Alle Befürworter der Cannabislegalisierung sitzen weiterhin auf glühenden Kohlen. Immer noch ist nicht klar, wann man damit rechnen kann, dass der Schwarzmarkthandel endlich durch ein legales Geschäftsfeld ausgetauscht wird. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, weiß über die Schwierigkeiten der Umsetzung Bescheid und warb daher bereits im Juli 2022 für etwas mehr Geduld aufseiten der Konsumenten, da man direkt den richtigen Weg einschlagen möchte, der keine nachträglichen Verbesserungen benötigt.
Nun stichelt die sich immer noch gegen das Vorhaben wehrende Unionsbundestagsfraktion ein wenig nach und stellte eine parlamentarische Anfrage an das Bundesgesundheitsministerium bezüglich des Themas. Die Antwort, die von einer gesondert eingesetzten Arbeitsgruppe spricht, welche sich ausschließlich mit den internationalen rechtlichen Fragen auseinandersetzen würde, gibt Politikern der Union jetzt bereits genügend Grund, die Pläne im Vorfeld nahezu schon als gescheitert zu betrachten.
Unterschiedliche Auffassungen
Während selbst Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erst kürzlich in einem Gespräch mit Moderatoren der „ZDF Heute-Show“ bestätigte, dass man trotz der bestehenden rechtlichen Fragen und völkerrechtlichen Verträge an der Legalisierung von Cannabis festhalten würde und einen Weg dahin finden werde, sehen Politiker der Union dies anders. Da in der Antwort auf die parlamentarische Anfrage noch keine konkreten Lösungen genannt werden, sagt der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger, dass die Unternehmung bereits gescheitert sein könnte, bevor sie überhaupt begonnen hätte. „Eine monatelange Rechtsprüfung macht dieses Vorhaben halt auch nicht rechtens“, wird der Bundestagsabgeordnete auf nw.de zitiert.
Wenn man in Deutschland erwarten würde, dass sich andere Staaten an völker- und an europarechtliche Vereinbarungen halten müssten, dann müsse das Deutschland beim Drogenrecht genauso angehen. Den Vergleich zieht er jedoch bezüglich Staatsfinanzierungen in südeuropäischen Staaten. Ursachen der genauen Problematik sind im Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe von 1961 zu finden sowie dem Übereinkommen über psychotrope Stoffe von 1971 und im Übereinkommen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen von 1988. Das Beispiel Kanada kann hier jedoch aufzeigen, dass man die Legalisierung von Cannabis trotz bestehender Verträge durchführen kann, ohne bis dato in jedwede Konflikte geraten zu sein.
Alte Argumente aufgreifen
Gegner der Legalisierung werden sich aber weiterhin an alten Argumenten festhalten, die gegen die Freigabe des Genussmittels Cannabis genutzt werden können. So wurde in der parlamentarischen Anfrage auch nach den gesundheitlichen Folgen des Konsums gebohrt. Hier antwortete die Regierung, dass es laut einer Studie der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universität München zwar ein erhöhtes Aufkommen von psychotischen Störungen bei Konsumenten im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung gebe, doch bislang kein klarer kausaler Zusammenhang zwischen Konsum und Entstehung abschließend gefunden werden konnte.
Dennoch Grund genug für die CDU-Gesundheitspolitikerin Simone Borchardt öffentlich zu erklären, dass nun selbst die Bundesregierung bestätigen würde, dass Cannabiskonsum psychotische Episoden auslösen könne. Die Gesundheitsgefahren wären auch aufgrund von Auswertungen der Universitätsklinik Ulm nicht mehr von der Hand zu weisen, da hier festgehalten worden sein soll, dass es zwischen dem Jahr 2000 und 2018 aufgrund von cannabisinduzierten psychischen Störungen zu einem signifikanten Anstieg von Krankenhausbehandlungen gekommen wäre.
Erneut werden bei all diesen negativen Aussagen, die gegen die Legalisierung von Cannabis sprechen könnten, jedoch die tatsächlichen Rahmenbedingungen der Verbotspolitik verdrängt, die neben der ständigen Verfügbarkeit des Genussmittels auf dem Schwarzmarkt ohne Jugendschutz auch die Verunreinigungen und das Aufkommen synthetischer Cannabinoide vergessen. Stimmungsmache par excellence!
Wie man über das spannende Thema wesentlich neutraler und informativer berichten kann, lässt sich überraschenderweise aktuell in einem Artikel der Tagesschau vom 18.08.2022 erfahren.