Gerade hat der Deutsche Hanfverband DHV in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass es eine positive Entwicklung in der deutschen Rechtsprechung für Cannabis konsumierende Inhaber eines Führerscheins gibt. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat am 11. April ein Urteil über die Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum und gleichzeitig erstmaligem Verkehrsverstoß ausgesprochen. Dieses bezeichnet der Hanfverband als kleinen Schritt in die richtige Richtung.
Kein unmittelbarer Führerscheinentzug für Cannabiskonsumenten
Fällt ein Cannabiskonsument zum ersten Mal der Polizei im Straßenverkehr auf, so soll ihm die Fahrerlaubnis nicht mehr unmittelbar entzogen werden. Menschen, denen ebendies passiert ist, haben gegen das Vorgehen geklagt. Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hatte zunächst den Klagen stattgegeben. Das Oberverwaltungsgericht Münster allerdings war anderer Auffassung und entschied, dass der unmittelbare Entzug der Fahrerlaubnis bei einem Cannabiskonsumenten, der zum ersten Mal damit im Straßenverkehr aufgefallen ist, rechtens sei. Also wurde die Streitfrage zum Bundesverwaltungsgericht getragen.
Gelegenheitskonsum bedeutet keine fehlende Fahreignung
Das BVerwG erklärt in seinem Urteil, dass die Fahrerlaubnisbehörde bei jemandem, der gelegentlich Cannabis konsumiert, und der zum ersten Mal unter dem Einfluss von Cannabis gefahren ist, nicht davon ausgehen kann, dass ihm die Fahreignung fehlt, ohne dies vorher abzuklären. Nun sollen die Cannabiskonsumenten zuerst eine MPU über sich ergehen lassen, und danach soll die Führerscheinbehörde über die Fahrerlaubnis entscheiden.
Nur ein kleiner Schritt zu einer fairen Cannabispolitik
Obwohl der DHV die Entscheidung des BVerwG begrüßt, gibt der Verband zu bedenken, dass dies noch keine Gleichbehandlung mit dem Konsum von Alkohol bedeutet, von dem im Straßenverkehr eine wesentlich größere Gefahr ausgeht. Der Geschäftsführer des DHV, Georg Wurth, erklärte dazu im Anschluss an die Urteilsverkündung:
„Dieses Urteil ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wir fordern allerdings eine grundsätzliche Gleichbehandlung von Alkohol- und Cannabiskonsumenten im Führerscheinrecht und die Einführung eines realistischen THC-Grenzwertes, der sich an einer möglichen Verkehrsgefährdung orientiert und nicht zur Bestrafung nüchterner Verkehrsteilnehmer führt.“
Bis zu einem fairen Umgang mit Cannabis in Deutschland scheint es noch ein weiter Weg zu sein. Um dabei zu helfen, Cannabis aus der Kriminalität zu holen, kann der DHV Deine Unterstützung gebrauchen. Wie? Werde Mitglied, beteilige Dich an Aktionen, gib Beiträgen Dein Like und verbreite sie. Bald finden in vielen Städten Deutschlands die Demonstrationszüge und Kundgebungen des Global Marijuana March (GMM) statt, da werden viele Menschen auf den Straßen gebraucht. Alle Informationen gibt es hier: hanfverband.de