Die Suchtstoff-Kommission (Commission on Narcotic Drugs/CND) der Vereinten Nationen hat in der Sitzung am 20. November in Wien beschlossen, Cannabis aus der Anlage 4 der internationalen Suchtstoffabkommen zu entfernen. Diese Entscheidung, die auf Grundlage der Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO getroffen wurde, kann dazu beitragen, dass der rechtliche Umgang mit Cannabis weltweit vereinfacht wird.
2020 endet mit großem Schritt für die internationale Cannabispolitik
Das Jahr 2020 ist bei Gott kein Leichtes gewesen bis zu diesem Tag. Viele Menschen sehnen sich geradezu danach, dass es endlich enden möge und das nächste Jahr ihnen besser gesonnen sein möge. Für einige Befürworter einer progressiveren Cannabispolitik könnte 2020 im Abgang vielleicht aber doch noch eine süßliche Note bekommen, denn auf internationaler Ebene wurde Cannabis entsprechend der Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation neu klassifiziert. Dies kann die weltweite Diskussion um den rechtlichen Status der Pflanze beeinflussen. Außerdem können vor allem die Beteiligten der Medizinalhanf-Branche mit Erleichterungen rechnen. Wenn die Welt Cannabis anders wahrnimmt, könnten bald viele interessierte Nationen ihre Legalisierungskonzepte leichter umsetzen, ohne UN-Sanktionen befürchten zu müssen.
Cannabis gehört offiziell nicht mehr zu den gefährlichsten Drogen
Gemäß der internationalen Verträge wie etwa der Single Convention on Narcotic Drugs von 1961 ist Cannabis bisher auf der Anlage 4 gelistet. Auf dieser Liste sind „generell nicht verkehrsfähige Suchtmittel“ zu finden wie auch Heroin oder Kokain. Das schließt einen legalen Umgang damit grundsätzlich aus. Mit der Annahme der Empfehlung 5.1 der WHO wird Cannabis nun auf Anlage 1 heruntergestuft. Die Neubewertung bedeutet auch eine Anerkennung des medizinischen Nutzens von Cannabis. Wie der Geschäftsführer des Branchenverbands der Cannabiswirtschaft (BvCW), Jürgen Neumeyer, in einer Pressemitteilung erklärt, ist dies auch ein wichtiger Schritt für die Umsetzung von wissenschaftlichen Erkenntnissen in vielen Nationalstaaten.
Erleichterungen vor allem für Umgang mit Medizinalhanf
In der Konsequenz sollte die CND-Entscheidung in Zukunft weltweit Erleichterungen für den Umgang mit medizinischem Cannabis bedeuten. Die Medizinalhanf-Branche wird es künftig also einfacher haben und sich weniger mit Behörden auseinandersetzen müssen. Andere Empfehlungen der WHO hätten womöglich auch den Status von Cannabis als Genussmittel stärker positiv beeinflussen können. Diese wurden von der CND jedoch nicht angenommen. Trotzdem sollte sich die Herabstufung in den internationalen Abkommen auch auf die kommenden Debatten der Cannabispolitik auswirken, auch in Deutschland und im europäischen Raum.
Macht sich der internationale Durchbruch auch bei uns bemerkbar?
Nicht berücksichtigt wurde auch der WHO Vorschlag, Zubereitungen, die auf reinem Cannabidiol (CBD) basieren, nicht in die Suchtstoffabkommen aufzunehmen. Der BvCW hofft hier darauf, dass diese Empfehlung in der Zukunft noch einmal diskutiert werden wird. Gerade kürzlich erst hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil festgehalten, dass CBD nicht als Betäubungsmittel gelten soll. Für Cannabisfreunde in Deutschland ist das Timing der CND-Entscheidung natürlich denkbar schlecht, da die Legalisierungsanträge gerade kürzlich erst im Bundestag debattiert und abgelehnt wurden. Doch auf diese Debatte hätte das vielleicht auch noch keinen großen Einfluss gehabt. Mit den Bundestagswahlen werden die Karten bald neu gemischt und alle, die eine zeitgemäße Cannabispolitik wünschen, sind gefragt, sich dementsprechend zu aktivieren und zu engagieren.