Cannabispatienten in Deutschland befürchten, dass sich die Versorgungssituation mit Cannabismedikamenten in Zukunft stark verschlechtern könnte. Zwar wurden noch keine Änderungen im Umgang mit medizinischem Cannabis final beschlossen, doch der bisher veröffentlichte G-BA Entwurf sieht mehrere Punkte vor, in welchen Restriktionen kommen könnten. Auch in Israel gibt es ein paar neue Bestimmungen zur Verordnung von Cannabis, und auch hier wird das Regelwerk etwas strenger.
Nur bis zu 20 Gramm Cannabisblüten bei Neuverordnung
Wer in Israel heute eine Cannabistherapie beginnt, wird fürs Erste im Monat nicht mehr als 20 Gramm Cannabisblüten oder auch 30 Gramm eines Extrakt-Öls verordnet bekommen. Bisher war eine solche Vorgehensweise bereits als Empfehlung an die Ärzteschaft gerichtet worden, nun jedoch ist es eine bindende Vorschrift, gegen die nicht verstoßen werden darf. Leider steht die Entscheidung des Gesundheitsministeriums zu diesem Kurs in großem Widerspruch zum evidenzbasierten Umgang mit Medizinalcannabis. Gerade im Falle von sehr schwer Erkrankten mit hohem Leidensdruck hatten Ärzte stets von ihrer Therapiehoheit gemacht und auch stärkere Dosierungen oder größere Mengen Cannabis verordnet.
Menge und Wirkstoffgehalt werden beschränkt
Nicht nur in der Menge werden Cannabis-Verschreibungen an neue Patienten fortan limitiert sein, sondern auch im Wirkstoffgehalt. Nur Sorten der sogenannten Dosierungskategorie T10, was Medikamente mit THC-Konzentrationen bis zu zehn Prozent kennzeichnet, dürfen verordnet werden. Höhere THC-Kategorien T15 oder T20 dürfen nur an Patienten mit mehr als drei Monaten Erfahrungen mit medizinischem Cannabis abgegeben werden. Aktuell kommen demnach für Neuverordnungen nur vier vorhandene Produktkategorien infrage T10/C10 (enthält neben zehn Prozent THC auch zehn Prozent CBD), T10/C2, T3/C15 und T1/C20. Von manchen Kategorien gibt es mehrere Produkte und israelische Patienten haben die Möglichkeit, beim Kauf zwischen diesen zu wählen, nur die Auswahl eines Präparats einer anderen Kategorie ist nicht möglich.
Ohne Rücksicht auf Expertise und Einzelfall gegen den Missbrauch
Der Ansatz, der einst als Empfehlung an die Ärzteschaft unter dem Motto „Start low, go slow“ bekannt wurde, verpflichtet die Mediziner ab sofort dazu, ihre professionelle Einschätzung im Einzelfall dem Dogma zu unterwerfen, dass eine Cannabistherapie immer langsam begonnen werden muss. Eine fachliche und sinnvoll begründete Erklärung, die die neue obligatorische Medizinalcannabis-Praxis plausibel macht, haben die Ärzte bis dato nicht erhalten. Einigen Mutmaßungen zufolge könnte sich die Maßnahme gegen Personen richten, die auf die Schnelle an ein Cannabismedikamente mit hohen THC-Konzentrationen kommen wollen. Leider gibt es aber keine Garantie, dass diese Hürde nun wirkungsvoll genug ist, um zu rechtfertigen, dass viele Patienten nun monatelang unterversorgt werden sollen.