Die Stadt Düsseldorf hat bekannt gegeben, dass Lebensmittel mit dem Wirkstoff Cannabidiol in Zukunft nicht mehr verkauft werden dürfen.
Wie die Bewertungsplattform für Cannabidiol Produkte, CannaTrust, berichtet, veröffentlichte die Stadt am 11.07.2020 eine amtliche Bekanntmachung mit dem Titel „Allgemeinverfügung zur Untersagung des Inverkehrbringens von cannabidiolhaltigen Lebensmitteln im Stadtgebiet von Düsseldorf“. Unter Berufung auf § 39 Abs. 2 Nr. 3 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) und § 14 Abs. 1 des Ordnungsbehördengesetzes (OGB NRW) wird darauf hingewiesen, dass der Verkauf von bestimmten Lebensmitteln, die CBD enthalten, in Zukunft verboten sei:
1. Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die Cannabidiol (als „CBD-Isolate“ oder „mit CBD angereicherte Hanfextrakte“) enthalten, wird untersagt. Die Untersagung gilt für alle ansässigen Lebensmittelunternehmen in Düsseldorf und umfasst sowohl den stationären als auch den Versandhandel und Verkauf im Internet.
2. Die vorstehende Anordnung ist sofort vollziehbar
3. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft
4. Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen diese Anordnungen nach § 59 Abs. 3 Nr. 2 lit. Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch wird hingewiesen.
Das Verbot, das Verbraucher schützen soll, wurde auf Grundlage der Novel Food Verordnung formuliert. Weil für die Einzelsubstanz CBD kein nennenswerter Verzehr vor dem 15. Mai 1997 belegt werden könne, sei es als „neuartiges Lebensmittel“ einzustufen. Weil bisher noch keine Zulassung nach der Novel-Food-Verordnung stattgefunden habe, seien CBD-Erzeugnisse nicht verkehrsfähig, teilt die Stadt Düsseldorf mit.
Gegen die Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats Klage erhoben werden, allerdings verschiebt eine solche Klage nicht die Gültigkeit der Anordnung. Unterdessen hat das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz alle Unternehmen in Düsseldorf, die CBD-haltige Lebensmittel verkaufen, zusätzlich angeschrieben und über die neue Regelung informiert.