Der tschechische Präsident Miloš Zeman wird voraussichtlich einen Gesetzentwurf unterzeichnen, der den Grenzwert für THC bei Industriehanfpflanzen auf 1,0 % anhebt. Außerdem sollen die Vorschriften für THC in Hanffertigprodukten erheblich gelockert werden.
Das Parlament wies einen Einspruch zurück, in dem Senatsmitglieder versucht hatten, die Neueinstufung des Grenzwertes zu verhindern. Die Abgeordneten formulierten Änderungsanträge, die auch die Verfügbarkeit von medizinischem Marihuana verbessern und die Beantragung einer Anbaulizenz für medizinisches Cannabis erleichtern soll. Zusätzlich zu einem THC-Grenzwert von 1,0 % für Hanfpflanzen sollen fertige Hanfprodukte mit weniger als 1,0 % THC nicht länger als süchtig machende Substanzen gelten. Damit wären Produkte wie Extrakte und Tinkturen, die den neuen Grenzwert unterschreiten, im Einzelhandel legal erhältlich.
Sollte Tschechien den Grenzwert für THC in Industriehanf auf 1,0 % anheben, würde sich das Land damit über die EU-Richtlinie hinwegsetzen. Ende letzten Jahres hob die Europäische Union den zulässigen THC-Grenzwert von 0,2 % auf 0,3 % an.
Die neue Grenzwertregelung würde den tschechischen Erzeugern und Produzenten einen entscheidenden Vorteil gegenüber europäischen Konkurrenten verschaffen. Es handle sich um ein Paket pragmatischer Maßnahmen, frei von Dogmatismus und Stereotypisierung, so die Piratenpartei in einer Erklärung auf ihrer Website. Die Piratenpartei hatte die Anhebung des THC-Grenzwerts und andere Änderungen im Rahmen des Pakets zur Reformierung des tschechischen Suchtmittelgesetzes eingebracht.