Mit Spannung erwarteten viele das Urteil im Prozess gegen die Betreiber die „Hanfbar“ vor dem Landgericht Braunschweig. Für vergangenen Donnerstag (17.10.2019) waren die Plädoyers und das Urteil erwartet worden. Dazu kam es nicht: Die Verteidiger der beiden angeklagten Betreiber der „Hanfbar“ hatten weitere Gutachten gefordert, die vom Gericht erst geprüft werden müssen.
Wie NDR berichtet [1] habe das Gericht für kommenden Donnerstag (24.10.2019) einen weiteren Verhandlungstag angesetzt.
Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln?
Marcel Kaine und Bardia Hatefi müssen sich seit September wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln vor dem Landgericht Braunschweig verantworten. Den beiden „Hanfbar“-Betreibern wird vorgeworfen, unverarbeitete Cannabis-Pflanzen mit einem zu hohen THC-Gehalt als „Hanfblütentee“ verkauft zu haben. Dabei könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Blüten nicht zu Rauschzwecken genutzt werden. Die Angeklagten beteuern jedoch, ihr Tee enthalte nur eine geringe Menge des psychoaktiven Wirkstoffs. Außerdem sei Hanfblütentee in jedem Bioladen oder Reformhaus erhältlich.
Laut Staatsanwaltschaft sind die in der „Hanfbar“ angebotenen Produkte jedoch keine Hanftees, sondern wurden als Cannabis eingestuft, weil diese angeblich bestimmte THC-Grenzwerte überschreiten.
Google-Bewertung als Anstoß der Ermittlungen
Wie die Braunschweiger Zeitung berichtet [2], wurde in der Sitzung am vergangenen Donnerstag bekannt, dass bei den Ermittlungen eine Bewertung der „Hanfbar“ bei Google eine wichtige Rolle gespielt hat. So hatte ein Internetnutzer geschrieben: „Hier werden CBD-Blüten verkauft, die die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen. Man macht sich als Kunde bei Erwerb strafbar.“ Außerdem habe sich der Mann an die Braunschweiger Polizei gewandt und Hinweise gegeben, dass die Geschäfte des CBD-Shops vermutlich illegal seien.
Weil der Mann der Vorladung des Gerichts nicht gefolgt war, wurde der Zeuge von der Polizei zu Hause abgeholt und vorgeführt. Es stellte sich heraus, dass der 34-Jährige damals selbst Nutzhanf-Produkte über einen Online-Handel vertrieb. Vor Gericht beteuerte er jedoch, dass Konkurrenzkampf bei der Aktion keine Rolle gespielt habe. Ihm sei es um die Art und Weise gegangen, wie die beiden Angeklagten ihre Geschäfte führten. „Ihr habt den lautesten Lärm gemacht. So kann man den Ruf von Cannabisprodukten in Deutschland nicht verbessern“, wird er zitiert. Trotzdem sei es nicht seine Absicht gewesen, jemanden anzuschwärzen.
Bei einer Verurteilung drohe den Betreibern der „Hanfbar“ eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis. Nach Angaben der „Hanfbar“-Betreiber belaufe sich der durch beschlagnahmte Kassen sowie eingefrorene Konten entstandene Schaden bereits auf knapp 300.000 €.
[1]ndr.de [2] braunschweiger-zeitung.deMit Spannung erwarteten viele das Urteil im Prozess gegen die Betreiber die „Hanfbar“ vor dem Landgericht Braunschweig. Für vergangenen Donnerstag (17.10.2019) waren die Plädoyers und das Urteil erwartet worden. Dazu kam es nicht: Die Verteidiger der beiden angeklagten Betreiber der „Hanfbar“ hatten weitere Gutachten gefordert, die vom Gericht erst geprüft werden müssen.
Wie NDR berichtet [1] habe das Gericht für kommenden Donnerstag (24.10.2019) einen weiteren Verhandlungstag angesetzt.
Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln?
Marcel Kaine und Bardia Hatefi müssen sich seit September wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln vor dem Landgericht Braunschweig verantworten. Den beiden „Hanfbar“-Betreibern wird vorgeworfen, unverarbeitete Cannabis-Pflanzen mit einem zu hohen THC-Gehalt als „Hanfblütentee“ verkauft zu haben. Dabei könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Blüten nicht zu Rauschzwecken genutzt werden. Die Angeklagten beteuern jedoch, ihr Tee enthalte nur eine geringe Menge des psychoaktiven Wirkstoffs. Außerdem sei Hanfblütentee in jedem Bioladen oder Reformhaus erhältlich.
Laut Staatsanwaltschaft sind die in der „Hanfbar“ angebotenen Produkte jedoch keine Hanftees, sondern wurden als Cannabis eingestuft, weil diese angeblich bestimmte THC-Grenzwerte überschreiten.
Google-Bewertung als Anstoß der Ermittlungen
Wie die Braunschweiger Zeitung berichtet [2], wurde in der Sitzung am vergangenen Donnerstag bekannt, dass bei den Ermittlungen eine Bewertung der „Hanfbar“ bei Google eine wichtige Rolle gespielt hat. So hatte ein Internetnutzer geschrieben: „Hier werden CBD-Blüten verkauft, die die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen. Man macht sich als Kunde bei Erwerb strafbar.“ Außerdem habe sich der Mann an die Braunschweiger Polizei gewandt und Hinweise gegeben, dass die Geschäfte des CBD-Shops vermutlich illegal seien.
Weil der Mann der Vorladung des Gerichts nicht gefolgt war, wurde der Zeuge von der Polizei zu Hause abgeholt und vorgeführt. Es stellte sich heraus, dass der 34-Jährige damals selbst Nutzhanf-Produkte über einen Online-Handel vertrieb. Vor Gericht beteuerte er jedoch, dass Konkurrenzkampf bei der Aktion keine Rolle gespielt habe. Ihm sei es um die Art und Weise gegangen, wie die beiden Angeklagten ihre Geschäfte führten. „Ihr habt den lautesten Lärm gemacht. So kann man den Ruf von Cannabisprodukten in Deutschland nicht verbessern“, wird er zitiert. Trotzdem sei es nicht seine Absicht gewesen, jemanden anzuschwärzen.
Bei einer Verurteilung drohe den Betreibern der „Hanfbar“ eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis. Nach Angaben der „Hanfbar“-Betreiber belaufe sich der durch beschlagnahmte Kassen sowie eingefrorene Konten entstandene Schaden bereits auf knapp 300.000 €.
[1]ndr.de [2] braunschweiger-zeitung.deMit Spannung erwarteten viele das Urteil im Prozess gegen die Betreiber die „Hanfbar“ vor dem Landgericht Braunschweig. Für vergangenen Donnerstag (17.10.2019) waren die Plädoyers und das Urteil erwartet worden. Dazu kam es nicht: Die Verteidiger der beiden angeklagten Betreiber der „Hanfbar“ hatten weitere Gutachten gefordert, die vom Gericht erst geprüft werden müssen.
Wie NDR berichtet [1] habe das Gericht für kommenden Donnerstag (24.10.2019) einen weiteren Verhandlungstag angesetzt.
Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln?
Marcel Kaine und Bardia Hatefi müssen sich seit September wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln vor dem Landgericht Braunschweig verantworten. Den beiden „Hanfbar“-Betreibern wird vorgeworfen, unverarbeitete Cannabis-Pflanzen mit einem zu hohen THC-Gehalt als „Hanfblütentee“ verkauft zu haben. Dabei könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Blüten nicht zu Rauschzwecken genutzt werden. Die Angeklagten beteuern jedoch, ihr Tee enthalte nur eine geringe Menge des psychoaktiven Wirkstoffs. Außerdem sei Hanfblütentee in jedem Bioladen oder Reformhaus erhältlich.
Laut Staatsanwaltschaft sind die in der „Hanfbar“ angebotenen Produkte jedoch keine Hanftees, sondern wurden als Cannabis eingestuft, weil diese angeblich bestimmte THC-Grenzwerte überschreiten.
Google-Bewertung als Anstoß der Ermittlungen
Wie die Braunschweiger Zeitung berichtet [2], wurde in der Sitzung am vergangenen Donnerstag bekannt, dass bei den Ermittlungen eine Bewertung der „Hanfbar“ bei Google eine wichtige Rolle gespielt hat. So hatte ein Internetnutzer geschrieben: „Hier werden CBD-Blüten verkauft, die die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen. Man macht sich als Kunde bei Erwerb strafbar.“ Außerdem habe sich der Mann an die Braunschweiger Polizei gewandt und Hinweise gegeben, dass die Geschäfte des CBD-Shops vermutlich illegal seien.
Weil der Mann der Vorladung des Gerichts nicht gefolgt war, wurde der Zeuge von der Polizei zu Hause abgeholt und vorgeführt. Es stellte sich heraus, dass der 34-Jährige damals selbst Nutzhanf-Produkte über einen Online-Handel vertrieb. Vor Gericht beteuerte er jedoch, dass Konkurrenzkampf bei der Aktion keine Rolle gespielt habe. Ihm sei es um die Art und Weise gegangen, wie die beiden Angeklagten ihre Geschäfte führten. „Ihr habt den lautesten Lärm gemacht. So kann man den Ruf von Cannabisprodukten in Deutschland nicht verbessern“, wird er zitiert. Trotzdem sei es nicht seine Absicht gewesen, jemanden anzuschwärzen.
Bei einer Verurteilung drohe den Betreibern der „Hanfbar“ eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis. Nach Angaben der „Hanfbar“-Betreiber belaufe sich der durch beschlagnahmte Kassen sowie eingefrorene Konten entstandene Schaden bereits auf knapp 300.000 €.
[1]ndr.de [2] braunschweiger-zeitung.deMit Spannung erwarteten viele das Urteil im Prozess gegen die Betreiber die „Hanfbar“ vor dem Landgericht Braunschweig. Für vergangenen Donnerstag (17.10.2019) waren die Plädoyers und das Urteil erwartet worden. Dazu kam es nicht: Die Verteidiger der beiden angeklagten Betreiber der „Hanfbar“ hatten weitere Gutachten gefordert, die vom Gericht erst geprüft werden müssen.
Wie NDR berichtet [1] habe das Gericht für kommenden Donnerstag (24.10.2019) einen weiteren Verhandlungstag angesetzt.
Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln?
Marcel Kaine und Bardia Hatefi müssen sich seit September wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln vor dem Landgericht Braunschweig verantworten. Den beiden „Hanfbar“-Betreibern wird vorgeworfen, unverarbeitete Cannabis-Pflanzen mit einem zu hohen THC-Gehalt als „Hanfblütentee“ verkauft zu haben. Dabei könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Blüten nicht zu Rauschzwecken genutzt werden. Die Angeklagten beteuern jedoch, ihr Tee enthalte nur eine geringe Menge des psychoaktiven Wirkstoffs. Außerdem sei Hanfblütentee in jedem Bioladen oder Reformhaus erhältlich.
Laut Staatsanwaltschaft sind die in der „Hanfbar“ angebotenen Produkte jedoch keine Hanftees, sondern wurden als Cannabis eingestuft, weil diese angeblich bestimmte THC-Grenzwerte überschreiten.
Google-Bewertung als Anstoß der Ermittlungen
Wie die Braunschweiger Zeitung berichtet [2], wurde in der Sitzung am vergangenen Donnerstag bekannt, dass bei den Ermittlungen eine Bewertung der „Hanfbar“ bei Google eine wichtige Rolle gespielt hat. So hatte ein Internetnutzer geschrieben: „Hier werden CBD-Blüten verkauft, die die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen. Man macht sich als Kunde bei Erwerb strafbar.“ Außerdem habe sich der Mann an die Braunschweiger Polizei gewandt und Hinweise gegeben, dass die Geschäfte des CBD-Shops vermutlich illegal seien.
Weil der Mann der Vorladung des Gerichts nicht gefolgt war, wurde der Zeuge von der Polizei zu Hause abgeholt und vorgeführt. Es stellte sich heraus, dass der 34-Jährige damals selbst Nutzhanf-Produkte über einen Online-Handel vertrieb. Vor Gericht beteuerte er jedoch, dass Konkurrenzkampf bei der Aktion keine Rolle gespielt habe. Ihm sei es um die Art und Weise gegangen, wie die beiden Angeklagten ihre Geschäfte führten. „Ihr habt den lautesten Lärm gemacht. So kann man den Ruf von Cannabisprodukten in Deutschland nicht verbessern“, wird er zitiert. Trotzdem sei es nicht seine Absicht gewesen, jemanden anzuschwärzen.
Bei einer Verurteilung drohe den Betreibern der „Hanfbar“ eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis. Nach Angaben der „Hanfbar“-Betreiber belaufe sich der durch beschlagnahmte Kassen sowie eingefrorene Konten entstandene Schaden bereits auf knapp 300.000 €.
[1]ndr.de [2] braunschweiger-zeitung.de