Nach dem Vorstoß der EU-Kommission, CBD-Produkte als Betäubungsmittel einzustufen, sprechen sich die Cannabis-Apotheker nun für eine Rezeptpflicht für cannabidiolhaltige Produkte aus. Der Vorschlag der EU würde aus der Sicht der Pharmazeuten jedoch über das Ziel hinausschießen.
Obwohl Cannabidiol im Allgemeinen als recht gut verträglich gilt, ist noch unklar, wie CBD-Produkte einzuordnen sind. Manche sind als Nahrungsergänzungsmittel im Einzelhandel, andere als Medizinprodukte in der Apotheke erhältlich. CBD-Zubereitungen nach NRF-Rezeptur (Ölige Cannabidiol-Lösung 100 mg/mL NRF 22.10. und ölige Cannabidiol-Lösung 50 mg/mL NRF 22.10.)sind sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel.
In einer am vergangenen Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme erklärte der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA), CBD dürfe nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden, „da es weder einen Ansatz von psychotroper Wirkung noch eine Gefahr der Abhängigkeit mitbringt – Bedingungen, die eine Substanz aufweisen muss, um als Betäubungsmittel eingestuft zu werden“.
Anstatt dessen schreibt der VCA, sollten CBD-haltige Produkte der Rezeptpflicht unterstellt werden. „CBD ist ein wichtiger Inhaltsstoff der Cannabispflanze, der sowohl die Wirkung von THC beeinflussen als auch selbst durch seine Fähigkeit, spezielle Rezeptoren des körpereigenen Endocannabinoid-Systems zu aktivieren, signifikante Wirkungen auslösen kann.“
Zu wenig belastbare Studien
Obwohl es noch nicht genügend Studien zu CBD gebe, sei ein großes Potenzial als medizinischer Wirkstoff vorhanden. „Daraus resultiert, dass CBD als Arzneimittelwirkstoff eingestuft und so behandelt werden muss“, schlussfolgern die Apotheker. Als Beispiel verweist der CVA auf das als Antiepileptikum zugelassene Mittel Epidiolex.
Dass CBD als harmloses Nahrungsergänzungsmittel angeboten wird, sieht der VCA kritisch. „Die zuerst durchweg positive Berichterstattung in diversen Zeitschriften sowie eine verkaufsfördernde Beweihräucherung auf unzähligen Herstellerseiten im Internet weckte beiden Menschen die Neugier auf dieses potenzielle Allheilmittel“, so der Verband. „CBD ist aber mehr als nur eine Hoffnung für Patienten und hat mit seiner noch wenig erforschten, aber hervorragenden pharmakologischen Wirkung die Chance verdient, als wirksames Arzneimittel wahrgenommen zu werden.“
Nach Ansicht des Verbands bestehe die Lösung, CBD-haltige Produkte aus der rechtlich unklaren Ecke zu holen, darin, sie als rezeptpflichtige Fertigarzneimittel oder Zubereitungen über Apotheken zu vertreiben. „Eine Einordnung von CBD als standardisierte verschreibungspflichtige Substanz, ob als Rezeptur oder als Fertigarzneimittel wie Epidiolex, ergänzt durch die Erstattungsfähigkeit im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, reicht in den Augen des VCA vollkommen aus, um CBD die Möglichkeit zu geben, sich da zu entfalten, wo es auch wirklich ankommen muss: Beim erkrankten Menschen, der Hilfe benötigt.“