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Mehrere Ladengeschäfte der V-Markt Kette hatten in den jüngsten Tagen Besuch von der Polizei. Anlass war der Verdacht des illegalen, gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Cannabispflanzen.
Seit Anfang Oktober sollen die Cannabis-Setzlinge im Angebot der V-Märkte gewesen sein, gegen die die Staatsanwaltschaft jetzt ermittelt. Am 17. Oktober führte die Polizei die Razzia in der Filiale im Münchner Euro-Industriepark durch und stellte dabei 38 Setzlinge sicher. Bereits am Vortag waren die Filialen in Füssen und Kaufbeuren durchsucht worden. In Kaufbeuren wurden 39 Pflanzen beschlagnahmt, in Füssen 35.
Cannabis-Setzling oder Steckling, das ist hier die Frage
Der Kemptener Oberstaatsanwalt Thomas Hörmann bestätigte, dass wegen Verdacht des illegalen Handels mit Cannabispflanzen ermittelt wird. Inhaltlich geht es damit auch um die Frage der Definitionen von Cannabispflanze und sogenanntem Vermehrungsmaterial. Samen und Stecklinge sind definitionsgemäß noch keine Pflanzen, sondern Vermehrungsmaterial.
Ab wann sie zur Pflanze werden, ist also die Frage, da dann rechtlich andere Beschränkungen und Verbote gelten, denn ein Steckling darf gehandelt werden, eine Pflanze nicht. Manche Auslegung sieht eine Jungpflanze noch als Steckling, auch wenn sie schon in Erde steht, doch Hörmann betont, dass das Setzen der Stecklinge ins Erdreich diese zur Pflanze macht, und diese dann nicht mehr angeboten werden dürfen.
War es nur ein Versehen?
Sollten in der Folge der Ermittlungen tatsächlich Schuldsprüche gegen die für den Handel mit den Setzlingen Verantwortlichen bei den jeweiligen Märkten fallen, so könnte das Strafmaß dafür Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren betragen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass eventuelle Urteile wesentlich milder ausfallen, wenn die Taten als eine Fehleinschätzung der neuen Rechtslage interpretiert werden.
Die Geschäftsleitung des Familienunternehmens, das in Bayern 39 Geschäfte der V-Markt Kette betreibt, schweigt derweil zu den Vorfällen und hat sich bisher noch nicht geäußert.