Auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums wurde gerade der neue Gesetzentwurf für die Entkriminalisierung von Cannabis als Genussmittel öffentlich gemacht. Im Vergleich zu den vorher bekannten Informationen hat sich der Referentenentwurf in einigen Punkten zum Positiven verändert.
Eigentlich hatten sich viele schon damit abgefunden, erst nach der Sommerpause, in der der Bundestag nicht zusammenkommt, wieder neue Informationen über das Gesetz zu erhalten, das den zukünftigen freizeitlichen Umgang mit Cannabis in Deutschland regeln soll. Wider Erwarten hat das Bundesministerium für Gesundheit bereits jetzt (06.07.) der Öffentlichkeit den Referentenentwurf für das Gesetz in seiner aktuellen Fassung zur Verfügung gestellt.
Bei in der Vergangenheit geleakten oder regulär veröffentlichten Details zu den Legalisierungs- oder Entkriminalisierungsplänen der deutschen Bundesregierung waren stets einige Punkte zu finden, mit denen die Community auch viele Politiker und Experten nicht einverstanden waren. Ob sich der neue Entwurf nun zum Positiven verändert hat, wollen wir an einigen Punkten durchgehen, die bereits in den vergangenen Wochen und Monaten Teil öffentlicher Debatten gewesen sind.
Eigenanbau und Nutzung von Cannabis für den persönlichen Bedarf
Gemäß der letzten Information, die zu diesem Thema bekannt wurden, sollte jeder volljährige Bürger bis zu drei Cannabispflanzen im Jahr zur Deckung des persönlichen Eigenbedarfs anbauen dürfen. Der Anbau muss für andere Personen, insbesondere Kinder, unzugänglich sein und darf keine Belästigung für andere darstellen. Eine bedeutende Kleinigkeit hat sich hier verändert, denn jetzt sollen ebenfalls drei Pflanzen legal sein, jedoch nicht im Jahr, sondern gleichzeitig. Den Anbau auf drei Pflanzen jährlich zu beschränken, schien aus mehreren Gründen nicht sinnvoll. Einerseits ist das kaum zu kontrollieren, andererseits würde das auch das Eindämmen des Schwarzmarkts noch weiter erschweren, als es die Cannabis-Entkriminalisierung ohne kommerziellen Handel ohnehin bereits tut.
Selbst angebautes Cannabis darf weitergegeben, allerdings nur verschenkt und nicht verkauft werden. Außerdem muss die Abgabe in den eigenen vier Wänden erfolgen und für den unmittelbar auf die Abgabe folgenden gemeinschaftlichen Konsum bestimmt sein.
Leider nur unsoziale Cannabis Clubs
In den Grundzügen kann die aktuelle Fassung des Gesetzentwurfs allerdings nicht überraschen. Die Besitz-Obergrenze für Cannabis im öffentlichen Raum liegt weiterhin bei 25 Gramm. Minderjährigen ist der Besitz und der Konsum untersagt und der Konsum darf nicht in der Nähe (= weniger als 200 Meter Abstand) von Einrichtungen der Kinder- und Jugendfürsorge, Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen stattfinden.
Die Anbauvereinigungen, so sind die Vereine bezeichnet, in denen der gemeinschaftliche Anbau von Cannabis betrieben werden soll, werden leider keine sozialen Orte werden. Im Gesetzentwurf ist festgehalten, dass auch der Cannabiskonsum mehr als 200 Meter entfernt vom Eingangsbereich einer Anbauvereinigung stattzufinden hat. Dadurch geht den Clubs das Potenzial verloren, auch etwas zur Prävention beizutragen. Gerade für diesen Aspekt erhielten die spanischen Cannabis Social Clubs gerade Anerkennung von der Regierung der Provinz Katalonien, in welcher auch Barcelona liegt. In Deutschland soll ein Anbauverein bis zu 500 Mitglieder haben dürfen, und jeder Volljährige darf auch nur in einem Verein Mitglied sein.
Verständlicherweise gibt es auch an der aktuellen Fassung des Entwurfs mit dem wenig eleganten Titel „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ viel zu kritisieren. Eventuell kann der parlamentarische Prozess an der einen oder anderen Stelle noch Veränderungen mit sich bringen. Dass die Cannabis Clubs aber doch noch sozial werden, ist eher unwahrscheinlich und bleibt wohl noch eine Aufgabe, der sich die Community in Zukunft annehmen muss.