Der ADHS-Patient aus Hanau klagte gegen die Verweigerung der Kostenübernahme durch seine Krankenkasse. Das Sozialgericht gab ihm recht.
Der Patient leidet an ADHS mit schweren Schlafstörungen. Außerdem führte die Krankheit bei ihm zu gravierenden Aufmerksamkeitsstörungen. Für die Behandlung von ADHS sowie chronischer Schmerzen verwendet der Patient seit 2018 medizinisches Cannabis. Sein Zustand habe sich dadurch stark gebessert, stellten auch seine Ärzte fest. Die AOK Hessen lehnte den Antrag auf Kostenübernahme der Therapie allerdings ab.
Nachdem der Patient mehrfach gerichtlich gegen die Ablehnung geklagt hatte, gab das Sozialgericht 2019 einem Eilantrag statt. Das Ergebnis war, dass die Kasse für die Therapie vorläufig zahlen musste. Nun bekam der Patient auch im sogenannten Hauptsacheverfahren recht. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, geht der Patient davon aus, dass die AOK dem Urteil zustimmen wird. Er habe kürzlich einen entsprechenden Brief erhalten.
Gericht entscheidet zugunsten von ADHS-Patient
Die Entscheidung sei eine riesige Erleichterung. Bei einer Niederlage hätte er seiner Krankenkasse einen hohen fünfstelligen Betrag geschuldet. Das Sozialgericht Frankfurt stützte sich in der Urteilsbegründung unter anderem auf Befundberichte und ein psychiatrisches Gutachten, das die zentralen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme der Cannabistherapie belegen.
Ärzte und der Anwalt des Patienten argumentierten ähnlich. Das Cannabis-Medikament könne helfen, eine andere adäquate Therapiemöglichkeit bestehe offenbar nicht. Auch weil bei Standardbehandlungen Nebenwirkungen drohten: Wegen eines Aneurysmas könne der Patient keine gängigen Mittel wie Ritalin nehmen, weil das den Blutdruck erhöht.
Dem stimmte auch das Gericht zu und erklärte, es gebe ausreichend Indizien dafür, dass die Therapie mit Cannabis Aussicht auf Erfolg habe, ohne relevante Nebenwirkungen und Hinweise auf Abhängigkeit. Die AOK hatte unter anderem die Schwere der Krankheit und die Wirkung des Cannabis-Medikaments infrage gestellt beziehungsweise nicht ausreichend belegt gesehen.
Cannabispatienten Selbsthilfegruppe in Hessen
Das Urteil könnte für Patienten mit ADHS richtungsweisend sein, denn bislang seien Anträge auf eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen abgelehnt worden. Durch die Selbsthilfegruppe „Cannabis Patientenhilfe“ sollen andere Betroffene unterstützt werden.
Die Selbsthilfegruppe bietet Patienten die Möglichkeit, bei regelmäßigen Treffen Erfahrungswerte zum Thema Cannabis als Medizin auszutauschen. Zudem werden hilfreiche Informationen bereitgestellt und Kontakte geteilt. Interessierte erhalten weitere Informationen unter info@cannabis-patientenhilfe.de