Die Marihuanaliebhaber aus der Schweiz dürfen sich freuen: Laut Bundesgerichtsentscheid darf man in Zürich und Winterthur nun nicht mehr bestraft werden, wenn man weniger als 10 Gramm Cannabis mit sich führt.
Mit den Bußstrafen ist jetzt Schluss, dank Leitentscheid des Bundesgerichts in einem Fall aus dem Kanton Basel-Stadt. Dort hatte die Polizei einen Mann mit geringen Mengen Cannabis und Haschisch aufgehalten. Da er jedoch nicht beim Konsum erwischt wurde, läge laut Bundesrichter nur eine straflose Vorbereitungshandlung vor, die laut Betäubungsmittelgesetz nicht strafbar sei.
Verfahren solcher Art werden von den Stadtrichterämtern von Zürich und Winterthur künftig eingestellt. Die Polizei in Zürich reagiert erst mal unverändert auf derartige Marihuanafunde und büßt auch weiterhin. Wer sich jedoch weigert zu bezahlen, bekommt es mit dem Stadtrichteramt zu tun und diese haben ja vor ihre Praxis ab sofort zu ändern.