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Nachdem es in Österreich bis heute keine Entkriminalisierung und keine Grenzwerte im Straßenverkehr gibt, kommt nun der nächste Rückschlag. CBD-Shops dürfen ab sofort keine CBD-Blüten mehr verkaufen. Was zunächst so absurd klingt, wie ein Bäcker, der kein Brot verkaufen darf, wurde in Österreich mehr oder weniger über Nacht tatsächlich Realität.
Der Verkauf von CBD-Blüten ist ab sofort nur noch in Trafiken erlaubt. Für Hanfläden stellt diese plötzliche Gesetzesänderung einen massiven wirtschaftlichen Schaden dar. CBD-Blüten sind in Österreich legal, da sie weniger als 0,3 % THC enthalten und daher nicht dem Suchtmittelgesetz unterliegen.
Auf der Basis von CBD-Blüten entwickelte sich in Österreich über die Jahre ein großer Markt. CBD-Blüten stellen für viele Hanfshops eines der wichtigsten Produkte dar. Diese sind nach diesem Urteil in ihrer Existenz gefährdet.
Rechtsstreit beim Import als Auslöser
Auslöser für diese Gesetzesänderung war ein Rechtsstreit, der im Zuge eines Imports aus der Schweiz entstand. Ein Shop aus Vorarlberg importierte aus der Schweiz eine größere Menge CBD-Blüten. Das Zollamt in Österreich berechnete für diesen Import 30.000 € Tabaksteuern. Auf die berechtigte Frage hin, warum für ein Produkt, welches augenscheinlich kein Tabak ist, Tabaksteuern erhoben werden, kam eine einschneidende Antwort. Das Tabaksteuergesetz gilt nicht nur für Tabak, sondern auch für alle anderen Produkte, die rauchbar sind.
Der Fall ging weiter an das Bundesfinanzgericht und den Verwaltungsgerichtshof. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte diese Auslegung des Tabaksteuergesetzes und erwirkte ein sofortiges Verkaufsverbot dieser Blüten in Hanfshops. In einer Pressemitteilung des VwGH hieß es wörtlich, dass getrocknete Hanfblüten mit einem THC-Gehalt von unter 0,3 % üblicherweise geraucht werden und daher dem Tabaksteuergesetz unterliegen. Offen ist aktuell noch, was mit den Restbeständen an Blüten in den Geschäften passieren soll. Es ist davon auszugehen, dass diese vernichtet werden müssen.
Verkauf nur noch in Trafiken
Ab sofort dürfen CBD-Blüten nur noch in Trafiken verkauft werden, da sie laut VwGH in den Anwendungsbereich des Tabakmonopolgesetzes fallen. Tabakprodukte oder Produkte, die wie in diesem Fall als Tabakersatz interpretiert werden können, dürfen nur über das staatliche Tabakmonopol verkauft werden. Die Blüten sollen künftig mit 34 % besteuert werden. Während CBD-Shops eines der wichtigsten Produkte entzogen wurde und diese um ihr Überleben kämpfen müssen, rechnet der Staat hier mit Steuereinnahmen in Millionenhöhe.
Fragwürdige Vereinbarkeit mit dem EU-Recht
Bereits in der Vergangenheit sahen sich CBD-Shops immer wieder mit Schikanen konfrontiert. Es stellt sich die Frage, inwiefern die aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs überhaupt mit dem EU-Recht vereinbar ist. Es gibt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2020 im Fall C-663/18. Damals ging es um das Produkt Kanavape aus Frankreich, welches ebenfalls CBD enthält.
Der EuGH kam zu dem Entschluss, dass in den EU-Mitgliedsstaaten der freie Handel mit CBD-Produkten nicht in einer unverhältnismäßigen Weise eingeschränkt werden darf. Theoretisch könnte das Urteil angefochten werden, jedoch mit ungewissem Ausgang. Fest steht lediglich, dass es sich um einen weiteren gravierenden Einschnitt in eine Branche handelt, die in Österreich ohnehin schwer Fuß fassen kann.
Quellen und weiterführende Links
curia.europa.eu/jcms/.pdf (EuGH-Entscheidung von 2020)