Der Handel und Einsatz von CBD-Ölen ist weiterhin europaweit aufgrund der Novel-Food-Verordnung ein kompliziertes Unterfangen. Möchten Hersteller ihre Waren für den Gebrauch als Nahrungsergänzungsmittel an die Kundschaft bringen, ist ein langwieriger und kostspieliger Prozess vonnöten. Daher werden derartige Öle auch oft nur für Massagen und die äußerliche Anwendung angepriesen, was die Käufer aber teils nicht sonderlich interessiert.
In der Schweiz gelten dazu eigene Regeln, die einen Konsum verhindern sollen. So können die CBD-Öle seit 2017 dort einzig als Chemikalien gehandelt werden. Da dies aber auch dazu führte, dass Menschen, die sich mit dem natürlichen Cannabinoid behandeln wollen, auf derartige Produkte zurückgriffen, wurde nun seitens der Anmeldestelle für Chemikalien verfügt, dass künftig den Ölen ein Vergällungsmittel beigemischt werden muss, welches die orale Einnahme verhindern soll.
Viele Schweizer behandeln sich erfolgreich mit CBD
Der Medical Cannabis Verein Schweiz – Medcan – berichtet aktuell über die erzwungenen Veränderungen bezüglich des Verkaufs von CBD-Ölen im Land. Viele der Mitglieder würden sich trotz der bisherigen Anwendungsvorgaben mit den eigentlich bloß zur äußeren Nutzung empfohlenen Produkten erfolgreich therapieren. Dies wird in Zukunft nicht mehr möglich sein, da allen CBD-Ölen, die in der Schweiz verkauft werden, in einem halben Jahr ein Vergällungsmittel beigemischt werden wird, das die orale Einnahme verhindern soll. Derartige Geschmacksstoffe sind beispielsweise auch in Putzmitteln vorhanden, um der Einnahme und somit Vergiftungen vorzubeugen. Cannabidiol hingegen wird seit Jahrtausenden als Naturheilmittel eingesetzt und hilft bei den unterschiedlichsten Symptomen.
Im Gegensatz zu Reinigungsmitteln schadet die Substanz dem Körper nicht, sondern kann gegen Schlaflosigkeit, Schmerzen, Entzündungen, Hautprobleme, innere Unruhe und vieles mehr genutzt werden. Schwören Menschen auf die Wirksamkeit von CBD, wird die nun faktisch als Verbot für die orale Einnahme verstandene Veränderung kaum zu einer Einstellung des Konsumverhaltens führen. Auswege bieten schließlich der Schwarzmarkt sowie Bestelloptionen aus dem Ausland. Die Regelung, die in sechs Monaten nur noch CBD-Öle mit Vergällungsmitteln in der Schweiz verfügbar macht, übersieht dazu die eigentlichen Notwendigkeiten, die für einen regulierten Markt benötigt würden.
Qualitätssichernde Maßnahmen sinnvoller
Laut Medcan wäre es für die Nutzer von CBD-Ölen weitaus hilfreicher, wären qualitätssichernde Maßnahmen und zertifizierte Produktionen eingeführt worden. Menschen, die wegen gesundheitlicher Probleme auf Cannabidiol zurückgreifen, benötigten schließlich Sicherheiten, ein durchweg einwandfreies Produkt zu erhalten. Mit dem künftigen Beimischen von schlecht schmeckenden Vergällungsmitteln wurde es aber verpasst, den bestehenden CBD-Markt fachgerecht zu regulieren.
Wird nun seitens der Nutzer auf alternative Angebote aus dem Ausland zurückgegriffen, seien die Konsumenten weiterhin einer fehlenden Qualitätssicherung ausgeliefert und damit auch wieder gesundheitlich gefährdet. Sinnvoller wäre es dagegen, auf Qualitätslabel wie beispielsweise Swiss Certified Cannabis zu setzen und damit die Garantien zu erhalten, dass einzig einwandfreie Produkte gehandelt werden, welche den Konsumenten Sicherheiten geben. Die als Chemikalien gehandelten CBD-Öle, die noch während einer Übergangsfrist von sechs Monaten verkauft werden können, dürften sich in dieser Zeit daher nun auch nur noch einer weitaus größeren Beliebtheit erfreuen. Hamsterkäufe vorprogrammiert …