Die Schweizer Zollverwaltung muss Produzenten und Verkäufern von CBD-Produkten über 30 Millionen Franken an unrechtmäßig erhobenen Steuern zurückzahlen. Nachdem sich zahlreiche CBD-Hersteller in den letzten drei Jahren juristisch gegen die Besteuerung von CBD-Produkten als Tabakersatzprodukte gewehrt hatten, erklärte das Bundesgericht Februar die erhobene Tabaksteuer für verfassungswidrig.
Wie die Neue Zürcher Zeitung berichtet, wird die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) zu Unrecht erhobene Steuern an CBD-Unternehmen zurückzahlen. Das Bundesgericht in Lausanne begründet die Entscheidung damit, dass CBD-Produkte zwar geraucht werden, es bestehe aber kein Risiko, dass diese anstelle von Tabak konsumiert würden. Deswegen fehle die gesetzliche Grundlage für die Besteuerung als Tabakprodukte.
Wie Donatella Del Vecchio, eine Sprecherin der EVZ, auf Anfrage erklärt haben soll, habe man seit der Urteilsverkündung Ende Februar keine Steuern mehr erhoben. Obwohl die Frage der Rückerstattung während des Gerichtsverfahrens nicht behandelt worden sei, habe man nach Analyse des Sachverhalts auch im Sinne der Gleichbehandlung entschieden, allen Herstellern sämtliche bisher gezahlten Tabaksteuern zurückzuerstatten.
Inklusive Vergütungszinsen belaufe sich die Summe auf rund 33 Millionen Franken (über 30 Millionen Euro). Die EZV werden in den nächsten Tagen einen Brief an die Produzenten und Verkäufer verschicken, um sie über diese Neuigkeit zu informieren.