien.
Wenn mithilfe der Studien dann entschieden wird, dass man sich nach dem Konsum von Cannabis nicht mehr ans Steuer, in den Hochsitz oder hinter die CNC-Fräse setzen sollte. Dann ist das eben so. Viele Medikamente haben den Verweis „Fähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr, zum Führen von Maschinen kann eingeschränkt sein“, Cannabis wird wohl auch in dieser Kategorie landen. Mir ist jedoch kein Fall bewusst, in dem ein Jäger nur aufgrund seiner verschriebenen Medizin seinen Waffenschein abgeben musste. Ein gutes altes Wettschießen! Wenn der Jäger nach einigen Joints immer noch gut trifft, dann gibt es meiner Meinung nach auch keinen Grund, ihm den Waffenschein abzunehmen. Ich habe mal gehört, mit ruhigem Puls könne man sogar besser schießen.
Führerschein? Stört wohl keinen
Wovon gehen die Herren vom Verwaltungsgericht eigentlich aus? Von einem zugedröhnten Jäger, der wild um sich schießend durch den Wald rennt und rosa Elefantenjagd. Anders lässt sich das Verhalten nämlich nicht erklären! Und mal ganz ehrlich: Ein so zugedröhnter, halluzinierender und verwirrter Jäger, darf weiterhin seinen Führerschein behalten? Ohnehin, der Entzug des Waffenscheins ist ungerechtfertigt. Und wäre er gerechtfertigt, dann müsste der Lappen auch entzogen werden.