Ein in Berlin wegen Cannabis im Blut abgelehnter Polizist klagte gegen die Entscheidung vor einem Gericht. Dieses erklärte die Ablehnung nun für rechtens.
Schon am Montag teilte das Verwaltungsgericht in Berlin mit, dass Bewerber mit Cannabis im Blut keine Polizisten werden dürfen. Vorangegangen war dem Urteil die Klage eines 40-jährigen Bewerbers, der aufgrund eines positiven Bluttests auf Abbauprodukte von THC von der Polizei abgelehnt worden war.
Das Gericht machte deutlich, dass für eine Einstellung der Polizei eine umfassende Eignung des Bewerbers nötig sei und die Polizei dabei einen weiten Bemessungsrahmen habe. Cannabiskonsum könne die Fahrtauglichkeit beeinflussen und dies sei eine Hauptaufgabe von Polizisten, so das Gericht weiter. Liegt der Konsum von Cannabis weniger als ein Jahr zurück, sei ein solcher Bewerber nicht uneingeschränkt für den Polizeidienst geeignet.
Der Bluttest, bei dem auf das Abbauprodukt THC-Carbonsäure getestet wird, ergab bei dem Bewerber einen Wert von 300 Nanogramm pro Milliliter. Angesichts des Wertes sei die Aussage des Bewerbers, kein Cannabis konsumiert zu haben, nicht glaubhaft, begründete das Verwaltungsgericht unter anderem die Entscheidung. Nun hat er noch die Möglichkeit, gegen das bereits am 4. Juli gefällte Urteil beim Oberverwaltungsgericht in Berlin-Brandenburg Beschwerde einzulegen.