Während in den USA, Kanada und anderen Ländern, in denen es Cannabis bereits in den Genussmarkt geschafft hat, schmackhafte Produkte zu Rauschzwecken verkauft und konsumiert werden, ist es in europäischen Gefilden noch nicht gang und gäbe im Geschäft ein bisschen essbares Cannabis zu erstehen. Einzig einige aus gesundheitlichen Gründen genutzte CBD-haltige Angebote finden sich in Hanfläden und gewissen Drogerien, die aber auch noch ab und an von der Staatsmacht grundlos einkassiert werden können.
Die nicht berauschend wirkenden Öle, Bonbons oder Kaugummis unterstehen schließlich strengsten Qualitätskontrollen und enthalten nur minimale Anteile von in diesen Mengen nicht berauschend wirkendem THC, sodass es eigentlich keinen Grund gibt einzugreifen. Jetzt hat es sich aber wieder einmal ergeben, dass ein bekannter Hersteller nach Auslieferung seiner Waren hat feststellen müssen, dass bei seinem Produkt leider etwas nicht der gewünschten Norm entspricht. Kaugummis der Marke Endoca weisen offensichtlich einen zu hohen THC-Gehalt auf, sodass eine gewisse Charge des beruhigend wirkenden Zahnpflegeproduktes zurückgerufen werden muss.
CBD Gum, 10 Prozent, 10 mg CBD per gum, peppermint
Konkret handelt es sich bei dem mit einem erhöhten THC-Gehalt versehenen Kaugummi um den von Endoca hergestellten „CBD Gum, 10 Prozent, 10 mg CBD per gum, peppermint“ der laut ORF.at die Artikelnummer EAN 8718819550488, die Chargennummer 6CG und das Mindesthaltbarkeitsdatum 01/2023 aufweist. Käufer dieser Kaugummis sollten die Produkte nicht konsumieren, da eine berauschende Wirkung eintreten könne. Laut Nachrichten könnte nach der Einnahme eine sedative Wirkung eintreten, die zu einer reduzierten Gedächtnisfunktion und auch zu Blutdruckproblemen führen könnte. Das könnte dann ebenfalls zu einer verminderten Reaktionszeit beim Führen von Fahrzeugen oder dem Einsatz von Maschinen führen.
Umtausch erwünscht
Ist man im Besitz der genannten Kaugummis von Endoca, wird es empfohlen, sie beim Händler zurückzugeben. Gegen Vorlage der des Kaufbelegs soll das Geld zurückerstattet werden. Gehandelt wurden die bereits aus dem Sortiment entfernten Kaugummis in erste Linie wohl beim in Augsburg, Baldham, Chemnitz, Erding, Hamburg, Ingolstadt, Landshut, München, Regensburg, Rosenheim, Schenefeld, und Wolfsburg ansässigen Geschäft „ Hanf – der etwas andere Bioladen“.
Kaugummis mit einem anderen Mindesthaltbarkeitsdatum und andere Produkte von Endoca sollen von dem erhöhten THC-Gehalt verschont geblieben sein. Ein schneller Gang ins Geschäft, um die anscheinend berauschend wirkenden Produkte für die Kauleiste und das Wohl des Zahnfleisches nun nach dieser spannenden Meldung zu erstehen, dürfte somit leider sinnlos sein.