Nach Wochen des Schweigens der mit der Reformierung der Cannabispolitik betrauten Politiker soll nun eine Bestätigung der Vize-Fraktionschefs der Ampel-Parteien die Gemüter der Cannabis Community beruhigen. Die Entkriminalisierung soll wie nach einigen Verschiebungen zuletzt angekündigt zum 1. April 2024 in Kraft treten können.
Wie ein aktueller Beitrag des Magazins „Zeit Online“ berichtet, habe die Ampel-Koalition ihre Unstimmigkeiten ausgeräumt und sei inzwischen bereit, den vor einigen Wochen angekündigten Zeitplan für die Entkriminalisierung von Cannabis als Genussmittel einzuhalten. Folglich kann der Entwurf des Cannabisgesetzes CanG noch im Februar im Bundestag beschlossen werden und die Reform zum 1. April in Kraft treten. Die Vize-Fraktionschefs Konstantin Kuhle (FDP), Maria Klein-Schmeink (Grüne) und Dagmar Schmidt (SPD) haben dies jetzt der Deutschen Presse-Agentur DPA mitgeteilt.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plant nach eigenen Angaben die Verabschiedung des CanG in der Sitzungswoche zwischen dem 19. und dem 23. Februar, sodass das Gesetz dann rechtzeitig dem Bundesrat vorgelegt werden kann.
Euphorie bei Ampel Fraktionsvizechefs – Skepsis in der Community
Die geradezu euphorischen Meldungen der drei Ampel-Fraktionsvize werden von der Community vorerst mit Skepsis aufgenommen. Das Misstrauen begründet sich durch zahlreiche inhaltliche und zeitliche Änderungen im Verlauf des Legalisierungsprozesses. Zuletzt hatten vor allem die Blockadehaltung einiger SPD Politiker, gepaart mit dem Schweigen ihrer Parteigenossen, die Befürchtungen angeheizt, dass es nie zur Umsetzung des ohnehin schon über bürokratisierten und restriktiven Gesetzes geben wird.
Die Reaktionen auf die Ankündigung in den sozialen Medien ist daher berechtigterweise verhalten, nicht nur wegen des Misstrauens gegenüber den Aussagen über den Zeitplan, sondern auch wegen befürchteter inhaltlicher Änderungen, die in der Zwischenzeit vorgenommen worden sein könnten. Eine erneute Verschärfung des CanG würde sicher abermals den Unmut der Legalisierungsbefürworter auf die verantwortlichen Politiker ziehen, die bisher lediglich von Änderungen hinsichtlich der Evaluation des Gesetzes sprachen.
Unstimmigkeiten in der Ampel, oder nur in der SPD?
Die Sozialdemokraten haben sich mit ihrem Verhalten in den vergangenen Wochen keinen Dienst erwiesen. Die mangelnde Transparenz und Kommunikation mit der Community haben dem Vertrauen und dem Ansehen der SPD geschadet, und letztlich auch der anderen Koalitionsparteien.
Der Beitrag in „Zeit Online“ trägt den Titel „Cannabis-Legalisierung: Koalitionsfraktionen legen Zwist bei“. Inwiefern er der Fantasie eines Redakteurs entsprungen ist oder doch von den Aussagen der drei Vize-Fraktionschefs stammt, ist gerade nicht einschätzbar. Der Stillstand in den vergangenen Wochen wird in erster Linie Unstimmigkeiten innerhalb der SPD zugeordnet. Von weiteren Konflikten zwischen den Koalitionsparteien war nicht die Rede. Für FDP und Grüne wäre es vielleicht ratsam, sich diesbezüglich noch einmal öffentlich zu äußern, um Zweifel hinsichtlich ihrer Partei auszuräumen.
Die letzten Etappen bis zur Entkriminalisierung
Will die Ampelregierung nun Wort halten, so müsste in den nächsten Tagen die Lesung und Verabschiedung in einer der Tagesordnungen zwischen dem 19. und 23. Februar auftauchen. Sollte dann alles nach Plan laufen, so würde das CanG im März den Bundesrat passieren, der zwar noch über Möglichkeiten verfügt, das Inkrafttreten zu verzögern, verhindern könnte er es jedoch nicht. Mit der Signatur des deutschen Bundespräsidenten wäre das Gesetz dann rechtskräftig und die Entkriminalisierung erreicht. Privatpersonen dürfen dann mit dem Cannabis-Gärtnern beginnen, die Anbauvereinigungen müssten sich noch bis zum 1. Juli gedulden, bis auch sie ihre Tätigkeit aufnehmen dürfen.
Die Zweifel bei den Legalisierungsbefürwortern werden vermutlich bestehen bleiben, bis sie mit eigenen Augen Zeugen der Verabschiedung des CanG werden dürfen.