Circa 100.000 Cannabispatienten soll es laut Schätzungen in Deutschland bereits geben. Dennoch ist und bleibt es für Patienten wie auch Ärzte schwierig, Krankenkassen davon zu überzeugen, die anfallenden Kosten zu übernehmen. Auch ist es für kranke Menschen bislang noch immer nicht ganz einfach, überhaupt einen Arzt zu finden, der die bürokratischen Hürden in Kauf nimmt, um dem Behandelten mittels Cannabismedizin die Leiden zu verringern.
Gefordert wird daher schon länger, die Überregulierung von medizinischem Cannabis zu beenden. Nun hat die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin mit der Krankenkasse AOK einen Vertrag für eine bessere Versorgung von Patienten mit Cannabinoiden geschlossen, der es ermöglichen soll, die jeweiligen Präparate leichter verschreiben zu können.
20-stündige Fortbildung
Besitzen Ärzte die Zusatzausbildung „Spezielle Schmerztherapie“ oder sind in der „Palliativmedizin“ ausgebildet, können sie fortan in deren Rahmen nach einer 20-stündigen Fortbildung samt anschließender Lernkurve medizinische Cannabisprodukte einfacher per Verordnung an ihre Patienten abgeben. Nach Paragraf 140 des fünften Sozialgesetzbuches zur besonderen Versorgung von Patienten sieht der neue Vertrag vor, dass die Therapieentscheidung ausschließlich in Absprache zwischen dem behandelnden Arzt und seinem Patienten liegen soll. Auf diesem Weg solle der bürokratische Aufwand reduziert und die Wartezeit auf den Beginn der Cannabis-Therapie verkürzt werden können. Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin, Johannes Horlemann nannte die Entwicklung einen wichtigen Schritt, um schwerstkranken Menschen eine effizientere, kompetentere und zügigere Versorgung zu ermöglichen.
Cannabis zunehmend wichtiger
Horlemann wird auf Aerzteblatt.de dahingehend zitiert, dass Arzneimittel auf Basis von Cannabis in der schmerz- und palliativ-medizinischen Versorgung von schwerkranken Patienten zunehmend einen wichtigen Platz einnehmen würden. Daher sei der neue Vertrag ein entscheidender Vorteil. Matthias Mohrmann, Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg, fügt auf der Informationsseite für Mediziner an, dass durch den Abbau bürokratischer Hemmnisse sichergestellt würde, dass „Betroffene eine qualitätsgesicherte und kompetente ärztliche Begleitung sowie eine auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Versorgung erhalten.“ Viele Menschen könnten auf diesem Wege nun einen schnelleren Zugang zu der entsprechenden Medikation erhalten, die sie benötigen würden.
Inhalte des Lehrgangs „Schmerzkompetenz Cannabis“
Das 20-stündige Curriculum für die in den oben genannten Spezialgebieten ausgebildeten Mediziner wird unter dem Namen „Schmerzkompetenz Cannabis“ verschiedene Schwerpunkte bezüglich des Einsatzes von Cannabismedizin behandeln. Entwickelt wurde der Lehrgang von der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin, um Vertragsärzte zur vereinfachten Verschreibungsfähigkeit zu qualifizieren. Die Ziele des speziellen Lehrgangs sollen laut Aerzteblatt.de die Vermittlung von Grundlagen, Standardtherapien und Indikationen für Cannabinoide, die suchtmedizinischen Aspekte der Behandlung sowie mögliche Nebenwirkungen und Kontraindikationen darstellen.
Sicherlich ist dies eine gute Entwicklung, von der man nur hoffen kann, dass die Nachfrage bei Ärzten hier ähnlich hoch sein wird wie die nach der guten alten Cannabismedizin aufseiten der Erkrankten.