Wie der SPD-Bundestagsabgeordnete und drogenpolitische Sprecher der Sozialdemokraten, Dirk Heidenblut, in einer Pressemitteilung bekannt gab, sei der Vorschlag der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Kleinstmengen bundesweit zu vereinheitlichen, prinzipiell begrüßenswert.
Ludwig hatte vorgeschlagen, die Kleinstbesitzmengen, die im Regelfall nicht zur Strafverfolgung führen, deutschlandweit zu vereinheitlichen. Gegenüber der Funke Mediengruppe sagte sie, sie halte es für schwierig, dass es in Deutschland unterschiedliche Regelungen für die erlaubten Cannabis-Mengen gebe.
Während etwa in Hamburg sechs Gramm erlaubt seien, könnten Cannabis-Konsumenten in Berlin bis zu 15 Gramm besitzen. Dies locke natürlich Menschen in die Hauptstadt, „die gezielt Drogen konsumieren möchten“, so Ludwig [1]
Der Abgeordnete Dirk Heidenblut mahnt dringend parallel weitere Schritte an: „Wir müssen von der vorsintflutlichen Cannabisprohibition in Deutschland wegkommen. Ein einheitlicher Grenzwert im ganzen Land, der bis zum Besitz nicht strafrechtlich verfolgt wird, ist sinnvoll. Dieser sollte sich am oberen Ende der bisherigen Werte in den Bundesländern orientieren. Das kann aber nur der Anfang sein. Es ist notwendig, zügig noch sehr viel weiterzugehen. Raus aus der Strafbarkeit von Kleinstbesitz und zumindest als erster Schritt eine Verschiebung ins Ordnungsrecht. Parallel benötigen wir schnell Modellprojekte in den Kommunen, wo neue Ansätze zur legalen und kontrollierten Abgabe von Cannabis erprobt und evaluiert werden können.“
[1] zdf.de