Anfang 2019 mit einem Förderpreis der Sparkasse für Existenzgründer belohnt, dann von der Staatsmacht aufgrund einer Anzeige seitens eines AfD-Politikers verfolgt. Der Betreiber der Geschäfte Hanfnah, Tobias Pietsch, stand plötzlich wegen des Vorwurfs bezüglich gewerbsmäßigen Handeltreibens mit CBD-Cannabis vor Gericht. Es drohte eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren Gefängnis. Nach dem Auftakt der Verhandlungen im Jahr 2020 wurde nun die zweite Runde Ende März eingeläutet, die letztendlich ein halbwegs glückliches Ende für den Beschuldigten mit sich brachte. Der Prozess gegen den Hanfnah-Inhaber wurde eingestellt, nachdem er mit seinem Anwalt dieser förmlichen Beendigung zustimmte.
Kein Sieg für den Beschuldigten
Noch zu Beginn der Verhandlung am 29. März 2022 standen die drohenden fünf Jahre Gefängnis im Raum und die Richterin stellte eindeutig klar, dass sie Tobias Pietsch auch verurteilen würde, sollte die Zustimmung auf Verfahrenseinstellung nach Paragraph 153a nicht erfolgen. Leicht fiel es dem Inhaber der Hanfnah-Geschäfte daher nicht, diesen Weg einzuschlagen, schließlich kämpfte er für seinen Sieg vor Gericht. In Videobotschaften machte Pietsch in der Vergangenheit auch immer wieder darauf aufmerksam, dass die Grauzone betreffend des Verkaufs von CBD-Produkten nicht länger als eine solche bestehen sollte. Es würden schließlich an allen Ecken – egal ob in Spätis, Headshops, Hanfgeschäften oder großen Drogerie- und Lebensmittelketten – derartige Waren an die Kundschaft abgegeben.
Die unterschiedliche Behandlung der Geschäftstreibenden erscheine dabei aber stets äußerst willkürlich. Eindeutig sei in diesen Fällen nur, dass die Betroffenen vor großen Problemen stehen, wenn ihnen bei Razzien die Waren entwendet werden und Gerichtsprozesse ausgefochten werden müssen. Schon viele Shops fanden aufgrund dieser Verfahrensweisen ihr Ende und Menschen sahen ihre Existenzen bedroht. Tobias Pietsch wird nach der Einstellung des Verfahrens sein Geschäft jetzt aber hoffentlich ungestört weiterführen können. Den Handel mit Hanfblütentee führte er in der Vergangenheit nämlich ohne Ärgernisse fort und wunderte sich dabei über den dort offensichtlich bestehenden Unterschied gegenüber seiner angeblich begangenen Straftat.
Bestehende Ungleichbehandlung angemahnt
Dass eine große Ungleichbehandlung im Bereich des CBD-Handels tatsächlich besteht, zeigte dazu gerade ein weiteres Gerichtsverfahren, das gegen das Unternehmen „Bunte Blüte“ in Berlin stattfand. Hier wurden die Beschuldigten freigesprochen, denen zuvor ein bandenmäßiger Drogenhandel vorgeworfen wurde. Die Herangehensweise der Staatsanwaltschaft, nur die kleine Kreuzberger Firma der Angeklagten zu verfolgen, nicht aber Konzerne wie Lidl, DM oder Tankstellen nach diesem Prinzip anzugreifen, widerspreche dem Legalitätsprinzip, mahnte der Vorsitzende Richter der 34. Großen Strafkammer Manfred Seiffe, laut rbb24. Eigentlich gehörten aber alle in diesem Geschäftsfeld agierenden Unternehmen nach geltendem Recht gleichbehandelt.
Die Erhebung der ursprünglichen Vorwürfe gegen „Bunte Blüte“ wäre zwar in Ordnung gewesen, doch habe sich die Staatsanwaltschaft nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes im vergangenen Jahr zu stark an der Anklage festgeklammert, anstatt eine vernünftige Strafverfolgung zu ermöglichen. Gegen die Forderung, die Angeklagten mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren zu bestrafen, konterte das Gericht, dass man keinen subjektiven Tatvorsatz feststellen konnte. Selbst eine Fahrlässigkeit wäre hier nicht festzustellen, da es doch viel billiger sei, Cannabis zu konsumieren, anstatt Tee oder Rauchwaren mit dem Wirkstoff CBD für gewünschte Rauschzwecke einzusetzen.
Eindeutig nach den beiden Gerichtsentscheidungen dürfte bleiben, dass die Forderungen nach einem klaren Rechtsrahmen für CBD-Produkte sowie die Entfernung von Nutzhanf aus dem Betäubungsmittelgesetz endlich Gehör finden müssen. Verbrechen sehen anders aus als der Verkauf von nicht zu Rauschzwecken einsetzbaren Hanfprodukten.